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Kundenrezension

Rezension aus Deutschland vom 6. März 2003
Am 30. April 2001 nahmen Alexander Bahar und Wilfried Kugel wie folgt zu der Rezension ihres Buches in der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ) Stellung. Aus diesem Schreiben veröffentlichte die NZZ nur die Passage, die sich mit der angeblichen Erpressung durch die "DDR-Oberen" auseinandersetzt.
"Am 19./20. August 1995 publizierte die NZZ (S. 41) unseren Beitrag „Der Reichstagsbrand - „Ein Zeichen Gottes. Neue Hinweise auf eine selbst inszenierte Aktion der Nazis" und läutete damit die Diskussion der neu verfügbaren Akten zum Kriminalfall Reichstagsbrand ein. In diesem Beitrag berichteten wir unter anderem, dass der mit hohen SA-Führern befreundete „Hellseher" Hanussen nachweislich die Reichstagsbrandstiftung bereits (spätestens) am Abend vor dem Ereignis „vorausgesehen" hatte. In unserem neuen Buch (Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird") konnten wir darüber hinaus nachweisen, dass Göring derart früh am brennenden Reichstag erschienen war, dass er vor Polizei und Feuerwehr von der Brandstiftung gewusst haben muss. Beides beweist, dass die geplante Brandstiftung vorher bekannt gewesen sein muss und dass die Täter in Nazi-Kreisen zu suchen sind. Herr Gumprecht allerdings verschweigt diesen Beweis den Lesern der NZZ. Er verfälscht und diffamiert unsere Forschungsergebnisse folgendermaßen: „Selbst eine so zwielichtige Gestalt wie [...] Hanussen muss für ihre Argumentation herhalten." Unterschlagen werden auch die gravierenden Indizienbeweise für die viel zu frühe Anwesenheit Görings im brennenden Reichstag. Hierzu heisst es nur dreist: „Warum hätte Göring dies tun sollen?"
Weiterhin suggeriert Herr Gumprecht, die bis 1986 in Ostberlin lagernden Akten der Reichstagsbrandkommission seien in der DDR nicht veröffentlicht worden. Dies ist sachlich falsch, denn es erschienen in Ostberlin 1982 und 1989 zwei diesbezügliche Dokumenten-Bände, ein dritter war 1990 in Arbeit. Gumprecht weiter: „Daraus, dass die DDR-Oberen dies [die Veröffentlichung der Unterlagen und ihre politische Auswertung] unterliessen, schliessen Bahar und Kugel, das Material habe für eine (allerdings unbeweisbare) Erpressung der Beteiligten dienen sollen." Diese Behauptung ist falsch. Wir haben den uns unterstellten Schluss keineswegs gezogen und aufgrund der Sachlage auch gar nicht ziehen können!
Herr Gumprecht zitiert zur Frage der Täterschaft bei der Reichstagsbrandstiftung ausgerechnet Karl-Heinz Janßen, der niemals selbst irgendwelche Forschungen hierzu anstellte, allerdings mit besonders unseriösen Beiträgen zum Thema aufzufallen suchte. In der vierteiligen „ZEIT"-Reihe „Kabalen um den Reichstagsbrand aus dem Jahr 1979, auf die sich Gumprecht in der NZZ bezieht, diffamierte Janßen den ehemaligen KZ-Häftling Eduard Calic ohne stichhaltige Beweise in schäbigen Denunziationen als Fälscher und Betrüger, lobte hingegen die ehemalige Mitarbeiterin von Goebbels und glühende Nationalsozialistin Melitta Wiedemann, seinerzeit Mitstreiterin von Tobias, als „ewige Idealistin" und bot ihr in der „ZEIT" ein Podium für ihre Verleumdungen. Der von Gumprecht genannte nicht minder unqualifizierte Beitrag Janßens in der „ZEIT" von 1986 hatte tatsächlich die Überschrift „Ende einer Fälschung" lediglich der Untertitel lautete „Es bleibt dabei: Die Nazis haben den Reichstag nicht angezündet". Es handelte sich dabei um die Selbstrezension eines unsäglichen Sammelbandes mit Beiträgen aus der Feder des Reichstagsbrand-Gurus Fritz Tobias und seinen Jüngern: „Reichstagsbrand. Aufklärung einer historischen Legende" (1986), in dem nunmehr alle Tobias-Gegner - u. a. auch der renommierte Schweizer Historiker und langjährige Direktor des Historischen Instituts der Universität Bern, Prof. Walther Hofer, und den Direktor des Schweizerischen Bundesarchivs, Prof. Christoph Graf, - zu kriminellen Fälschern erklärt wurden.
(...) Noch am 8. Dezember 2000 schrieb Joachim Güntner in der NZZ („Fragen um Rudolf Augstein") bezüglich der Reichstagsbrandstiftung: „Tatsächlich gelang es Augstein, und dem „Spiegel", die Geschichte vom Alleintäter van der Lubbe über Jahrzehnte als kanonisch durchzusetzen. [Die inzwischen der Forschung zugänglichen Ermittlungsakten der Reichstags-brandkommission aber] „entlarven nun Dokument um Dokument die ‚Spiegel'-Version als Legende. [...] Vernachlässigung der journalistischen Sorgfaltspflicht ist das mindeste, was den Blattmachern vorzuwerfen wäre." Von Augstein, seinem „Spiegel" und dessen Geschichtsfälschungen (Güntner spricht von einem „Sündenregister Augsteins, das geeignet ist, den journalistischen Ruf des ‚Spiegel'-Chefs' nachhaltig zu schädigen) ist aber plötzlich bei Gumprecht mit keinem Wort mehr die Rede. Herrscht etwa vor der für den 13. Mai 2001 geplanten Verleihung des mit 40.000 DM dotierten ,Ludwig-Börne-Preises` für kritischen Journalismus - skandalöserweise ausgerechnet an Rudolf Augstein - jetzt Waffenruhe?"
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