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WISO: Vorsorgeplaner Taschenbuch – 12. Juni 2006

4,3 von 5 Sternen 13 Sternebewertungen

Preis
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Produktbeschreibungen

Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.

Liebe Leserinnen und Leser,

eine solche Situation kann jeden treffen: Plötzlich ist jemand, der Ihnen nahe steht, nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu treffen. Ein Unfall, eine Krankheit, ein Schlaganfall - nicht einmal Sie als naher Angehöriger haben dann das Recht, für den Kranken zu sprechen!
Rund um das Thema Patientenverfügung ist in den letzten Jahren viel in Bewegung geraten, vor allem weil das Thema Sterbehilfe mehr und mehr in den Focus der gesellschaftlichen Diskussion kommt. Der Name Terri Schiavo steht für viele als Synonym für den Anfang einer breiteren Diskussion. Die Amerikanerin hatte nach einem Autounfall fast 15 Jahre im Wachkoma gelegen, und es hatte einen jahrelangen juristischen Streit zwischen Ehemann und Eltern um die Beendigung der künstlichen Ernährung gegeben, der sogar zum letztlich vergeblichen Eingreifen des amerikanischen Präsidenten führte. Sie starb nach der in der USA dann juristisch erlaubten Beendigung der künstlichen Ernährung.
Das Nachdenken über den eigenen Tod, ein Sterben in Würde ist der Kern dieser Diskussion, denn gleichzeitig mit dem Verfeinern der medizinischen Technik zum Überleben ist eine Diskussion über die Kosten und die Dauer solch lebensverlängernder Maßnahmen entbrannt. Sollte man alles erdenkliche tun, was man technisch beherrscht? Wer sind die zum Handeln Befugten? Wer bestimmt über das Ende? Ist der Arzt der alleinige Herr über Leben und Tod? Seitdem auch Kostenaspekte bei diesen Entscheidungen eine immer größere Rolle spielen, stellen sich alle Fragen um diese Aspekte des Lebens immer dringlicher.
Die Fragestellungen sind hochkomplex: Darf die Verpflichtung der Ärzte, Leben zu erhalten, jeden Preis rechtfertigen? Darf der Einzelne sein Selbstbestimmungsrecht auch in jedem Umstand seines Todes ausüben? Wer ist nach seinem Tod zuständig? Vor allem moralische und auch religiöse Vorstellungen sind hier ein wichtiger Beurteilungsmaßstab.
Obwohl es zur Patientenverfügung noch kein ausformuliertes Gesetz gibt, gilt hier das so genannte "Richterrecht", d. h. die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung ergibt sich aus der Rechtsprechung.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03 gilt dabei als Leitentscheidung. Hier wurde klar gestellt, dass jeder Eingriff in die körperliche Integrität eines Patienten grundsätzlich seiner Einwilligung bedarf. Eine ohne Einwilligung vorgenommene Behandlung ist rechtswidrig. Ist der Patient einwilligungsunfähig, gilt sein früher erklärter Wille über die Vornahme oder Weiterführung einer Behandlung grundsätzlich fort.
Die Patientenverfügung bleibt also weiterhin wirksam, da sie gerade für diesen Fall gedacht war. Das ist Ausdruck des in Art. 1 und 2 GG verankerten Selbstbestimmungsrechts.
Erst 2005 hat der Bundesgerichtshofes wieder bestätigt, dass die Patientenverfügung, in der der Betreffende lebensverlängernde Maßnahme untersagt, in jedem Falle verbindlich und zu beachten ist. Der XII. Zivilsenat verwies in seinem Beschluss darauf, dass Zwangsbehandlungen, selbst wenn sie lebenserhaltend seien, unzulässig sind. Damit muss ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim, das die Patientenverfügung missachtet, damit rechnen, zu Schadenersatz aufgrund aufgedrängter Behandlung und Schmerzensgeld verurteilt zu werden. Ebenfalls führt eine wissentliche Aufdrängung von Leistungen gegen den Patientenwillen dazu, dass die Vergütungsverpflichtung des Patienten bzw. die der Krankenkasse entfällt.
Damit ein Arzt oder die Angehörigen auch so handeln, wie Sie es festlegen, ist es wichtig, den eigenen Willen schriftlich niederzulegen. Dabei will dieses Buch Ihnen helfen.
Auch für Bankgeschäfte sowie andere Rechte und Pflichten aus Verträgen ist es wichtig, Vorsorge zu treffen: Sie als Angehöriger können unter Umständen nicht einmal 100 Euro vom Konto des Kranken abheben oder überweisen.
Was können Sie vorab tun, um für solche Fälle vorzusorgen?
Wir empfehlen Ihnen, mit unserem vorliegenden WISO Vorsorgeplaner einen Leitfaden für den Ernstfall anzulegen, der es Ihnen einfacher macht, auf Unglücksfälle zu reagieren.
Wenn es dann drängt, liegt im Vorsorgeplaner alles bereit: Daten, Voll-machten und umfassende Informationen zur Person - u. a. auch schriftlich fixierte Entscheidungen zu Fragen wie: Wer soll mich im Ernstfall rechtlich vertreten, wer erbt was, möchte ich die Organspende, die passive Sterbehilfe? - usw. Werden diese Dinge nicht beizeiten geklärt, geht in einer solchen Krisensituation oft die Suche nach den wichtigen Papieren und Dokumenten los - und die Lage kann für die ohnehin überforderten Angehörigen schnell zum Alptraum geraten.
Dem können Sie - angeleitet durch den WISO Vorsorgeplaner - vorbeugen: Nach Sachinformationen zu wichtigen Fragen der "Immateriellen Lebensvorsorge" im ersten Kapitel werden im zweiten Kapitel verschiedenste Angaben zu den persönlichen Verhältnissen und Vermögenswerten zusammengefasst. Die drei übrigen Hauptabschnitte enthalten die gesammelten Checklisten, Leitfäden und rechtlich geprüften Verfügungen im Hinblick auf den schweren Krankheits- oder den Todesfall.
An mehreren Stellen des Vorsorgeplaners legen wir Ihnen nahe, in Detailfragen anwaltlichen bzw. notariellen Rat einzuholen. Dazu der Hinweis, dass die Gebührenordnung der Rechtsanwälte (BRAGO) inzwischen kostengünstige Erstberatungen vorsieht sowie die
Möglichkeit, mit dem Anwalt Stundenhonorare zu vereinbaren. Zunehmend übernehmen Rechtsschutzversicherungen Kosten zu diesem Problemkreis. Fragen Sie auch bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Kosten zur anwaltlichen Beratung und Erstellung von Vorsorgeverfügungen übernimmt.
Etwas zum Thema Erbschaft: Schon viele Familien sind wegen Erbstreitigkeiten auseinandergebrochen. Diese Gefahr lässt sich zwar nicht gänzlich bannen, doch neben einem gültigen, klar abgefassten Testament kann man Meinungsverschiedenheiten unter den Erben mit einem weiteren Mittel begegnen:
Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten (DSE) bietet einen praktikablen, außergerichtlichen Einigungsweg auch für die Verteilung hoher Vermögenswerte an. Das bedeutet: Vollstreckbarer Schiedsspruch am Ende der Verhandlung, kein teurer, langwieriger Weg durch die Instanzen, keine Ermittlung von Amts wegen bei sensiblen Finanzfragen sowie Ausschluss der Öffentlichkeit. Es empfiehlt sich von daher, die entsprechende Schiedsvereinbarung (s. S. 185) in die testamentarischen Verfügungen aufzunehmen.
Schließlich unsere Bitte an Sie: Nehmen Sie sich die wenigen Stunden Zeit und füllen Sie Ihren WISO Vorsorgeplaner - ggf. mit Ihrem Partner und Ihren Kindern - gewissenhaft aus. Danach haben Sie die wichtigsten Angelegenheiten Ihrer Familie geregelt und können den Vorsorgeplaner beruhigt zur Seite legen. Aber an einen Ort, an dem er im Fall der Fälle auch auffindbar ist! Denn nur so können Ihre
Wünsche und Entscheidungen dann auch umgesetzt werden.

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Produktinformation

  • Herausgeber ‏ : ‎ Campus Verlag; 1. Edition (12. Juni 2006)
  • Sprache ‏ : ‎ Deutsch
  • Taschenbuch ‏ : ‎ 207 Seiten
  • ISBN-10 ‏ : ‎ 3593380714
  • ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3593380711
  • Abmessungen ‏ : ‎ 21 x 1.7 x 30.2 cm
  • Kundenrezensionen:
    4,3 von 5 Sternen 13 Sternebewertungen

Über die Autoren

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