Es ist also unter Strafe verboten, das Spiel anzubieten, zu verkaufen oder öffentlich zu bewerben. (nur Deutschlandweit)
Der Beschluss erging bereits im November 2011, wurde jedoch jetzt erst durch den offiziellen Bundesanzeiger verkündet.
Der Besitz von Dead Rising 2 ist übrigens weiterhin legitim.
Frisch auf Liste A indiziert wurde derweil die unzensierte Fassung von The Darkness 2.
Eine Beschlagnahme droht in diesem Fall nicht mehr.
Seiten bei denen man die unzensierte Versionen bekommt:
- gameware.at
- gamesonly.at
- gameshop.at
- bu3games.de
- bpjm.at
quelle: gbase.de
http://www.gbase.de/pc/news/8567/Dead-Ris