Hallo CharlyM,
mit Verlaub: Ihre Meinung respektiere ich, Begründung ist hingegen ziemlich schwach.
Recherche und das Zusammenstellen von Inhalten ist auch eine entscheidene Leistung eines Autoren. Im übrigen sogar durch das Urhebergesetz (UrhG) ebenso anerkannt und geschützt. Diese Autoren haben nicht die Inhalte selbst geschrieben. Ihre Leistung besteht eher darin, diese Kompilation erstellt zu haben. Schon unter diesen Gesichtspunkten müssen sie als Autor benannt werden.
Außerdem ist das Buch meines Wissens nach keine Dokumentation, sondern reine Unterhaltungslektüre. Im Zweifel ist es also sekundär, ob nun tatsächlich geschehen oder nicht.
Und zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass es sicher Menschen gibt, die diese Beiträge lieber in bereits aufbereiteter Form in Händen halten - vielleicht am Strand oder im Flugzeug lesen ;-) Da ist kein Internet und keine Chance, diese Inhalte durch "googlen" zu finden...
In diesem Sinne - schade, dass Sie nur einen Stern vergeben...
Sorry, wir haben die Landebahn verfehlt: Kurioses aus dem Cockpit
