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Woher weiß der Rechteinhaber nun..


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1-25 von 32 Diskussionsbeiträgen
Ersteintrag: 19.04.2009 12:26:04 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 19.04.2009 12:28:28 GMT+02:00
Woher weiß der Rechteinhaber nun ob eine MP3 Datei auf dem PC einer Person legal oder illegal heruntergeladen wurde?

Die illegale Datei kann die selben Datenraten und auch ein Cover beinhaltet, wie also nachweisen dass die Datei illegal geladen wurde, bzw. viel wichtiger: Wie weist der zahlende Kunde nach dass alle MP3s auf seinem Rechner legal erworben wurden?

Gibt es ein Wasserzeichen in den Dateien?
Oder muss ich jetzt jeden Kauf einer MP3 protokollierne und Belege ausdrucken ;)

Veröffentlicht am 19.04.2009 14:34:46 GMT+02:00
Normalerweise wurde das ja durch das DRM geschützt. Jetzt ist dies ja nicht der Fall. Aber man kann den KAuf jederzeit nachweisen, da jeder noch so kleine Einkauf bei Amazon automatisch protokoliert wird. Laut Gesetz sogar mind. 10 Jahre.

Drum sollte das kein Problem darstellen.

Was aber nicht gerade abwägig wäre, ist das hinzufügen von verschlüsselten METADaten seitens Amazon. Das mp3-Dateiformat lässt dahingehend einige Möglichkeiten zu. Ich persönlich würde sogar Amazon anraten dies zu tun um die Kundennummer des Käufers darin vermerken. Damit lässt sich die Piraterie einschränken, da dann verteilte MP3Files nachverfolgt werden können und somit im ernstfall auch den Rückschluss auf die Pirateriequelle zulässt.

Wenn man einen Weg findet die Piraterie einzugrenzen, wird es auch zu einer Wertsteigerung der Musik kommen.

Veröffentlicht am 19.04.2009 14:51:50 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 19.04.2009 14:53:41 GMT+02:00
METADaten mit Kundennummer in den Dateien wäre für mich ein guter Kompromiss zwischen Schutz vor Piraterie und Nutzerfreiheit des Users - ich denke aber dass sowieso die wenigsten gekauften MP3s in Tauschbörsen geraten .
Würd mich eben interessieren ob die Anbieter dies nicht schon insgeheim tun und ein Wasserzeichen einbauen, meiner Meinung nach sollte das der Kunde auf jeden Fall wissen.

Veröffentlicht am 22.04.2009 22:41:03 GMT+02:00
Es ist durchaus legal erworbene MP3s auch im privaten Umfeld weiterzugeben.
Somit ist es unnötig, irgendwelche "Wasserzeichen" zu nutzen, da es ohnehin nicht nachvollziehbar ist, wo/wie/welchen Weg eine legale Kopie nimmt.

Veröffentlicht am 22.04.2009 23:01:08 GMT+02:00
Ich muss mich leider korrigieren und noch etwas hinzufügen.
Amazon schreibt in den "Amazon MP3 Musik-Service: Nutzungs- und Verkaufsbedingungen" (...)
2. Digitale Inhalte
2.1 Rechtseinräumung Mit Zahlung des Kaufpreises für die digitalen Inhalte (...) nicht übertragbares Recht zur Nutzung (...)
für den privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch (...) nur zum privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zu Ihrer Unterhaltung kopieren, speichern, übertragen und brennen. (...)
2.2 Beschränkungen. (...) und nicht zur Weiterverbreitung (...) nutzen werden, die den Beschränkungen dieses Paragrafen 2.2 unterliegen. (...)
Sie verpflichten sich, bei Ihrer Nutzung (...) alle anwendbaren Gesetze zu beachten. (...)
Außer soweit im vorstehenden Paragrafen 2.1 angegeben, verpflichten Sie sich, die digitalen Inhalte nicht weiterzuverbreiten, zu übermitteln, abzutreten, zu verkaufen, (...)

Da es sich hier rechtlich wohl nicht um eine "Sache" wie z.B. bei einer CD handelt, sondern nur um eine Lizenz (Recht), ist die "Privatkopie" wohl somit auch offiziell nicht gestattet.

Veröffentlicht am 23.04.2009 09:49:07 GMT+02:00
M. Seifert meint:
1. Eine Markierung per Tag halte ich für sinnfrei, weil die sich problemlos entfernen lassen würde (absichtlich oder unbeabsichtigt, z.B. bei Bearbeitung der MP3-Tags oder so), wesentlich sinnvoller wäre da wohl ein "Wasserzeichen" mitten in den Musikdaten - wenn das vernünftig gemacht wird, bemerkt das niemand und es bleibt auch recht sicher erhalten (außer bei einer Neukodierung der Musikdaten, aber wer tut sowas der Musik an?)

2. Wenn die Dateien markiert sind, dann wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, die Leute nicht mit der Nase darauf zu stoßen ;)

3. Denkbar wäre natürlich auch eine Kombination: "Offensichtliche" Markierung als Tag, entsprechender Warnhinweis an die Kunden (wegen Abschreckung) und zusätzliches Wasserzeichen in den Audiodaten wegen der sichereren Nachverfolgbarkeit... Und genau so würde ich das machen. :D

Veröffentlicht am 23.04.2009 19:12:08 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 23.04.2009 19:14:13 GMT+02:00
fauka meint:
Der User muss nichts beweisen. Wenn einer was beweisen muss dann ein anderer wenn z.B. über Filesharingtools mitgeloggt wurde welche IP was verbreitet.
Neben DRM-freie MP3 gab es schon immer die Radiostreams und Co. die sich auch als MP3 abspeichern ließen. Und tausend andere Quellen die man als User später gar nicht mehr beweisen kann. Oder schuldig bis die Unschuld bewiesen wurde? ;)

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 24.04.2009 00:22:39 GMT+02:00
Ehrlich gesagt würde ich mich von einem solchen Vorgehen verschaukelt fühlen. Sollte heraus kommen, dass die verwendeten Wasserzeichen (ja, amazon verwendet einer kurzen google-Recherche nach bereits Wasserzeichen) inzwischen doch kundenspezifische Informationen enthalten, bin ich die längste Zeit Kunde gewesen.

Veröffentlicht am 24.04.2009 00:29:32 GMT+02:00
fauka meint:
Naja n Tag gibt's ja als Comment (Amazon ID xxx). Aber n Rechtemanagement wie bei DRM isset ja bei weitem nicht. DRM war ja behindernd -.-
"Wasserzeichen" (was soll das sein bei Audio?) müssten bei ner Konvertierung (in Musik-CD umwandeln und dann zurück zu was-auch-immer-beliebt) weg sein. Außer es werden heimlich Untertöne in die Lieder geschmuggelt die beim rückswärts spielen geheime satanische Flüche enthalten >.>

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 24.04.2009 00:49:08 GMT+02:00
Nein, so schlimm wie DRM ist es nicht. Dennoch wäre eine solche versteckte kundenspezifische ID meiner Meinung nach zu viel des Guten. Was diese ID in dem Tag zu bedeuten hat, wäre auch interessant...

Es handelt sich bei den Wasserzeichen hier übrigens um ein unhörbares Signal, das die Audio-Daten an einer bestimmten Stelle kurzzeitig überlagert und angeblich auch Rekodierung übersteht.
Die mp3s weichen also nicht nur durch ihre Kodierung von den originalen Audio-Daten der CD ab, sondern auch durch das Wasserzeichen.

Veröffentlicht am 24.04.2009 12:00:38 GMT+02:00
Rikku Sharhi meint:
Wie ist das eigentlich mit verlieren von mp3s?
Wenn ich die auf meinen stick ziehe und den usb-stick verliere, kann doch jeder, der den stick findet, meine datein illegal anbieten im netz. Und bei mir kommt dann irgendwer klingeln?

Veröffentlicht am 24.04.2009 12:00:40 GMT+02:00
Ein kleines Wort zu dieser Diskussion : Früher (DRM Hochzeit) musste man sich die wma's erstmal auf CD brennen und dann auf mp3 format konvertieren (sofern man die so gekauften Lieder auf dem PC ungestört geniessen wollte) denn sollte der PC abstürzen, oder man hatte dummerweise aus Versehen die Lizenz gelöscht, konnte man sich dumm im Spiegel anschauen denn es gab keine Môglichkeit die gekaufte Musik nochmal "umsonst" legal zu erhalten.
Das I-Tunes/I-Pod system ist da schon mal ein bisschen intelligenter, auch wenn man die gesamte Bibliothek von seinem I-Pod löschen muss, wenn man die Bibliothek von einem anderen PC benutzen will.
Bei dem Apple system kann man wenigstens direkt das AAC format in mp3 umwandeln.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 24.04.2009 19:47:37 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 24.04.2009 19:49:17 GMT+02:00
Fulcrum meint:
Bei MediaMarkt-mp3-Downloads wird jedenfalls ein Wasserzeichen verwendet.

Zitat aus den Informationen bei MM-Download:
"MP3-Datei (MPEG-1 Audio Layer 3).
Diese Dateien sind nicht besonders geschützt und können mit allen gängigen Programmen zum persönlichen Gebrauch genutzt werden. Die MP3-Dateien sind mit einem Wasserzeichen versehen, in dem personenbezogene Daten gespeichert/vermerkt sind. Über dieses Wasserzeichen kann der Ursprung der Datei und somit auch ein eventueller Missbrauch genau nachvollzogen werden. Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten entsteht dadurch nicht."

Ich glaube, das es bei Amazon genauso sein wird.
Ich habe in den Nutzungsbedingungen von Amazon bisher allerdings noch nichts daraufhinweisendes gefunden...

Veröffentlicht am 24.04.2009 20:22:22 GMT+02:00
fauka meint:
Das persönliche Daten in Dateien gespeichert werden find ich eher erschreckend.

Veröffentlicht am 25.04.2009 21:56:39 GMT+02:00
happystars meint:
Also ich habe bei Amazon per E-Mail nachgefragt und man teilte mir mit, dass Amazon keine persönlichen Daten irgendeiner Art in den Dateien speichert. Einige Files enthalten aber eine Kennung der Musiklabel, die einen Rückschluß auf Amazon als Verkäufer zuläßt. Welche Label das machen, teilte man mir jedoch nicht mit.

Veröffentlicht am 03.05.2009 14:36:46 GMT+02:00
äh meint:
Interessante Diskussion. Aber mehr als Vermutungen habe ich bisher nicht gefunden.

Ich denke, die ENTSCHEIDENDE FRAGE lautet zusammengefasst:

--> MUSS ich (selbst) beweisen, dass ich die mp3-Datei legal erworben habe?

Falls nein: Wo steht das?

Falls ja: WIE kann ich beweisen, dass ich die mp3-Datei legal erworben habe? Und selbst wenn der Kauf 10 Jahre protokolliert/gespeichert wird... was ist danach? 10 Jahre werden mit Sicherheit irgendwann rum sein.
(Kaufbestätigungen, Belege usw. können ja leicht gefälscht werden, kommen also als Beweis kaum in Frage) - Wenn ich nicht beweisen kann, dass die Datei legal ist, was für einen Sinn macht das Ganze dann?

Ich persönlich glaube gehört zu haben, dass (immer?) die Gegenpartei den Beweis erbringen muss. Aber das ist auch nur eine Vermutung. WEISS da also jemand etwas Konkretes?

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 03.05.2009 17:18:46 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 03.05.2009 17:19:57 GMT+02:00
Streamer meint:
Der User KANN gar nichts beweisen: Ich habe über 1000 MP3s auf dem rechner, fast alle von last fm (Große Musikbibliothek) oder flatster (Internetradio Mitschnitt gemäß Wunschliste). Alles legal, aber der Ursprung ist später nicht beweisbar.

Veröffentlicht am 05.05.2009 15:24:50 GMT+02:00
fauka meint:
Antonius, der Kläger muss beweisen. Unserer komplettes Gesetz baut darauf das jmd als unschuldig gilt (auch wenn er's nicht ist) bis die Schuld bewiesen ist. Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Veröffentlicht am 14.05.2009 11:38:37 GMT+02:00
SunnyRainbow meint:
>Falls ja: WIE kann ich beweisen, dass ich die mp3-Datei legal erworben habe?
>Und selbst wenn der Kauf 10 Jahre protokolliert/gespeichert wird... was ist
>danach? 10 Jahre werden mit Sicherheit irgendwann rum sein.

Hat Amazon das nicht gezielt so gesetzt (oder wurde dazu verpflichtet), weil die 10 jährige Verjährung gilt? http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung

Veröffentlicht am 15.05.2009 21:27:36 GMT+02:00
M. Mähler meint:
Ein Wasserzeichen wäre ja so etwas wie verstecktes DRM. Ich glaube nicht, dass das unbemerkt bleiben würde. Und wenn es heraus käme, dann entfacht so etwas einen riesigen Wirbel und könnte das zarte MP3-Pflänzchen bei Amazon ziemlich schnell platt drücken.

Wer kauft denn überwachte MP3s? Niemand. Außerdem kalkulieren die bewusst ein, das eine gekaufte MP3 an X andere weiter verteilt wird. Amazon müsste außerdem ausdrücklich darauf hinweisen. Und soweit ich weiß, wurde ja DRM abgeschafft, um überhaupt eine Chance gegen illegale Downloads zu haben.

Und jetzt bitte wieder keine Moralapostel, die sich hier inszenieren wollen, wie viele MP3s sie schon gekauft haben. Die Realität sieht nun mal anders aus.

Veröffentlicht am 31.05.2009 14:46:24 GMT+02:00
T. Kirschey meint:
Wenn man ein AMAZON MP3 im editor öffnet stehen da diverse amazon sachen drin.
Ganz oben und ganz unten

Veröffentlicht am 31.05.2009 18:10:25 GMT+02:00
M. Stollmann meint:
Also ich habe nichts dagegen, wenn in den MP3 Dateien ein Hinweis steht, wer die Datei gekauft hat.
Solange dies nicht wie bei den DRM MEINE möglichkeiten der LEGALEN Nutzung einschränkt. (ich möchte meine Musik hören wo und wie ich will, nicht wie es mit die Plattenindustrie vorschreibt).
Und ein Irrglaube sollte auch mal ausgeräumt werden, es GIBT ein sicheres TAG Verfahren auch bei MP3, hat das Fraunhofer Institut entwickelt und überlebt auch diverse Konvertierungen.
Da auch dieses TAG KEINE Einschränkung in der LEGALEN Benutzbarkeit bedeutet, habe ich auch da nichts gegen.

Klar, wenn ich die Musik natürlich wild verteile und immer Angst haben muß, das die Industrie mich verklagt.... Dann würde ich mich auch gegen so etwas streuben.

Meine Meinung zusammengefasst: Wenn es ein Tool gibt, welches die Dateien sicher markiert OHNE das meine Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, ist mir das egal. Wenn ein Tool dafür sorgt, das ich meine Musik nicht mehr auf dem Handy oder in meinem Auto hören kann, dann kaufe ich die Musik nicht. Punkt aus ;-)

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 02.06.2009 07:42:03 GMT+02:00
[Die meisten Kunden meinen, dass dieser Beitrag nicht zur Diskussion gehört. Beitrag dennoch anzeigen. Alle nicht nützlichen Einträge anzeigen.]

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 03.06.2009 11:48:22 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 03.06.2009 11:48:33 GMT+02:00
Bard meint:
Bist du sicher, dass die Song ID sich auf den Nutzer bezieht? Woher weißt du das?

Veröffentlicht am 04.06.2009 02:42:21 GMT+02:00
Büttner meint:
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Erster Beitrag:  19.04.2009
Jüngster Beitrag:  16.12.2010

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