4.0 von 5 Sternen
schnelle Einarbeitung in die Gesetzesänderung 2011 möglich, 20. Februar 2012
Rezension bezieht sich auf: Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen: Das Personalvertretungsrecht NRW - Novelle 2011: Textausgabe mit Erläuterungen und Synopse (Broschiert)
Innerhalb weniger Jahre wurde das nordrhein-westfälische Landespersonalvertretungsrecht grundlegend verändert, neugeregelt und ergänzt. Dies stellt Praktiker in den Personalvertretungen und Dienststellen, wie auch beratende Gewerkschaften und Rechtsanwälte, ebenso aber auch die Spruchkörper der Verwaltungsgerichte vor große Herausforderungen. Das Handbuch von Klein/Lechtermann versteht sich als Orientierungshilfe, Einführung und Synopse, nicht als vollständiger Kommentar. Dieser sinnvollen Aufgabe wird das Werk schnell gerecht und dürfte als schnelles Nachschlagewerk bei keinem Praktiker fehlen.
Das Handbuch konzentriert sich ausschließlich auf die aktuellen Veränderungen des LPVG NRW. Folglich sind nur geänderte oder neu gefasste Vorschriften kommentiert, nachrichtlich ist aber der vollständige Gesetzestext enthalten. Ein Hinweis darauf, welche Vorschriften von der letzten Novelle betroffen sind, ist jedem Kapitel bzw. Abschnitt vorangestellt. Die Kommentierung nimmt sodann Bezug sowohl auf die Wortlautänderungen wie auch systematische Neuerungen. Dabei stehen die Gesetzesmaterialien des Regierungsentwurfs, wie auch die Änderungsanträge im Mittelpunkt.
In der Regel ist die Kommentierung kurz gefasst, ausführlich aber dort, wo der Gesetzgeber vollständige Neuerungen eingeführt hat (so z.B. die Option einen Wirtschaftsausschuss gem. § 65a LPVG NRW einzurichten) oder aber die Gesetzgebungsvorhaben 2007 und 2011 tiefgreifende Auswirkungen, z.T. auch zu "Rückbesinnungen" geführt haben (so u.a. zu § 72 LPVG NRW).
Dies erleichtert die Handhabung und dürfte Personalvertretungen wie auch Dienststellen den Zugang zum LPVG schnell ermöglicht haben. Sofern vertiefende Kommentierungen und Einarbeitungen der Rechtsprechung erforderlich wären, kann der Kommentar diesem Anspruch nicht genügen. Denn er ist auf die schnelle Einarbeitung unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgerichtet. Vertiefungen und Vervollständigungen bleiben weiterhin dem Loseblattkommentar vorbehalten, an dem beide Autoren mitwirken.
Um auch auf ältere Kommentierungen und Rechtsprechungshinweise schnell zugreifen zu können, ist dem Kommentar schließlich eine Synopse des alten und neuen LPVG beigefügt, darüber hinaus ein kurzes Stichwortverzeichnis. Auch dies dürfte die Bearbeitung aktueller personalvertretungsrechtlicher Fälle erleichtern, bis der Loseblattkommentar erneut eine Vollkommentierung enthält.
Robert Hotstegs
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Lehrbeauftragter für Public Management der FOM Hochschule für Oekonomie & Management
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