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42 von 43 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
Von Amazon bestätigter Kauf(Was ist das?)
Rezension bezieht sich auf: Pfefferspraypistole JPX (Misc.)
Heimverteidigung und Selbstschutz unterwegs sind leider ein sehr wichtiges Thema in den letzten Jahren geworden. Sie kennen es aus der Presse - Wohnungseinbruch, U-Bahn Gewalttäter, Überfälle. Im Zweifel sind Sie allein und es ist besser, Sie sind gut zur Gegenwehr gerüstet.Mit dem JPX Jet Protector hat die schweizer Firma Piexon ein weiteres hochqualitätsprodukt auf den Markt gebracht. Die Pistole wirkt, was ich angesichts des Preises auch erwarte, solide verarbeitet. Sie verfügt über ein 2 Schuss System pro Patrone mit automatischem Wechsel der Abschusspatrone. Das Magazin wird oben auf dem Lauf geschosen und durch einen beidseitigen Hebel gelöst. Eine Sicherung hat die Waffe nicht. Über den Einsatz in einer Notwehrsituation kann ich hier nicht viel Schreiben, da ich (zum Glück) noch über keine Praxiserfahrung verfüge. Ich empfehle hierzu auf einschlägig bekannten Videoportalen (...tube) sich entsprechende Einsatzvideos anzuschauen, die an freiwilligen durchgeführt wurden. Sie sind sehr überzeugend. Die Waffe liegt auch bei Menschen mit großen Händen gut in der Hand, Sie gibt ein sicheres Gefühl und ist einfach und wirklich zu bedienen. Sie ist einer Schreckschusswaffe klar vorzuziehen, das sie nicht durchgeladen werden muss und trotzdem immer bereit ist, sie ist klein und leicht zu führen und beim schiessen wesentlich leiser (In Testberichten sagt man, dass ein Abschuss etwa so laut ist wie als wenn man kräftig in die Hände klatscht). Die Waffe ist explizit non letal und gefährdet den Angreifer nicht, solange der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Unterhalb dieser Entfernung empfiehlt sich ein Warnschuss auf Brusthöhe. So wird es auch vom Hersteller empfohlen. Einziger Nachteil ist natürlich der Recht hohe Preis und die Tatsache, dass man bei 2 Schuss auch wirklich einmal treffen muss. Auch lässt sich das Magazin am Anfang recht schwer laden und entladen. Dies wird allerdings etwas besser, wenn man das Magazin so 20 mal aufschiebt und wieder abnimmt. Alles in allem eine empfehlenswerte Selbstverteidungswaffe, mit der man sich ein bischen sicherer fühlt. Im übrigen ist der Jetprotector in Deutschland als Tierabwehrgerät zugelassen. Ein Einsatz zur Notwehr ist natürlich zulässig. Der Laser ist nicht in Deutschland zulässig ebenso wie der Anbau von Lampen an der R.I.S Schiene. Vielen Dank fürs Lesen und Ihre Bewertung. Bei Fragen nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion. PS: In der Bildergalerie habe ich einen Größenvergleich zum DS-201 "Guardian Angel" eingestellt. Helfen Sie anderen Kunden bei der Suche nach den hilfreichsten Rezensionen Kommentare
Von 3 Kunden verfolgt
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1-4 von 4 Diskussionsbeiträgen
Ersteintrag:
01.01.2012 16:43:42 GMT+01:00
David meint:
Super Rezension. Eine Frage noch: Ist in dem JPX den du zugeschickt bekommen hast ein Laserpointer integriert, oder wird er erst gar nicht eingebaut, wenn nach deutschland geliefert wird?
Antwort auf einen früheren Beitrag vom
01.01.2012 21:33:08 GMT+01:00
nr2 meint:
Hallo, in Deutschland ist der Jet Protector als Tierabwehrgerät zugelassen, daher ist die Montage von Lasern und Lampen gem. Waffengesetz nicht zulässig. Dies würde den JPX zu einer verbotenen Waffe machen. Der Laser ist in der in Deutschland zugelassen Version nicht integriert. Der An/Aus Schieber ist ohne funktion und beim laseraustritt ist eine kleine Sperre eingebaut. Viele Grüße :-).
Antwort auf einen früheren Beitrag vom
01.08.2012 23:38:35 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 01.08.2012 23:41:42 GMT+02:00
T. Bookhagen meint:
Eigentlich ein Widerspruch in sich... wenn er ein Tierabwehrgerät ist, dürfte er einen (nicht abnehmbaren!) Laser enthalten. Ein Tierabwehrgerät unterliegt nämlich nicht dem WaffG. Und was nicht dem WaffG unterliegt, kann leuchten wie es lustig ist. Was anderes wäre es, wenn man eine Lampe mit Montage auf die R.I.S. Schiene schiebt. Dann wäre nämlich die Lampe mit Montage der verbotene Gegenstand. Leider scheint sich der Importor damit nicht auseinander setzen zu wollen und so hat die D Version keinen Laser verbaut... Schade.
* Bundeskriminalamt Wiesbaden (12. Dezember 2007) Auszug aus dem Feststellungsbescheid nach §2 Abs. 5 WaffG in Verbindung mit §48 Abs. 3 WaffG des Bundeskriminalamtes von 12.12.2007 (Az. SO 11-5164.01 Z 174) 2-schüssiges "Tierabwehrgerät" Piexon JPX Jet Protector. Ergebnis der Prüfung: 1. Die Version „Tierabwehr-Gerät“ mit den Wechselaufsätzen, die als "Tierabwehrgerät" gekennzeichnet sind, unterliegen aufgrund des vorgesehenen Verwendungszweckes "Tierabwehrgerät" nicht dem WaffG.
Antwort auf einen früheren Beitrag vom
09.08.2012 20:27:12 GMT+02:00
nr2 meint:
Vielen Dank für Ihren konstruktiven Beitrag.
Ich kenne diese Diskussion auch aus diversen Fachforen. Man kommt zu keinem Ergebnis ohne anerkennen zu müssen, dass die Bürokratie in Deutschland manchmal seine Tücken hat. Im Zweifel, also im Falle einer Notwehrsituation, auch gegen "Nicht-Tiere", wenn JPX das am nächsten zur Verfügung stehende Mittel darstellt, möchte ich es hinsichtlich der Rechtmäßigkeit nicht auf einen montierten Laser oder eine Lampe drauf ankommen lassen.
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