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Warnung vor Rechnungskauf mit KLARNA


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1-25 von 40 Diskussionsbeiträgen
Ersteintrag: 16.11.2012 13:35:34 GMT+01:00
Ralf Elzer meint:
Habe vor ein paar Wochen etwas beim Media-Dealer gekauft und als Zahlungsmittel Rechnungskauf angegeben. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass die Abrechnung über das "neue" Bezahlsystem KLARNA läuft ... so weit so gut!

Kurz nach Lieferung kam auch per E-Mail eine Rechnung, die ich aber glaubte bereits bezahlt zu haben.

Heute kam nun, ohne weitere "Vorankündigung", eine ERSTE Mahnung :(

Rechnungsbetrag + "Mahngebühren" in Höhe von 6 Euro.

Da ich die Nichtzahlung selber verschuldet habe, beschwere ich mich nicht, wollte es aber nicht versäumen, den ein oder anderen hier evtl. zu "wecken" :D

So hohe Gebühren, unabhängig von der Rechnungshöhe, nach kürzester Zeit, erwecken den Eindruck, dass dieses Unternehmen einzig und allein von diesen Gebühren lebt!?

KLARNA? ... nie wieder!!

Gruß
ralle

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 16.11.2012 14:15:37 GMT+01:00
La Macchina meint:
Mir ging's beim Schuhkauf auch so,Schuhe passten nicht,am gleichen Tag zurück geschickt und 4 Wochen später eine Mahnung von Klarna im Briefkasten!

Veröffentlicht am 16.11.2012 17:51:43 GMT+01:00
Zuletzt vom Autor geändert am 16.11.2012 17:55:28 GMT+01:00
Iskawesti meint:
Was lernen wir daraus? Das es Mahngebühren gibt, wenn man die Ware nicht bezahlt hat und der Glaube man hätte bereits bezahlt, nicht vor Gebüren schützt!

Mir ist mal was ähnliches passiert. Kam gerade vom Einkaufen und hatte ein Knölchen (Euro 10.-) am Scheibenwischer. Und ich war mir so sicher das ich ein Parkticket gelöst hatte! Auch hier sind die Gebühren im Verhältnis zum Parkicket sehr hoch.

Parken?... Nie wieder!!

Veröffentlicht am 16.11.2012 19:14:26 GMT+01:00
Informer meint:
Habe mal eine Brieftasche auf dem Gehweg gefunden.

Ok, der Name auf dem Perso, dem Führerschein und den Karten war nicht meiner.

Aber die Geldscheine kamen wir so bekannt war. Also habe ich sie gleich ausgegeben. Und dann mit der Kreditkarte (war zum Glück auch von der Sparkasse)

Jetzt habe ich echt Ärger mit dem Eigentümer, der Polizei und der Staatsanwaltschaft.

Geld ausgeben und mit der Karte von einer anderen Person bezahlen...nie wieder.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 19.11.2012 09:49:12 GMT+01:00
Reflex Blue meint:
"Heute kam nun, ohne weitere "Vorankündigung", eine ERSTE Mahnung :("

Das ist nicht mal falsch. Laut BGB ist ein Rechnungsbetrag, für den eine Zahlungsfrist angegeben wurde, sofort nach Ablauf der Frist in Verzug und kann ohne weitere Zwischenschritte sofort gebührenpflichtig angemahnt werden. Wenn der Verkäufer will, könnte er sogar Verzugszinsen nach üblichen Zinssätzen berechnen.
Die weit verbreitete Annahme, dass man zuerst eine kostenfreie Zahlungserinnerung bekommen müsse, ist ein Irrglaube.
Was man aber eventuell machen könnte, wäre die Höhe der Mahngebühren anzuzweifeln. Wenn man niedrigere Kosten nachweisen kann, ist der Mahnende verpflichtet, die Kosten zu senken. Da solche Mahnungen i.d.R. heutzutage maschinell verschickt werden, sind die einzigen Kosten die für das Papier, den Toner auf dem Papier, den Umschlag und den Postversand, alles zusammen nicht mal 1 Euro. Wenn du mit solchen Argumenten kommst, gehen die meisten Unternehmen den Weg des geringsten Wiederstandes und stornieren die Mahnkosten. Ich sprech da aus Erfahrung, ich arbeite selbst in der Kundenbetreuung eine großen Unternehmens ;-)

Veröffentlicht am 19.11.2012 11:29:27 GMT+01:00
Wobei Mahngebühren von 6 Euro ja nicht unbedingt soviel ist.

Veröffentlicht am 19.11.2012 12:41:27 GMT+01:00
Zuletzt vom Autor geändert am 19.11.2012 12:41:44 GMT+01:00
Iskawesti meint:
Ich würde auch den unstrittigen Betrag überwesien und schauen ob sich wegen der Mahnkosten nochmals einer meldet.

Ansonsten sollte jeder der eine Ware erhalten hat die Rechnung auch begleichen. Dies ist ja auch die Ursache, warum die Anzahl der Händler welche nur per Vorkasse liefert zunimmt.

Wir sprechen hier von einer Infolge nicht bezahlter Rechnung in Zahlung gestellter Gebühren. Also sollte der Käufer, welcher die Rechnung nicht beglichen hat, sich mal selbst an die Nase fassen oder am Ohr ziehen!

Veröffentlicht am 19.11.2012 23:57:26 GMT+01:00
Stefan meint:
Also ich finde es gut das wir hier informiert werden, welche kosten anfallen wenn man wirklich mal die Überweisung vergessen hat. Allerdings finde ich den Titel des Treads nicht so gut gewählt, dieser hätte besser lauten können Informationen über Kosten zur verspäteten Zahlung bei Klarna. Wenn man pünktlich gezahlt hätte wäre es ja bei dem Original Rechnungsbetrag geblieben.

Veröffentlicht am 21.11.2012 14:56:12 GMT+01:00
Holzfäller meint:
@Ralf Elzer:

Irgendwie haben die meisten hier nicht verstanden, dass Sie die Höhe der Mahngebühr reklamiert haben. Dass man kein Recht auf eine kostenlose Zahlungserinnerung hat, ist korrekt.

Mahngebühren dürfen vom Anbieter aber nicht willkürlich festgelegt werden, müssen im Streitfall sogar transparent gemacht werden. Das Oberlandesgericht München hat im Juli 2011 geurteilt, dass eine Mahngebühr von 5 Euro bereits viel zu hoch sei "da allgemeine Verwaltungskosten für Personal und Rechner NICHT eingerechnet werden dürfen". Nach Auffassung des Gerichts wären 1,20 Euro für Porto, Material und Druck erstattungsfähig gewesen. (Urteil 29 U 634/11).

Da Sie die Gebühr wohl schon bezahlt haben, würde ich es wegen des unverhältnismäßigen Aufwands dabei belassen. In künftigen Fällen einfach den Kaufpreis bezahlen und die Mahngebühr mit Hinweis auf dieses Urteil kürzen. 3 Euro würde ich auch noch akzeptieren, wenn der Kaufpreis deutlich über 10 Euro liegt.

Veröffentlicht am 21.11.2012 15:53:56 GMT+01:00
H. Wolf meint:
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird von Media Dealer der Zahlungsverkehr outgesourced, so daß sie selber garnichts mehr damit zu tun haben. In diesem Fall ist KLARNA der Ansprechpartner. Dieser sorgt dafür, daß der Kunde seine Rechnungen bezahlt, und erhält dafür ein paar Prozente. Daher ist es kein Wunder, wenn sie versuchen, ihren Anteil durch frühzeitige Mahnung und überhöhte Mahngebüren zu vergrößern.

Veröffentlicht am 21.11.2012 21:22:00 GMT+01:00
Stefan meint:
Habe heute auch meine Bestellung vom Media-Dealer bekommen und sogar auf der Rechnung weißt KLARNA deutlich darauf hin das bei Zahlungsverzug eine Mahngebühr von 6¤ fällig wird. Von daher weiß man ja sogar schon vorher was auf einem erwartet wenn man zu spät zahlt.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 11.12.2012 11:27:14 GMT+01:00
Reflex Blue meint:
@ Holzfäller:
Das ist nur teilweise richtig. Eigenmächtig Beträge kürzen kann man nur, wenn bereits hieb- und stichfest bewiesen ist, was in welchem Umfang nicht stimmt oder wenn man, gerade bei Nebenkosten wie Mahngebühren, Unverhältnismäßigkeit beweisen kann, was schwierig ist.
Unternehmen können Mahnkosten nicht willkürlich festsetzen, das ist richtig, aber man kann Pauschalbeträge ansetzen, bei denen man jedoch auf Nachfrage die Kalkulation offenlegen muss. Hier liegt auch der Angriffspunkt, weil kein Unternehmen freiwillig pauschal festgesetzte Kostenbestandteile offenlegt, da diese i.d.R. immer mindestens mehrere 100% höher angesetzt sind als tatsächlich vorhanden. Daher wird einem hier so gut wie immer entgegengekommen, in dem Unternehmen wo ich arbeite heißt das Komplettstorno der Mahnkosten ;-)
Das deutsche Recht sieht auch kein Präzedenzrecht vor. Das heißt, selbst wenn schon mal ein Gericht ein Urteil gefällt hat, ist im Folgenden kein Gericht verpflichtet, genauso zu entscheiden, jede kommende Entscheidung kann anders, im Extremfall sogar gegenteilig ausfallen.

Veröffentlicht am 11.12.2012 13:25:54 GMT+01:00
Zuletzt vom Autor geändert am 11.12.2012 13:27:41 GMT+01:00
Holzfäller meint:
@ReflexBlue:

Jetzt müssen Sie mir nur noch den Unterschied erklären: Ich kürze die Mahngebühren oder das Unternehmen kürzt sie.

Warum soll ich mich bei der Reklamation nicht auf ein bekanntes OLG-Urteil stützen? Natürlich ist es nicht allgemeingültig, aber besser kann man eigentlich nicht belegen, dass die Kürzung begründet und auch der Höhe nach nachvollziehbar ist.

Und das Unternehmen NACH der Zahlung keine Berechnungen mehr offenlegen, dürfte auch klar sein. Oft wird dann sogar als Begründung angegeben, dass man mit der Überweisung offenbar die Richtigkeit anerkannt habe ... :o)

Veröffentlicht am 01.02.2013 09:01:57 GMT+01:00
V. Tolle meint:
Meine Tochter hatte sich etwas bestellt (mit meiner Einwilligung) und vergessen, mir die Rechnung zu geben. Ich hab natürlich auch nicht mehr dran gedacht, bis irgendwann die erste Mahnung kam. Das gekaufte Teil musste sie zurückschicken (hat nicht gepasst). Ich hatte inzwischen die Re gezahlt (OHNE die erste Mahngebühr). Dann kam die 2. Mahnung mit zusätzlich 6 Euro Mahngebühr. Ich sollte also 12 Euro Mahngebühr zahlen. Daraufhin habe ich bei Klarna Kundendienst angerufen (Ortstarif) und in einem freundlichen(!) Gespräch darauf hingewiesen, daß 12 Eur für 2 Blatt (automatisch verschicktes) Papier plus Porto doch ein wenig zu viel seien. Der nette Kundendienstmitarbeiter hat mir dann die komplette Mahngebühr erlassen !
Also: bevor ihr zum Rechtsanwalt oder sontwohin lauft: redet erst mal mit den Leuten. Es geht auch anders :)

Veröffentlicht am 01.02.2013 10:36:43 GMT+01:00
O11dor meint:
Warnen Sie auch vor öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn Sie vergessen ein Ticket für 1,5 ¤ zu lösen und dann 40 ¤ bezahlen müssen?

Eine solche Mahngebühr soll auch den Zweck haben, dass sie sie etwas trifft damit sie bei der nächsten Rechnung vielleicht etwas mehr nachdenken. Das hat nichts mit den Kosten für das Papier zu tun oder mit dem Aufwand der mahnenden Firma.

Also wenn "Klarna" ohne Grund Mahnungen verschicken würde, dann wäre eine Warnung angebracht, aber so hab ich erst garnicht verstanden vor was sie eigentlich warnen wollen.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 01.02.2013 10:46:47 GMT+01:00
Meine Bank hat 5 Arbeitstage gebraucht um die Überweisung auszuführen. Ich bekam natürlich eine Mahnung über 6 Euro. Nach einem Anruf beim Kundendienst bekam ich darauf hin die 6 Euro storniert. Gleichzeitig wurde ich darauf hingewiesen, dass das Zahlungsziel online um 10 Tage verlängert werden kann, ohne dass Mahngebühren anfallen. .)

Veröffentlicht am 01.02.2013 11:19:05 GMT+01:00
Dorian Bank meint:
[Die meisten Kunden meinen, dass dieser Beitrag nicht zur Diskussion gehört. Beitrag dennoch anzeigen. Alle nicht nützlichen Einträge anzeigen.]

Veröffentlicht am 19.02.2013 21:16:12 GMT+01:00
Probleme scheinen zu entstehen, wenn Waren zurückgegeben werden oder die Zahlung direkt an den Verkäufer erfolgt, obwohl Klarna vereinbart war. Da muss die Kommunikation zwischen Verkäufer und Klarna besser werden.
Ich selbst wollte Raten zahlen, beim Versandhandel ja kein großes Ding, Zinsaufschlag zur Rechnung und Ratentermine einhalten.
Bei Klarna habe ich erstmal ziemlich lange nichts gehört (ist ja auch ganz schön) und dann kam eine Rechnung mit Zinsen für den jeweiligen Monat (bei rd. 90 EUR Zinsen v. rd.1 EUR pro Monat!) und (und das zog mir heute die Schuhe aus) jeden Monat eine Bearbeitungsgebühr von 2 EUR, werde sehen, dass ich das schnell ausgleiche, günstig ist anders....

Veröffentlicht am 20.02.2013 16:26:22 GMT+01:00
Julia Bevern meint:
Ich warne auch vor Klarna. Bei mir kam die E-Mail mit der Rechnung kaputt an. Klarna hat auf meine E-Mails mit bitte um eine neue Rechnung einfach nicht reagiert. Es hat mich dann eine Stunde Zeitaufwand gekostet, bis ich es geschafft habe, eine Rechnung zu erhalten. Ich denke, einige der Foren-Einträge stammen von Klarna-Mitarbeitern, die hier positive Stimmung machen. Ich werde mich von Klarna jedenfalls fern halten.

Veröffentlicht am 20.02.2013 18:16:46 GMT+01:00
Dawid Owsiany meint:
Stornierung von Mahngebühren hatte ich auch schon, da ich rechtzeitig Bezahlt hatte nur die Verbuchung ewig gedauert hat. Jedoch ist der Ratenkauf extrem Teuer fette 15% Zinsen + jeden Monat 1,95¤ Bearbeitungsgebühr. Das ist wirklich hart ich meine die könnten auch ne Email schicken und gut ist, statt jeden Monat einen Brief.

Veröffentlicht am 20.02.2013 20:35:10 GMT+01:00
T. Papenfuß meint:
hatte auch Probleme mit Klarna, weil ich die Rechnungsnummer als verwendungszweck angegeben hatte - als eine speziell von Klarna geschickte Nummer. waren dann 2x 9,5 Mahngebühren. Ich hatte aber immer pünktlich gezahlt halt nur mit falscher Nummer. Ein Anruf , freundlicher Servicemitarbeiter der sagte, das das servicesystem automatisch diese Mahngebühren aufschlägt, wenn die Zahlung nicht pünktlich kommt. Und das System hat halt nicht die Rechnungsnummer erkannt- aber mir wurden die Mahngebühren komplett erlassen- da ich ja nachweislich pünktlich bezahlt hatte.
wegen überzogener Mahngebühren kann man aber neben Klarna auch Santander nennen.
Ich versuche ab sofort diese Unternehmen zu meiden wenns geht, aber Santander ist die Hausbank von Media Markt- und da kauf ich regelmäßig was auf Raten.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 08.03.2013 23:55:05 GMT+01:00
Udo Hoffmann meint:
Klarna kann es noch schlimmer: Es wird einfach behauptet, eine Rücksendung sei nicht angekommen - trotz DHL-Beleg und DHL-Sendungsverfolgung, die meine Retoure als erfolgreich zugestellt bestätigte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Gruß
Udo

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 30.03.2013 14:24:44 GMT+01:00
N. Eitel meint:
[Die meisten Kunden meinen, dass dieser Beitrag nicht zur Diskussion gehört. Beitrag dennoch anzeigen. Alle nicht nützlichen Einträge anzeigen.]

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 30.03.2013 14:26:07 GMT+01:00
N. Eitel meint:
Bei einem Betrag vo 20 Euro sin das 30%.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 31.03.2013 14:26:10 GMT+02:00
hexchen311 meint:
Mir ging es ähnlich.habe ein Buch gekauft war aber keine Rechnung dabei.es dauerte auch nicht lange,kam eine Rechnung über 4,85 ¤, mit Mahngebühren in gleicher Höhe wie das Buch in Höhe von 4,85¤.
Ist ja ein tolles Geschäft.
Leute kauft ja nicht bein Klarna, !00% Mahngebühren als Aufschlag auf den Kaufpreis.
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