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201-225 von 455 Diskussionsbeiträgen
Veröffentlicht am 30.03.2012 07:21:08 GMT+02:00
FP meint:
Wegen des schlechten Empfangs empfehle ich tuana-s mum mal den Kundendienst zu kontaktieren.

Mein KK 3G hat selbst dann noch Empfang, wenn mein iPhone sich im vermeintlichen Funkloch schon "verabschiedet" hat. Ich hatte noch nie keinen Empfang, egal ob im Zug oder sonstwo.

Veröffentlicht am 30.03.2012 07:44:49 GMT+02:00
ElaHü meint:
Welchen Empfang man mit 3 G hat dürfte ja wohl vom Mobilfunknetz abhängen. Leider weiß ich gar nicht, welches deutsche Mobilfunknetz der Lindle nutzt.

Veröffentlicht am 30.03.2012 09:37:24 GMT+02:00
Breumel meint:
Mein 3G Empfang ist kein Problem. Meistens aber auch aus...

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 30.03.2012 10:18:19 GMT+02:00
Onkel Thomas meint:
Ich war der Meinung den könnte man erst vorbestellen.....

Veröffentlicht am 30.03.2012 10:26:49 GMT+02:00
D. Barro meint:
Ja, bei Amazon.de. Es gibt den Touch über andere Quellen aber schon seit vor Weihnachten.

Veröffentlicht am 30.03.2012 10:44:48 GMT+02:00
FP meint:
Und 3G gibt es ja auch beim Kindle Keyboard. Der Empfang ist der gleiche,ob mit Kindle Keyboard oder Kindle Touch.

Ansonten gibt es den Touch ja schon eine Weile via Mexxbooks.

Veröffentlicht am 30.03.2012 10:46:58 GMT+02:00
Adlerauge meint:
Zitat:
-------
"Wird der Kopierschutz entfernt, dann erhält man dauerhaft ein eBook, das man nicht bezahlt hat. Das nennt man auch Raubkopie oder Diebstahl."
-------
- Um "Diebstahl" handelt es sich nicht, da das ebook ja noch da ist, keine Sache wurde weggenommen.
- Der Begriff "Raubkopie" wurde erfunden, um etwas in die Nähe von Raub (Wegnahme einer Sache durch Anwendung von Gewalt) zu stellen, was bei diesem Sachverhalt in keinster Weise zutrifft.
- Es handelt sich um eine "Verletzung des Urheberrechts", die man nichts desto trotz natürlich auch nicht begehen sollte.

Veröffentlicht am 30.03.2012 11:09:53 GMT+02:00
ElaHü meint:
Bei der Onleihe ist es auch so, dass es Lizenzen gibt. Dadurch darf ein Onleihe eBook nur von einer festgelegten Anzahl von Nutzern gleichzeitig gelesen werden darf (sind es 6? Genau weiß ich es nicht). Im Kopierschutz ist ein Lesezeitraum eingebracht. Dieser bewirkt, dass der Nutzer A nach der vorgebenenen Zeit das eBooks nicht mehr lesen kann und eine Lizenz für Nutzer B frei wird.
Wird der Kopierschutz entfernt, kann Nutzer A das eBooks dauerhaft weiterlesen, aber die Lizenz wird trotzdem an B vergeben. Damit hat A nach Ablauf der vorgebenen Zeit eine Kopie des eBooks, die er nicht mehr haben dürfte. Es gibt also eine lesbare Kopie mehr als erlaubt. Ich finde das kann man schon als gestohlene oder geraubte Kopie bezeichnen.

Veröffentlicht am 30.03.2012 12:13:52 GMT+02:00
Breumel meint:
Wenn aber der Nutzer das Buch nach dem Lesen brav löscht, weder behält noch weitergibt, würde ich das nicht gleich so eng sehen... Dann ist ja nichts anderes passiert, als das, was auch geplant war - ein Buch wurde ausgeliehen, gelesen und zurückgegeben.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 30.03.2012 12:25:20 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 30.03.2012 12:45:59 GMT+02:00
Gulp meint:
Die "Verletzung des Urheberrechts" ist in diesem Fall aber eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, auch wenn sich das so harmlos anhört. Wenn es dumm läuft, wirst Du für soetwas härter bestraft als ein Jugendlicher, der jemanden mit vorgehaltenem Messer Handy und Turnschuhe "abzieht".

Ich weiß, das hört sich jetzt spießig an und solange alles in den eigenen vier Wänden bleibt sollte man normalerweise nicht erwischt werden - man sollte aber schon wissen wie dünn das Eis ist, auf welches man sich begiebt. Was in Foren so erzählt wird ist immer das eine - was der Richter dann entscheidet ist das andere ... Und das zivilrechtliche kommt ja noch dazu.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 30.03.2012 12:29:53 GMT+02:00
Tante Li meint:
... und irgendwann will man sich ja vielleicht doch für einen seriösen Job bewerben ...
Macht sich nicht gut im Lebenslauf.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 30.03.2012 13:23:58 GMT+02:00
bubi meint:
Ja, geht mir genauso..hab meinen Kindle erst 2,5 Monate...Schade!

Veröffentlicht am 30.03.2012 14:16:40 GMT+02:00
ElaHü meint:
@ Breumel
Ich halte die Versuchung für sehr groß, dass ebook nach dem Lesen nicht zu löschen, wenn es einem gefallen hat. Ehrlich gesagt, ich glaube, dass wird kaum einer machen.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 30.03.2012 14:32:53 GMT+02:00
Ok danke, damm warten wir mal, wie die Sprachausgabe auf den deutschen Touch funktioniert ...

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 30.03.2012 15:42:01 GMT+02:00
Breumel meint:
@ElaHü: Dann heißen die Alternativen immer noch Sony (oder ein anderer EPub-fähiger Reader), oder Kindle + Mexxbooks (würde ich jetzt bevorzugen, schon allein wegen der Möglichkeit, auf das Bibliotheksangebot Einfluß zu nehmen).

Aber das muß jeder selbst entscheiden...

Veröffentlicht am 30.03.2012 15:46:03 GMT+02:00
ElaHü meint:
Genau, da der Kindle Touch (und auch kein anderer Kindle) Epub unterstützt, muss man sich halt nach Alternativen umschauen, wenn man Onleihe machen möchte.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 30.03.2012 15:48:03 GMT+02:00
Breumel meint:
> Genau, da der Kindle Touch (und auch kein anderer Kindle) Epub unterstützt

Du meintest bestimmt, KEIN Epub unterstützt... ;-)

Thank god it's friday!!!

Veröffentlicht am 30.03.2012 17:03:01 GMT+02:00
Adlerauge meint:
Eine Verletzung des Urheberrechts in einem privaten Einzelfall (ein Lied, ein Film, ein ebook) zum privaten Gebrauch IST eine Tat mit sehr niedrigem kriminellen Potenzial, eben eine "Urheberrechtsverletzung".

Daß so etwas härter bestraft wird als ein Jugendlicher der mit einem vorgehaltenen Messer ein Handy und Turnschuhen wegnimmt, ist eine totale Fehlschaltung bei der Einschätzung der Schwere einer Tat. Hier handelt es sich um "schweren Raub" mit hohem kriminellem Potenzial.

Veröffentlicht am 30.03.2012 17:14:16 GMT+02:00
D. Barro meint:
Könnten wir freundlicherweise zum Thema zurückkommen und nicht alle Probleme der Welt hier nach-und durcheinander diskutieren. Blickt doch keiner mehr durch. DRM ist doch erst 150 mal thematisiert.

Veröffentlicht am 30.03.2012 17:32:03 GMT+02:00
Andreas Fuchs meint:
Hab schon eines aus den usa geschenkt bekommen und funktioniert sehr gut. Klare weiterempfehlung. Da bleibt das ipad aus.. :-)

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 30.03.2012 17:44:37 GMT+02:00
Izenik Gabeko meint:
@Adlerauge

Es handelt sich dabei durchaus um Diebstahl, denn der Verkäufer wurde durch das Entfernen des Kopierschutzes um den Betrag gebracht, den er sonst für sein eBook hätte erzielen können, also z.B. 10 Euro.
Bei einem Mal mag das nicht weiter auffallen.
Wenn aber - übertrieben gesagt - ein eBook einmal gekauft, vom Kopierschutz befreit und dann 10.000mal verteilt wird, hat der Ersteller oder der Händler einen handfesten Verlust, der ihn u.U. seine Existenz kosten kann.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 30.03.2012 18:07:04 GMT+02:00
Breumel meint:
Es geht hier nicht darum, ein EBook zu klauen, sondern von einem gekauften oder legal per onleihe geliehenen EBook DRM zu entfernen, um es in ein anderes Format (eben Kindle-tauglich) umzuwandeln. Da hat der Autor keinen Verlust gemacht, es hätte ja auch am PC, auf einem Tablett oder mit einem anderen Reader gelesen werden können.

Veröffentlicht am 30.03.2012 18:12:41 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 30.03.2012 18:16:37 GMT+02:00
Adlerauge meint:
@ Ovaron
Es handelt sich nicht um die Wegnahme einer Sache, also "Diebstahl", hier wird auch nichts "geklaut", sondern es geht um eine Urheberrechtsverletzung. Die 10 Euro kann der Verkäufer für das ebook noch genauso einnehmen wie ohne die in Frage stehende Kopie. Das ebook ist eben NICHT weg, als sei es ein pbook gewesen.

Es gibt bestenfalls einen theoretischen Schaden beim Verkäufer für den Fall, daß der Kopierer eventuell auch zu einem Käufer zum angegebenen Preis des ebooks geworden wäre. Das ist aber absolut nicht klar.

Auf dieser Fehleinschätzung basieren ja auch die immer wieder zitierten "Studien" die Milliardenschäden der Filmindustrie durch Internet-Kopien behaupten. In den USA hat sich solch eine Studie neulich erdreistet zu behaupten, es seien 400000 Arbeitsplätze verloren gegangen durch illegale Film-Kopien. Dabei hat die ganze Film+drumrum Industrie dort nur 325000 Mitarbeiter.

Veröffentlicht am 30.03.2012 19:06:53 GMT+02:00
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Veröffentlicht am 30.03.2012 19:22:49 GMT+02:00
ElaHü meint:
Mit der Technologie ist sowohl der Preis des Kindle 4 ohne als auch mit Touch absolut branchenüblich.
Für 50 ¤ müsste Amazon wohl ordentlich draufzahlen. Wie will man es denn erreichen, dass die Nutzer nur noch bei Amazon kaufen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
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Erster Beitrag:  27.03.2012
Jüngster Beitrag:  18.09.2012

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