>Da der Kindle Services, nach Angaben von Amazon, ausschließlich privaten & nicht gewerblichen Nutzern bereitgestellt werden, müsste zur wahrung der Richtlinien der Verkauf an juristische Personen und insbesondere die Abbuchung vom Konto einer juristischen Person technisch gar nicht möglich sein.
Wenn juristische Personen klar z.B. als "XYZ GmbH" oder "XYZ AG" erkennbar sind, würde ich dies bejahen.
Wenn bei amazon aber der Geschäftsführer oder Mitarbeiter Max Mustermann als "Max Mustermann" bestellt, dann kann amazon natürlich nicht erkennen, daß der für das Unternehmen bestellen will. Auch aus einer Kontonummer lässt sich sowas für amazon nicht schließen.
Und selbst wenn in einer Lieferanschrift ein Hinweis auf eine juristische Person auftauchen würde: Max Mustermann kann sich ja auch etwas an seinen Arbeitsplatz liefern lassen.
Ich würde einfach mal behaupten: wenn es nicht klar ersichtlich ist und der Besteller nicht von sich aus darauf hinweist, daß er eine jur. Person ist bzw. eine Bestellung als Gewerbetreibender/Freiberufler aufgeben will (z.B. durch Angabe einer USt-ID), dann darf der Lieferant annehmen, dßa es sich um eine Privatperson handelt.
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