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5.8.4 Glas, Keramik, zerbrechliche Artikel

Alle Produkte aus extrem anfälligen Materialien (Glas, Keramik und ähnlich bruchempfindlichen Materialien) oder in einer besonders zerbrechlichen Bauweise, mit denen besonders vorsichtig umgegangen werden muss, sind den folgenden Richtlinien entsprechend zu verpacken, so dass absolut sichergestellt ist, dass sie im Verlauf von Lagerung und Versendung nicht zerbrechen können. Daher müssen die Artikel sturzfest und stoßsicher verpackt sein und von einem entsprechend stabilen Karton umschlossen sein. Sie müssen zudem einen Falltest unbeschadet bestehen, bei dem der Artikel aus einer Höhe von 80 cm auf vier verschiedene Seiten und eine Ecke fallen gelassen wird.

Die Artikel müssen in einem festen, sechsseitigen Karton so verpackt werden, dass der Artikel auf keinen Fall exponiert werden kann.

Beispiel für schlechte Verpackung, bei der zerbrechliche Artikel exponiert werden und dadurch eine Gefahr darstellen

Beispiel für angemessene Verpackung, bei der der zerbrechliche Artikel nicht exponiert und vor Beschädigungen geschützt ist und somit mögliche Gefahren reduziert werden

Alle Artikel müssen individuell verpackt werden, um eine Beschädigung anderer Artikel im Behälter zu vermeiden (z. B. muss bei einem Set mit vier Weingläsern jedes einzeln eingewickelt werden) und müssen einen 1,25 m-Falltest bestehen, ohne dass Artikel zerbrechen. Bei einem Falltest wird das Paket fünfmal fallen gelassen: einmal auf die Unterseite, einmal auf die Oberseite, einmal auf die längste Seite, einmal auf die kürzeste Seite und einmal auf eine Ecke. Die Artikel dürfen sich nicht im Behälter bewegen und müssen einen rigorosen Schütteltest bestehen, ohne dass Artikel brechen.


 Beispiel für schlechte Verpackung, bei der sich Artikel in der Packung bewegen oder verschieben können

Beispiel für angemessene Verpackung, bei der zerbrechliche Artikel einzeln verpackt und geschützt sind

Richtlinien für Glas und Lebensmittel in Gläsern

  • Es ist kein Überstand über die Paletten erlaubt, damit die äußeren Artikel nicht eingedrückt werden.
  • Die Artikel müssen durch Folie gesichert und mit der Palette fest verbunden werden
  • Die Artikel dürfen nicht lose auf der Palette oder im Karton transportiert werden. Sie müssen mit Schrumpffolie oder Pappe geschützt werden.
  • Anlieferung sollte auf Paletten mit möglichst sortenreinen Lagen erfolgen, d.h. es sollen nicht verschiedene Artikel in einer Lage gemischt werden.

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