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Warum werden keine Rechnungen (ohne MwSt) erstellt ?


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Antwort auf einen früheren Beitrag vom 04.06.2012 17:28:15 GMT+02:00
Michael meint:
>Da der Kindle Services, nach Angaben von Amazon, ausschließlich privaten & nicht gewerblichen Nutzern bereitgestellt werden, müsste zur wahrung der Richtlinien der Verkauf an juristische Personen und insbesondere die Abbuchung vom Konto einer juristischen Person technisch gar nicht möglich sein.

Wenn juristische Personen klar z.B. als "XYZ GmbH" oder "XYZ AG" erkennbar sind, würde ich dies bejahen.

Wenn bei amazon aber der Geschäftsführer oder Mitarbeiter Max Mustermann als "Max Mustermann" bestellt, dann kann amazon natürlich nicht erkennen, daß der für das Unternehmen bestellen will. Auch aus einer Kontonummer lässt sich sowas für amazon nicht schließen.

Und selbst wenn in einer Lieferanschrift ein Hinweis auf eine juristische Person auftauchen würde: Max Mustermann kann sich ja auch etwas an seinen Arbeitsplatz liefern lassen.

Ich würde einfach mal behaupten: wenn es nicht klar ersichtlich ist und der Besteller nicht von sich aus darauf hinweist, daß er eine jur. Person ist bzw. eine Bestellung als Gewerbetreibender/Freiberufler aufgeben will (z.B. durch Angabe einer USt-ID), dann darf der Lieferant annehmen, dßa es sich um eine Privatperson handelt.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 13.06.2012 16:26:14 GMT+02:00
Mathias meint:
Grundsätzlich gilt in der gesamten EU eine Rechnungspflicht unabhängig ob der Leistungsempfänger eine Privatperson ist oder ein Unternehmer. Das gilt auch für Amazon. Mal sehen wie lange die das durchziehen können!

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 13.06.2012 16:26:59 GMT+02:00
Mathias meint:
Wo kein Kläger, da kein Beklagter =)

Veröffentlicht am 13.06.2012 16:30:46 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 13.06.2012 16:35:43 GMT+02:00
Mathias meint:
Grundsätzlich gilt in der EU für jedes Unternehmen eine Rechnungsstellungspflicht!!!
Es ist hierbei unerheblich, ob es sich beim Leistungsempfänger um eine Privatperson handelt oder nicht.
Dies gilt also auch für Amazon, also Alles sehr dubios.
...aber wo kein Kläger , da auch kein Beklagter...
Technisch dürfte es für Amazon keinen Unterschied machen, ob sie nun eine Rechnung oder nur eine Bestellübersicht zur Verfügung stellen.
Habe meinen Kindle Touch übrigens ausschließlich für Fachliteratur in Gebrauch. Also Amazon!!!!Ändert mal was!
Auch für die Zufriedenheit eurer treuen Kunden!!!!!"!
werde mich mal direkt beim Finanzamt erkundigen und dann posten =)

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 13.06.2012 16:38:11 GMT+02:00
Mathias meint:
Bei mir ist da kein + ???

Veröffentlicht am 13.06.2012 16:42:00 GMT+02:00
Mathias meint:
Zu Beginn des Jahres 2012 senkte Luxemburg die Mehrwertssteuer für E-Books von 15 auf 3 Prozent. Amazon nutzt das clever aus, um E-Books über das luxemburgische Steuerrecht abzusetzen und so die eigene Gewinnspanne pro Buch zu steigern.

Aufmerksame Käufer haben es bereits gemerkt: Amazon stellt bei E-Book-Verkäufen keine regulären Rechnungen aus. Lediglich eine Übersicht informiert den Kunden über den getätigten Kauf. Schaut man genauer hin, so fällt auf, dass der Geschäftspartner ein luxemburgisches Unternehmen ist. Dank Drei-Prozent-Ministeuersatz (zum Vergleich: in Deutschland fällt die reguläre Mehrwertssteuer von 19% an) steigt die Amazon-Marge um ein Vielfaches.

Profiteure sind neben Amazon auch deutsche Verlage, die durch Amazon an dem Nettoerlös beteiligt werden. Der Gewinn fällt auch deswegen so groß aus, da in Deutschland weiterhin die Buchpreisbindung gilt. Die EU-Kommission hält das Treiben dagegen für illegal, und will der Trickserei ein Ende setzen.

So oder so wird damit allerdings spätestens Ende 2014 Schluss sein. Ab dann fällt die Mehrwertstseuer dort an, wo der Kunde seinen Wohnsitz hat. Übrigens: Auch Apple ist auf den luxemburgischen Steuerzug aufgesprungen und rechnet seine E-Book-Verkäufe nun mit günstigen 3% ab.

Quelle: Spiegel.de

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 13.06.2012 18:29:53 GMT+02:00
pro.it meint:
In unserem Fall haben sind Standar Liefer und Rechnungsempfänger die GmbH. Auch der Kontoinhaber ist die GmbH. Von da ist es in unserem Fall klar das der Besteller im Auftrag der GmbH handelt und auch die Zahlung per ELV vom Konto der GmbH eingezogen wird.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 13.06.2012 18:42:47 GMT+02:00
pro.it meint:
Das Amazon als Globales Unternehmen sicherlich jede Möglichkeit nutzt um Ihren Profit auch durch die Einsparung von Steueraabgaben zu optimieren ist selbstverständlich. Das der Verkauf von E-Books und DRM Medien über den Standort Luxemburg abgewickelt wird ist ebenfalls kein Problem. Der Punkt ist das jedes Unternehmen egal ob in Deutschland, Luxemburg, EU oder sonst welchem Land fü+r die Lieferung von Ware oder E - Ware oder sonstigen Leistungen eine Rechnung ausstellen muss. Ob diese Rechnung nun von einem Unternehmen mit Sitz in Luxemburg mit 3 % Umsatzsteuer oder von einem Deutschen Unternehmen mit 19 % Umsatzsteuer ausgestellt wird ist für mich zweitrangig. Zur korrekten verbuchung muss eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt werden. Dies hatte ich damals auch dem Amazon Mitarbeiter so mitgeteilt. Er konnte hierzu aber keine Auskunft geben und war überfragt.

Die Frage die sich mir stellt ist wie die interne Buchhaltung von amazon den Verkauf von DRM Medien und E-Books verbucht ohne eine Ausgangsrechnung zu erstellen und ob und in wie fern die Umsatzsteuer an den Luxemburgischen Staat abgeführt werden.

Ob das alles dem Luxemburgischen Steuerrecht entspricht mag ich zu bezweifeln.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 13.06.2012 18:52:49 GMT+02:00
Michael meint:
>In unserem Fall haben sind Standar Liefer und Rechnungsempfänger die GmbH. Auch der Kontoinhaber ist die GmbH.

Bei amazon kannst du unter "Mein Konto" den Punkt "Einstellungen - Kontoeinstellungen - Namen, E-Mail-Adresse oder Passwort ändern" aufrufen. Wenn du das machst, erscheinen (zumindest bei mir) 3 Felder für Name, e-Mail und Paßwort.

--> Dort steht bei dem Account, mit dem du bestellt hattest, also "XYZ GmbH" im Feld Name?

Hat dieser Account auch eine USt-ID-Nummer eingetragen?

--> wenn eines oder beides mit ja beantwortet, dann hätte amazon eigentlich erkennen können, daß eine Firma bestellt...

Seltsamerweise kann ich nirgendwo eine explizite Rechnungsadresse im Konto eingeben, obwohl bei der Adressverwaltung steht:

"Achtung: Möchten Sie bei "Kauf auf Rechnung" Ihre Rechnungsadresse ändern, bearbeiten Sie diese bitte im Zuge Ihrer Bestellung -- oder direkt anschließend unter "Mein Konto"."

>und auch die Zahlung per ELV vom Konto der GmbH eingezogen wird.

Das (alleine) spielt keine Rolle: zum einen kann man anhand der Kontonummer, wie bereits geschrieben, nicht erkennen, wer bestellt ... zum anderen kann der Regulierer ja ein 3. Sein. Auftraggeber, Warenempfänger, Rechnungsempfänger und Regulierer können auch im Geschäftsleben 4 unterschiedliche Personene / Gesellschaften sein.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 13.06.2012 19:41:19 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 13.06.2012 19:41:52 GMT+02:00
pro.it meint:
Als Name ist mein Name eingetragen, allerdings ist der Account auch mit meiner (geschäftlichen) Email Adresse verknüpft. Im Bestellprozess kann ich Liefer & Rechnungsadresse seperat auswählen und dort ist in beiden Fällen auch die Firmenadresse mit meinem Namen angegeben. Die Ust ID wurde allerdings eingetragen.

Selbst wenn Amazon davon ausgeht das der Käufer eine Privatperson ist, die sich die Ware an den Arbeitsplatz schicken lässt (Abgesehen davon das es sich um ein E-Book handelt und die Rechnungsempfänger ebenfalls das Unternehmen ist), müsste spätestens bei der Abbuchung klar sein das es sich dabei um ein GmbH Geschäftskonto handelt und dies der vermeintlichen Annahme das es sich um eine Privatperson handelt widerspricht.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 14.06.2012 00:45:04 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 14.06.2012 00:47:49 GMT+02:00
Michael meint:
>Als Name ist mein Name eingetragen, allerdings ist der Account auch mit meiner (geschäftlichen) Email Adresse verknüpft.

Die benutzte e-mail-Adresse kann kein verlässliches Kriterium sein: ich nutze meine private Adresse für geschäftliche Dinge und meine geschäftliche auch für private Sachen.

Das Problem bei amazon ist, daß es keine direkte Einstellmöglichkeit für "Account ist privat/geschäftlich" gibt, Weder im Konto (wie bei eBay) noch bei der einzelnen Bestellung (wie z.B. bei der Hotelzimmerreservierung bei hrs, wo man pro Buchung zwischen Privatreise und Geschäftsreise wählen kann).

Da man kaum erwarten kann, daß amazon alle X-tausend Bestellungen pro Tga oder Stunde manuell prüft, könnte es nur funktionieren, wenn es eine maschinelle Selektionsmöglichkeit gäbe.

> Im Bestellprozess kann ich Liefer & Rechnungsadresse seperat auswählen und dort ist in beiden Fällen auch die Firmenadresse mit meinem Namen angegeben.

Hier würde das nur mit Schlüsselworten wie "GmbH" oder "AG" im Namen funktionieren. Ein "Peter Mustermann Dachdecker GmbH" könnte als geschäftlich erkannt werden ... ein "Alles für Ihre Körperpflege - Petra Meier" (Personengesellschaft!) nicht.

Aber wie bereits geschrieben: es gibt etliche, die sich Sachen ins Büro schicken lassen ... zumindest bei der Lieferadresse kann sich amazon also eine Analyse sparen.

Nur bei einer Rechnungsadresse wäre sowas sinnvoll.

>Die Ust ID wurde allerdings eingetragen.

Das wäre in meinen Augen ein sehr verlässliches Erkennungskriterium.

Allerdings könnte auch hier ein Geschäftsführer einer GmbH etwas für sich privat über den Firmenaccount bestellen. Theoretisch. Die Frage ist: kommt ein Vertrag zwischen GF privat oder GF geschäftlich zustande ... und nach was richtet sich das? Nach dem, was der GF "wollte" ("Willenserklrärung"), nach dem was der Vertragspartner hätte erkennen können/müssen, ....

>Selbst wenn Amazon davon ausgeht das der Käufer eine Privatperson ist, die sich die Ware an den Arbeitsplatz schicken lässt (Abgesehen davon das es sich um ein E-Book handelt und die Rechnungsempfänger ebenfalls das Unternehmen ist),

Die Eingabe einer "Lieferadresse" beim e-Book ist - im Moment - natürlich Quatsch. Wenn später auch bei solchen Downloads die USt-Sätze des Empfängerlands angewendet werden müssen, macht das natürlich Sinn.

>müsste spätestens bei der Abbuchung klar sein das es sich dabei um ein GmbH Geschäftskonto handelt und dies der vermeintlichen Annahme das es sich um eine Privatperson handelt widerspricht.

Nein, zum 2. oder 3. Mal: an der Kontonummer kann man nicht erkennen, ob der Vertragspartner ein Endverbraucher oder Gewerbetreibender ist.

Eine weitere Frage bei dem Thema:
Amazon muss eine Rechnung ausstellen, wenn der Käufer keine Privatperson ist. Amazon erklärt aber, daß sie nur an Privatpersonen verkaufen. Evtl. erklären sie auch irgendwann mal in den AGBs explizit, daß jegliche Bestellungen von AGBs als "Privatkauf" angesehen werden.

Nehmen wir an, eine GmbH bestellt trotzdem und bekommt das e-book "geliefert". Es wird bezahlt mit Abbuchung Kreditkarte.

Fragen:
- ist ein Vertrag zustande gekommen und erfüllt worden? (--> ich sage: ja)
- richtet sich die Rechnungsstellungspflicht
* nach der Eigenschaft des Käufers, die amazon hätte erkennen müssen
* nach der Eigenschaft, wie sie der Käufer gerne hätte (und in welcher Weise hätte er das amazon kölar machen müssen)
* nach der faktischen Eigenschaft des Käufers (unabhängig vom Willen der beiden Vertragspartner)?

Hat der Verkäufer, welcher vorher von amazon über die AGBs gesagt bekommt (angenommen, die Klausel wäre wirksam): "wir verkaufen nur an privat" ... nicht davon auszugehen, daß amazon seine Bestellung AUF JEDEN Fall (egal, wieviele GMBHs & AGs im Namen auftauchen) als privat aufgefasst wird .... und hat deshalb sein Wille, "geschäftlich zu bestellen" keine Bedeutung?

Ich denke, wirkliche Klarheit bekommt man hier nur durch ein Gerichtsurteil ... oder durch anwendbare Analogien in früheren Urteilen / Fällen....

Daß amazon es sich natürlich viel zu einfach macht ... da stime ich zu. Es wäre für die ein "Schnipp mit dem Finger" an Aufwand, im Profil oder in der Bestellung ein Kennzeichen "Ich bestelle als Gewerbetreibender oder Freiberufler oder als staatliche Einrichtung oder als Verein" einzuführen.....

Dann könnte man e-book Verkäufe an nicht-Privatpersonen sicher maschinell verhindern.

Veröffentlicht am 10.07.2012 04:59:49 GMT+02:00
Seinihons meint:
[Die meisten Kunden meinen, dass dieser Beitrag nicht zur Diskussion gehört. Beitrag dennoch anzeigen. Alle nicht nützlichen Einträge anzeigen.]

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 27.08.2012 11:48:59 GMT+02:00
Keine Ahnung, ob dieses "+"-Zeichen beim Layout-Wechsel weg gefallen ist.
Heute (27.08.2012) ist dies leider so nicht (mehr) möglich.

Veröffentlicht am 28.08.2012 12:23:21 GMT+02:00
Leider ist es so, dass viele gewerbliche Verkäufer und ich meine nicht Amazon selbst sondern Marktplatz-Verkäufer, im Ausland sitzen und auch meinen, keine Rechnung erstellen zu müssen. Ich habe gerade so einen Fall und der Verkäufer sagt nach Nachfrage ganz klar, dass er keine Rechnungen erstellt, auch keine ohne MwSt. Da sich das Problem bis Ende 2014 erledigt hat, weil dann die MwSt. stets so berechnet wird wie im Wohnland des End-Kunden, bin ich gespannt, wie das dann hier geregelt wird. Davon sind dann auch die Software und Kindle und MP3 Rechnungen von Amazon selbst betroffen. Momentan ist Amazon leider nicht fähig oder willens, solche Marktplatz-Verkäufer zu verbannen, obwohl die nach deutschem Steuerrecht eine Straftat begehen. Die gesetzlichen Vorschriften hierzulande sind dabei wie folgt:

Die Verpflichtung zur Rechnungsstellung ergibt sich zum einen aus §§ 368 ff BGB, zum anderen aus § 14 Abs. 2 UStG.

Wird keine ordnungsgemäße Rechnung, insbesondere nicht auf Nachfragen, erstellt, hat der Kunde nach überwiegender Ansicht ein Leistungsverweigerungsrecht bis er die ordnungsgemäße Rechnung erhält. Ob ein solches Vorgehen in der Praxis sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

1. Ist der Verkäufer und ein Käufer jeweils ein Unternehmer, dann greift § 14 Abs.2 UStG und es besteht eine Pflicht zur Rechnungsausstellung.

2. Ist der Verkäufer oder der Käufer ein Verbraucher, dann greift § 14 Abs.2 UStG nicht und es kommt § 368 BGB zum Zuge. Der § 368 BGB verpflichtet nicht irgendwen (z.B. Amazon), sondern nur den Verkäufer.

Veröffentlicht am 29.08.2012 13:34:51 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 29.08.2012 13:36:42 GMT+02:00
Tja. Leider bin ich auf diesen Fall auch reingefallen. Daher werde ich meine 400 Euro jährliches Kontingent halt woanders ausgeben, wo ich eine anständige Rechnung bekomme und das bei meinem Arbeitgeber verrechnen kann. Das wird mich somit auch automatisch zu einem anderen Anbieter im privaten Kontext treiben, da ich doch gerne meine Bücher bei einem Anbieter bestelle.

Schade Amazon, hätte durchaus gerne den Kindle genutzt. Aber so werde ich Ihn wohl nicht mal privat verwenden.

Anmerkung: Vielleicht sollte man schon beim Kauf darauf hingewiesen werden. Das erspart nicht nur dem Kunden Zeit und Geld sondern auch die Zeit und das Geld, dass Amazon für die Stornierungen ausgibt

Veröffentlicht am 15.09.2012 17:59:43 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 15.09.2012 18:00:52 GMT+02:00
Thomas B. meint:
Liebes Amazon Team,
Ihr Sortiment widerspricht Ihrer Begründung für eBooks keine steuerlich gültigen Belege zu liefern, da Sie nur an Privatpersonen liefern würden:
"MS-Project 2010 in 12 Stunden [Kindle-Edition]", "Formeln und Tabellen Maschinenbau: Für Studium und Praxis [Kindle-Edition]".
Nun habe ich mehrere Werke, welche ich tatsächlich privat finanzieren muss, da ich im guten Glauben und Kenntnis allgemeiner Geschäftspraktiken mit einem ordentlichen (elektronischen) Beleg gerechnet und somit bestellt habe.

Veröffentlicht am 15.09.2012 20:30:10 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 15.09.2012 20:30:28 GMT+02:00
Das "liebe Amazon-Team" liest hier nicht mit...

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 22.09.2012 14:11:27 GMT+02:00
AS meint:
[Die meisten Kunden meinen, dass dieser Beitrag nicht zur Diskussion gehört. Beitrag dennoch anzeigen. Alle nicht nützlichen Einträge anzeigen.]

Veröffentlicht am 22.09.2012 18:01:11 GMT+02:00
[Vom Autor gelöscht am 22.09.2012 18:01:37 GMT+02:00]

Veröffentlicht am 23.09.2012 22:27:06 GMT+02:00
MissNoname meint:
Hallo an alle,

ich bin jemand, der ebenfalls sehr viele Fachbücher über Amazon (kindle) kauft und bekomme jedes Mal eine Rechung per Post zugesandt, wenn ich eine anfordere.
Ich finde es auch etwas mühsam, dass ich von jeder ebook Bestellung extra ein Mail an den Kundenservice schicken muss und um eine Rechnung bitten, aber so ist es für mich dann doch eine gangbare Lösung.
Anderenfalls könnte ich auch keines meiner Fachbücher für Kindle bestellen.

LG

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 23.09.2012 22:36:17 GMT+02:00
MissNoname meint:
Hallo, ich habe eine allgemeine Antwort hier im Forum verfasst, weiss aber nicht, ob du das Forum noch verfolgst, drum antworte ich dir direkt, denke dass du diese Nachricht vielleicht eher bekommst...
Es gibt eine Möglichkeit Rechnungen für Kindleprodukte zu bekommen.
Man muss sie extra von jeder Bestellung per Mail oder Telefon beantragen und dann bekommt man sie per Post zugesandt.
Ich mache das immer so, ist zwar ein Bissl eigenartig, aber ich nehme das in Kauf, sonst könnte ich meine Fachliteratur auch nicht auf diese Art erwerben.

Vielleicht ist dir damit geholfen....liebe Grüße!

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 24.10.2012 11:09:09 GMT+02:00
U. Piesche meint:
Hallo!
An welche E-Mail Adresse schreiben Sie?

Veröffentlicht am 29.10.2012 13:47:46 GMT+01:00
MissNoname meint:
hallo......ich schreibe an: kindle-support@amazon.de

lg

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 29.10.2012 13:50:12 GMT+01:00
MissNoname meint:
ich schreibe an kindle-support@amazon.de

lg

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 07.11.2012 23:24:29 GMT+01:00
Andi99 meint:
Meiner Meinung nach sind Unternehmen, die in Deutschland etwas verkaufen dazu verpflichtet eine Rechnung/ Quittung auszustellen.
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Erster Beitrag:  27.04.2011
Jüngster Beitrag:  07.03.2013

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