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Geheime Informanten: V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates Taschenbuch – 1. Oktober 2003
- Seitenzahl der Print-Ausgabe280 Seiten
- SpracheDeutsch
- HerausgeberDroemer Knaur
- Erscheinungstermin1. Oktober 2003
- ISBN-103426776847
- ISBN-13978-3426776841
Produktinformation
- Herausgeber : Droemer Knaur
- Erscheinungstermin : 1. Oktober 2003
- Sprache : Deutsch
- Seitenzahl der Print-Ausgabe : 280 Seiten
- ISBN-10 : 3426776847
- ISBN-13 : 978-3426776841
- Amazon Bestseller-Rang: Nr. 2.229.579 in Bücher (Siehe Top 100 in Bücher)
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- Bewertet in Deutschland am 7. Mai 2012Formatieren: TaschenbuchGeheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Neonazis im Dienst des Staates" / Rolf Gössner
Buchtipp von Harry Popow
Nun sind die Teufel endgültig aus der Flasche: Die Leute vom Verfassungsschutz und ihre geheimen Zuträger. Immer noch wühlen sie im Neonazi-Spektrum umher. Aufgedeckt Ende 2011 und mit Schrecken von Politik und Medien zur Kenntnis genommen: Die Neonazi-Mordserie und die Zwickauer Zelle". Die Hüter des Staates und des Grundgesetzes haben - samt ihren Schnüfflern im Bereich des Rechtsextremismus und der Ausländerfeindlichkeit - in Deutschland gänzlich versagt. Und das Schlimme: Die angeblich schützenden Teufel" sind nicht so leicht wieder in die Flasche zu bannen.
Der Geheimdienst-Experte Dr. Rolf Gössner hat dazu ein Buch geschrieben: Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Neonazis im Dienst des Staates". Das war im Jahre 2003. Offen, kritisch, warnend. Und nun haben die ungebändigten Teufel mitsamt ihren bezahlten Killern den Autor gewissermaßen gezwungen, sein Buch um dreißig Seiten mit einem aktuellen Prolog zu ergänzen. Dieses Buch will", so Gössner, vor dem Hintergrund (...) von Neonazismus und rechter Gewalt (...) der V-Mann-Problematik im rechten Sumpf auf die Spur kommen". Ist es nicht paradox: Der Rechtsanwalt und Publizist schützt das Grundgesetz und den Rechtsstaat vor den offiziellen Schützern und ihren bezahlten Handlangern?
Bereits im ersten Teil seiner Enthüllungen hatte Gössner davor gewarnt, den Informanten des Verfassungsschutzes in den Reihen rechtsextremer Organisationen und Parteien freien Lauf zu lassen. Sie seien oft Hasser alles Ausländischen, geldgierig und extrem gewaltbereit. Im Schutz der Tarnung durch den VS wurden Straftaten geduldet oder indirekt gefördert: Brandstiftung, Totschlag, Mordaufrufe, Waffenhandel, Gründung von terroristischen Vereinigungen. Es bleibe nicht aus, dass der VS selbst in kriminelle Machenschaften verstrickt werde und oft gezwungen ist, seine Finsterlinge zwecks strenger Geheimhaltung" zu decken, um sie weiter abschöpfen zu können". (S. 29) Man rechnete lediglich mit organisierter Kriminalität, aber nicht mit einem politisch-rassistischen Hintergrund. (S. 9) Die Verdrängung setze sich bis in die Gegenwart fort, stellt der Autor fest. (S. 13)
Sein Fazit: Der VS schützt weder Staat noch Grundgesetz, sondern höhle mitsamt seinen Spitzeln Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wegen der Intransparenz buchstäblich aus.
Der Rechtsanwalt fordert eine rückhaltlose Aufklärung und endlich politische Konsequenzen. (S. 7) Er erwägt sowohl die Option der Reformierbarkeit des offiziellen Staatsschutzes als auch deren gänzliche Abschaffung. Man soll die gefährliche Zweisamkeit von Verfassungsschützern und Verfassungsfeinden beenden. Das diene zugleich dem Schutz des Grundgesetzes.
Bleiben wir bei Ursachen und Hintergründen dieser geistig-politischen Verworfenheit. Da sei zunächst die Blindheit zu nennen, so der Autor. Selbst der Bundesinnenminister habe noch nach dem Doppelanschlag in Norwegen 2011 behauptet, er sehe keine unmittelbare Gefahr für rechtsextremistische Terroranschläge in Deutschland. (S. 10) Der Autor hält dagegen: Das sei vor allem vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte schockierend" und angesichts der Tatsache, dass nach der deutschen Wiedervereinigung 150 Menschen von Neonazis und anderen fremdenfeindlichen Tätern umgebracht wurden. Und nun kommen seit November 2011 mindestens zehn Tote hinzu. (S. 11)
Nicht die Unfähigkeit selbst ist die Ursache der zahlreichen Pannen in der Aufdeckung der Gewalttaten, sondern die ideologischen Scheuklappen innerhalb der Sicherheitsorgane", so Rolf Gössner. Man folge alten Feindbildern, wie dem Linksextremismus, dem Ausländerextremismus und dem Islamismus. Man ignoriere die Tatsache, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit weit hinein in die Mitte der Gesellschaft reichen", (S. 33) meint der Autor. Zum Kern der Ursachen des Versagens des Geheimdienstes trifft er auf Seite 46 seines Buches von 2003 folgende Feststellung: Der VS sei ein Kind des Kalten Krieges zur Absicherung des westdeutschen Bollwerkes gegen den Kommunismus". So erhielt der VS seine streng antisozialistische Ausrichtung bereits mit ehemaligen Nazis an der Führungsspitze. (S. 48) Im Kampf gegen Linksextremismus" sei die neonazistische Gefahr jahrzehntelang vernachlässigt worden. Nach dem Kalten Krieg - keine Gedanken daran, die Geheimorganisationen in Frage zu stellen.
In zahreichen Fallbeispielen führt er uns - sie lesen sich wie Krimis - , das verkommene Antlitz einiger Informanten" vor, der Schnüffler im Staatsdienst, für deren Gesamtzahl es keinen Überblick gibt. (Man schätzt etwa 5000.) Ihre Morde, Brandstiftungen und andere Gewalttaten führt Rolf Gössner namentlich auf, aber auch ihre Motive für dumpfen Ausländerhaß. Von Anhängern des KU-Klux-Klan ist da die Rede, vom Traum einer rein arischen Nation, von Sieg-Heil" Brüllern, von der Vormachtstellung der weißen Rasse", von der nationalen Sache", von Kohle machen", von einer rechtsextremistischen Karriere", von der Losung Deutsch statt multikulturell", von der Verherrlichung Hitlers als Führernatur, von der Verehrung der Reichskriegsflagge und des Hakenkreuzes. Was der Autor allerdings auch ins Kalkül zieht, mit Recht: Die zu Hauf anzutreffende persönliche Perspektivlosigkeit, die Arbeitslosigkeit, und - nicht zu vergessen - die drückenden Schulden mancher VS-Leute und solcher, die bereits vorbestraft sind und deshalb willig jede Schmutzarbeit" im Verborgenen annehmen und so auch erpressbar sind.
Rolf Gössner schlußfolgert: Es besteht die Gefahr, dass der Rechtsruck, den wir in Deutschland nicht erst seit gestern zu verzeichnen haben, auf staatlicher Ebene mit weiteren autoritären ŽLösungenŽ verstärkt und gefestigt wird." (S. 251)
Lesenswert ist die Lektüre besonders für politisch Interessierte, für Leser mit wachem Geist, für Leute, die in dieser Gesellschaft etwas bewegen wollen und mit Gleichgesinnten nach Lösungen suchen. Das Buch bildet ebenso einen Damm gegen eine zunehmende Blauäugigkeit und Wegseh-Mentalität, gegen Verharmlosungen der rechten und gewaltbereiten Szene, gegen Ausländerfeindlichkeit.
Was bleibt? Der Schleier von der Symbiose zwischen VS und den Geheiminformanten ist nur wenig gelüftet, aber die Teufel aus der Flasche - einmal ertappt - sind weder mit strengeren Auflagen und schon gar nicht mit einer kürzeren Leine zu bändigen. Was also tun? Oder gibt das viel beschworene Grundgesetz noch ein wenig Spielraum her?
Dank dem Autor für seine Zivilcourage!
(Dr. Rolf Gössner, Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Neonazis im Dienst des Staates", Preis: 6,99 , Knaur eBook, München 2012
ISBN e-pub: 978-3-426-43050-7, 320 Seiten)
- Bewertet in Deutschland am 14. Juni 2018Formatieren: KindleStichwort NSU, der bis heute nicht aufgearbeitet ist und die Verantwortlichen sind immer noch frei...
"Das Erschreckendste, was ich bei meinen Recherchen zu meinem Buch „Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Neonazis im Dienst des Staates“ (1) selbst erfahren musste, ist, dass der „Verfassungsschutz“ seine kriminellen V-Leute regelrecht deckt und systematisch gegen polizeiliche und justitielle Ermittlungen abschirmt, um sie vor Enttarnung zu schützen und weiter abschöpfen zu können – anstatt sie unverzüglich abzuschalten."
- Bewertet in Deutschland am 28. August 2015Formatieren: KindleLeider ist der Autor - wie schon zu DDR-Zeiten - auch hier sehr einseitig. Der Staatssicherheitsdienst (Stasi) der DDR hat während des Kalten Krieges nicht anders als der Westen operativ mit westdeutschen Neonazis und Rechtsterroristen zusammengearbeitet. Hier wie da sollten sie Unruhe stiften und dem gegnerischen Land Schaden zufügen. Stasi-Akten sind da sehr ergiebig und Veröffentlichungen zum Thema nehmen zu. Sehr oft waren die V-Leute des Verfassungsschutzes auch Agent Provocateurs der Stasi. Länger bekannt ist dies - u.a. zum Beispiel auch für Odfried Hepp - schon bei Hans-Dieter Lepzien von der sogenannten Braunschweiger Gruppe bzw. auch NSDAP/AO, auf die Gössner im Buch eingeht.
Schade. Man fragt sich, warum die geheimen Untergrundgeschichten der DDR, wie die Ausbildung und Unterstützung des Links- u n d des Rechtsterrorismus vom Autor immer noch nicht wahrgenommen werden.
- Bewertet in Deutschland am 24. Januar 2004Formatieren: TaschenbuchZu den wichtigsten Instrumenten, mit denen die Verfassungsschutzämter ihrer Arbeit nachgehen, gehört der V-Mann (Vertrauensmann). Der V-Mann wird definiert als „eine Person, die, ohne Mitarbeiter des Nachrichtendienst zu sein, auf längere Zeit gegen Honorar für den Nachrichtendienst Informationen besorgt und diese Tätigkeit gegenüber ihrer Umwelt verheimlicht. Der V-Mann ist entweder aus dem ‚Zielobjekt herausgebrochen’ oder wird in dieses ‚eingeschleust’.“ Deutlicher wird der frühere Berliner Innensenator Heinrich Lummer (CDU), der den V-Mann als „Denunzianten“ und „Verräter“ bezeichnet – also als Personen, denen man im Alltag nicht viel Vertrauen entgegen bringen würde -, gleichwohl aber in zynischen Pragmatismus im Sinne der Güterabwägung im Interesse des Staatsschutzes nicht auf ihn verzichten will.
Spätestens mit dem Platzen des NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die ungeklärte Rolle von V-Männern in der Begründung der Antragsteller ist der V-Mann erneut in Verruf geraten. Der linke Publizist und Geheimdienstexperte Rolf Gössner hat diesen Fall zum Anlass genommen, in seinem neuesten Buch „Geheime Informanten – V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates“ dieses Werkzeug des Staatsschutzes kritisch unter die Lupe zu nehmen.
Gössner lässt an der Einrichtung des V-Mannes kein gutes Haar. Anhand einer Fülle von Fallbeispielen legt der Autor dar, dass der Einsatz von V-Leuten keineswegs zu einer verbesserten Einsicht in die Strukturen der rechtsextremen Szene führt, sondern im Gegenteil, die Herausbildung solcher Strukturen sogar begünstigt und diese verfestigt. V-Männer werden häufig an führender Stelle einer Partei oder Organisation eingesetzt werden, obgleich sie doch nicht Zielsetzung oder Aktivitäten des Beobachtungsobjektes mitbestimmen sollen, werden, so Gössner, zu „Kriminellen im Dienste des Staates“ und werden in ihrem „Eifer für die ‚nationale Sache’ vom VS offenbar nicht gebremst“, sondern im Gegenteil, sogar „dabei gedeckt“. Haupt-Motivation der meisten V-Leute ist nicht das Gewissen und die Sorge um unsere Verfassung, sondern der Sold, der zuweilen die Größenordnung eines üppigen Zubrotes erreicht und ein leicht verdientes Zubrot ist. Das ist für Außenstehende nicht gerade vertrauenserweckend für einen Vertrauens-Mann, auch wenn der VS-Präsident Fromm munter bekennt, dass „unsere V-Männer keine Pastorentöchter sind“.
Das „V-Mann-Desaster“ im NPD-Verbotsverfahren nimmt erwartungsgemäß den breitesten Raum in Gössners Buch ein. Obgleich von der „intellektuell kümmerlichen und organisatorisch lächerlichen NDP“ kaum eine Gefahr für unseren Staat ausging, wollten damals die Antragsteller im „Aufstand der Anständigen“ mit dem Verbot dieser Partei ein Zeichen setzen. Zwar war das den VS-Ämtern vorliegende Material gegen die NPD dürftig und die Ämter übten sich in Zurückhaltung, doch der unter dem Druck der Politik „gehorchten die Verfassungsschützer aufs Wort“ und „so klangen die Ergebnisse ihrer Recherchen plötzlich, aber auftragsgemäß vollkommen anders als zuvor“. Aus einem „unerschöpflichen Zitatenschatz und aberwitzig viele unappetitliche Details über die Machenschaften der NPD“ wurde eine nie da gewesene Bedrohung unserer Republik konstruiert. Aber wie es sich später herausstellen sollte, stammte dieses Konvolut zum erheblichen Teil aus der Feder von V-Männern, die zumindest zeitweise im Sold des VS standen. Durch das tölpelhafte Vorgehen eines Innenstaatssekretärs kam heraus, dass es sich bei einem der vor dem Bundesverfassungsgericht geladenen „Kronzeugen“ um einen zeitweisen Zuträger des VS handelte, nämlich um den dienstältesten V-Mann und Mitgründer der NPD, Wolfgang Frenz, dessen antisemitischen Ausfälle eine „tragende Säule“ in der Argumentation der Antragsteller waren. Damit kam der VS-Skandal ins Rollen, der die Enttarnung weiterer V-Männer mit sich brachte und an deren Ende die Entzauberung der NPD als vom VS aufgeblasene Phantompartei stand und damit das Platzen des Verbotverfahrens. Gössner urteilt scharf: „Keine als extremistisch eingestufte Organisation dürfte so sehr von V-Leuten durchsetzt sein (gewesen) sein wie die NPD.“ Für das Bundesverfassungsgericht sei die Grenzlinie zwischen VS und VS-unterwanderter NPD nur noch schwer auszumachen“ gewesen.
Erfreulich ist an Gössners Arbeit, dass er die V-Mann-Problematik nicht aus einer moralisierenden, gesinnungsethischen Perspektive betrachtet, sondern übergeordnete, vor allem rechtsstaatliche Erwägungen in den Vordergrund stellt. So diskutiert er einerseits die zwischenmenschlichen Aspekte des Problems, wie zum Beispiel V-Männer mit der Angst vor Enttarnung und damit dem Verlust des sozialen Umfelds umgehen müssen, als auch welchen schwerwiegenden Eingriff in die Parteienfreiheit der Einsatz von V-Leuten darstellt.
Gössners Analyse legt jedenfalls keineswegs nahe, dass es sich bei der Einrichtung des VS-Mannes um zielgerichteten „Beschaffungsextremismus“ handelt: „Ein bestimmender Einfluss kann allein schon mit der V-Mann-Eigenschaft, der Auftragserteilung durch den VS und der Honorierung der V-Mann-Tätigkeit erfolgen. Denn diese Faktoren können sich auf die Stellung und Arbeit des V-Mannes innerhalb der zu beobachtenden Organisation auswirken und diese entsprechend verändern. Im Zweifel tragen V-Leute dazu bei, politische Organisationen und ihre Mitglieder zu stabilisieren, zu finanzieren, zu radikalisieren, zu zersetzen, zu illegalisieren oder deren Arbeit zu behindern, schlussendlich, sie in Gefahr eines Verbotes zu bringen. Schon damit nehmen der V-Mann und sein Dienstherr politischen Einfluss auf das Beobachtungsobjekt.“
Ohne das Regime der DDR mit dem System der Bundesrepublik gleichsetzen zu wollen, aber es stellt sich die Frage, was den VS der Bundesrepublik in seinen Methoden eigentlich noch von seinem ostdeutschen Pendant qualitativ unterscheidet? In Anbetracht der zunehmenden Aufgaben des VS im äußerst sensiblen Operationsfeld des islamistischen Extremismus kann einem hiernach nur noch Angst und Bange werden, ob der VS in seiner jetzigen Verfassung überhaupt geeignet ist, mit dieser Bedrohung angemessen umzugehen.