Was hast du mit der ersten gemacht?
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7 von 7 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
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Rezension bezieht sich auf: Samsung microSDHC 16GB Class 6 Speicherkarte mit Adapter (MB-MSAGAEU) (Zubehör)
Ich kann aus schmerzlicher Erfahrung nur jedem hier raten, Sticks und Speicherkarten lieber direkt bei Amazon oder renommierten Marketplace Händlern zu kaufen und wegen 3-4 Euro nicht den billigsten Anbieter zu nehmen. Ich habe diesen Fehler begangen.Artikel laut Beschreibung, Bestellung und Rechnung: Samsung MB-MSAGA/EU Essential 16GB Class6 im Blister. Geliefert: schlecht als Samsung MMBAR16GUACA (OEM-Ware ohne Garantie) getarnte Chinafälschung in einer unversiegelten Bulk-Verpackung. Laut Aufdruck "Class10", tatsächliche Geschwindigkeit entspricht Class4. Der SD-Adapter nicht mal mit Siebdruck-Logo, ein schlichter Papieraufkleber musste hier wohl reichen. Selbst wenn es ein Samsung-Original wäre, wäre die Lieferung von OEM-Ware statt der bei Amazon abgebildeten Blisterware eine Frechheit, da die Herstellergarantie bei OEM-Artikeln nicht gilt! Diese Art der Belieferung ist nichts weiter als Betrug und solche Händler sollten von Amazon nicht geduldet werden. Ich habe im zweiten Versuch direkt bei Amazon das 16GB Class 10 Modell bestellt und dann auch die bestellte Karte bekommen, die meine Erwartungen vollständig erfüllt. Dafür gibts 5 Sterne. Helfen Sie anderen Kunden bei der Suche nach den hilfreichsten Rezensionen Kommentare
Von 1 Kunden verfolgt
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1-4 von 4 Diskussionsbeiträgen
Ersteintrag:
08.03.2012 17:46:34 GMT+01:00
uAslan38 meint:
Was hast du mit der ersten gemacht?
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Antwort auf einen früheren Beitrag vom
12.03.2012 16:05:34 GMT+01:00
F. Behrens meint:
Definitiv. Das ist zwar blöder Zeitaufwand, aber aus Prinzip möchte ich auf jeden Fall vermeiden, daß der Anbieter mit dieser Masche noch einen Gewinn macht. Aus diesem Grund habe ich mir auch explizit noch zusätzlich das Rückporto erstatten lassen (Ist nach BGB auch unter 40¤ statthaft, wenn der gelieferte Artikel unangekündigt nicht mit dem gekauften Angebot identisch oder mindestens gleichwertig ist).
Antwort auf einen früheren Beitrag vom
12.03.2012 18:56:52 GMT+01:00
uAslan38 meint:
Wieder mal was neues gelernt :) Wie geht das, ich mein was soll ich dem Schreiben das er mir mein Rückporto auch überweist?
Antwort auf einen früheren Beitrag vom
12.03.2012 22:46:05 GMT+01:00
Zuletzt vom Autor geändert am 12.03.2012 22:52:38 GMT+01:00
F. Behrens meint:
www.dejure.org/gesetze/BGB/357.html
------------- Zitat ------------- (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. -------------------- Zitat ende -------------------- Der letzte Satz im Zitat ist der Knackpunkt. Du hast nicht das bekommen, was Du bestellt hast. Also kannst Du gem. BGB §357, Abs 2 die Erstattung der Portoauslagen verlangen. Allerdings mußt Du diese mit einer Quittung auch zweifelsfrei nachweisen können und die Quittung auf Verlangen auch dem Verkäufer aushändigen (im Zweifel vorher eine Kopie anfertigen). Noch ein kleiner Haken: Der Verkäufer hat das Recht, die Versandart für sich möglichst günstig zu wählen. Wenn Du also Deine Rücksendung per DHL Overnight Paketexpress für 36 Euro machst, aber ein Einwurf-Einschreiben für 2,50 hätte es auch getan, dann muß der Verkäufer Dir nur 2,50 erstatten. Auch eine Rücksendung per "Porto zahlt Empfänger" geht ggf zu Deinen Lasten, wenn sie nicht vorher explizit mit dem Verkäufer vereinbart wurde.
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