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A-Z Garantie beim Verkäufer im Amazon marketplace


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1-25 von 53 Diskussionsbeiträgen
Ersteintrag: 13.12.2011 20:05:41 GMT+01:00
s.oliver meint:
Habe über Amazon marketplace eine Blu-ray verkauft. Nach ca. drei Wochen meldet sich der Käufer, er hätte die Sendung nicht erhalten. Darauf wurde von ihm ein A-Z Garantie-Antrag gestellt. Natürlich wurde auch ich über Amazon über den Sachverhalt gefragt, Versanddatum, Sendungsart, etc. Nun bekam ich heute die Nachricht von Amazon, das ich für einen versicherten Versand Sorge zu tragen hätte. Bedeutet also in meinem Fall, meine Ware ist weg und ich bekomme den Kaufpreis von Amazon über mein Konto in Rechnung gestellt. Findet Ihr das richtig!? ... Das würde ja bedeuten, vorausgesetzt das macht die Runde und jemand legt es darauf an, ich kaufe über den marketplace ein, sage die Ware ist "nicht eingetroffen" und kassiere über die A-Z Garantie noch ab.

Veröffentlicht am 13.12.2011 20:46:09 GMT+01:00
Besserwisser meint:
Da kannst Du leider nicht viel machen. Ich hatte auch so einen Fall, dass eine Kundin bei mir damals die normale "Avatar"-BD gekauft hat. Als dann die neue Collectors Edition angekündigt wurde - immerhin dreieinhalb Wochen nach dem Verkauf meiner Standard-Edition - erhielt ich plötzlich eine Mail von ihr, dass der Artikel nicht angekommen sei und sie sofort ihr Geld zurück haben möchte. Und das obwohl sie schon ein positives Käufer-Feedback hinterlassen hatte. Sei halt ein Irrtum gewesen, meinte sie auf Nachfrage. Habe versucht, mich gegen diesen Betrug zu wehren. Alles zwecklos. Am Ende war ich der Dumme.

Meine Lehre daraus: Bei allen Artikeln bis 10,- Euro hoffe ich auf vernünftige Kunden. Alle Artikel über 10,- Euro versende ich nur noch als Einschreiben.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 14.12.2011 01:27:53 GMT+01:00
S. Nico meint:
War bei mir genauso, habe damals vor so ziemlich ein Jahr Bfbc 2 PC-Version
verkauft. (als gebraucht) da der code benutzt war, was aber auch nochmals Extra angegeben wurde, sogar auf dem Lieferscheinausdruck zu lesen ist.
Naja lange Rede kurzer Sinn, er hatt keine A-Z Garantie eingereicht,sondern Amazon
Stellte mir eine Mail zu wo drin stand, das Herr xy sein Geld über seine Hausbank zurück holen lies.
Der Betrag wurde mir dann auch in Rechnung gestellt, Artikel gab es auch nicht wieder.Beschwerden bei Ama.. brachten auch nix,
da sind nur noch standart e-mails nachher zurück gekommen.

Veröffentlicht am 14.12.2011 08:04:51 GMT+01:00
cinemania2008 meint:
@s.oliver

Selbstverständlich ist das richtig! Sie bekommen satte 3 EUR für eine Blu-ray für den Versand, mit jeder weiteren Scheibe weitere 3 EUR. Davon lässt doch locker ein Versand finanzieren, der Sie als Verkäufer absichert! Ich würde jedenfalls nicht auf dem marketplace kaufen, wenn ich mich bei verschwundener Ware mit der lapidaren Auskunft "Verkäufer hat versendet" abfinden müsste. Das geht vielleicht bei eBay heute noch so.

Aber das ist sicher auch eine Sache der Perspektive. Morgen ist s.oliver Käufer, und dann sieht die Welt schon wieder gaaaanz anders aus ;-).

Veröffentlicht am 14.12.2011 09:29:16 GMT+01:00
Vandalizer meint:
Ist mir auch schon so passiert. Durch die A-Z Garantie kann dich jeder Käufer verar***. Habe danach das verkaufen über Amazon eingestellt.

Veröffentlicht am 14.12.2011 10:02:53 GMT+01:00
Besserwisser meint:
@cinemania2008:

Ja, man bekommt als Verkäufer 3,- Euro für den Versand. das ist richtig. Das ist sicherlich viel für einen "normalen" Versand (Porto für 1,45 Euro + Luftpolstertasche für 0,10 Euro), reicht aber noch lange nicht für einen versicherten Versand (Einschreiben ab 3,15 Euro + Luftpolstertasche für 0,10 Euro bzw. Paket für 6,90 Euro). Man muss als Verkäufer seinen Kunden also entweder vertrauen oder eben draufzahlen. Auch wenn's nur ein paar Cent sind...

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 14.12.2011 13:23:28 GMT+01:00
DurzoBlint meint:
@ cinemania2008

Man bekommt ja leider keine 3¤ für den Versand, da amazon, unverschähmterweise, die Verkaufprovision auch von den 3¤ abzieht, mal ganz davon abgesehen, dass man selbst mit 3¤ kein Versichertes Paket oder Einschreiben + vernünftiger Verpackung bezahlen kann.

Ich verkaufe schon lange nichts mehr bei amazon Marktplace, da ich es nicht richtig finde, das hier Privatpersonen mit den Pflichten eines Gewerblichen Verkäufers belegt werden.

Denn laut Gesetzt trägt der Empfänger das Versandrisiko bei einem Unversicherten Versand und bei unter 3¤ die man hier für den Versand bekommt, ist das Versand unversichert, dass kann sich jeder der sich die Preise für versicherten Versand mal ansieht ausrechnen.

Veröffentlicht am 14.12.2011 17:20:44 GMT+01:00
Spartaner300 meint:
Aber es gelten hier (leider) die AGB´s von Amazon und damit hat es sich!!! Es muß hier keiner etwas anbieten und geschweige kaufen. Dafür gibt es eigene und genügend andere Plattformen im Netz....

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 15.12.2011 01:22:36 GMT+01:00
DurzoBlint meint:
Die AGBs von amazon dürfen aber nicht geltendes Deutsches Recht aushebeln, wenn Geprellte Verkäufer mal vor Gericht gehen würde, könnte das nicht gut für ebay ausgehen.

Veröffentlicht am 15.12.2011 07:39:55 GMT+01:00
Zuletzt vom Autor geändert am 15.12.2011 07:40:47 GMT+01:00
olli meint:
Du meinst bestimmt Amazon nicht ebay...

Aber generell habe ich das Verkaufen auch eingestellt - mag die hohe Provision für Amazon noch kalkulierbar sein, sind die "Kundenschutzregeln" von Amazon für jeden Verkäufer ein Schlag ins Gesicht. Bei mir meldete sich nach Wochen ein Null-Punkte-Käufer die drei Blu Rays seien nicht angekommen. Amazon erstattet ohne weiteres das Geld, obwohl in den damaligen FAQ auf der Amazonseite explizit formuliert war, dass dies aus Kulanz des Verkäufers erfolgen muss. Tja, aber dank neuerer (?) Bestimmungen "A-Z Verkäuferschutz" ist jetzt der Verkäufer der Dumme. Mails bringen nichts, nach dem ersten Standardtextbaustein erhält man nur noch eine Mail mit dem Satz "auf weitere Einwände werden wir nicht mehr reagieren". Hallo??? Auch Marketplace Verkäufer sind Kunden! zumindest gewesen...

Veröffentlicht am 15.12.2011 10:22:11 GMT+01:00
@bazi:
Wenn du dir so sicher bist das sie geltendes Recht aushebeln - dann geh halt zum Anwalt.

Falls nicht - stell nicht solche Behauptungen auf ;-)

Veröffentlicht am 15.12.2011 12:24:28 GMT+01:00
Zuletzt vom Autor geändert am 15.12.2011 16:21:47 GMT+01:00
DurzoBlint meint:
Natürlich weiß ich das die geltendes Recht aushebeln, ich kann ja den Gesetzestext lesen und die AGB von amazon, die das wieder aufheben wollen, was da steht.

Zum Anwalt werde ich aber sicherlich nicht gehen, da ich ja als Nicht-Marktplace nutzer, ja keinen Schaden habe, den ich vor Gericht vorbringen könnte.

Veröffentlicht am 15.12.2011 14:25:11 GMT+01:00
IndyQ meint:
[Die meisten Kunden meinen, dass dieser Beitrag nicht zur Diskussion gehört. Beitrag dennoch anzeigen. Alle nicht nützlichen Einträge anzeigen.]

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 15.12.2011 14:33:31 GMT+01:00
genau so ist es,Als Verkäufer hat man , unabhängig der Versandkosten , für versicherten oder nachweislichen Versand zu sorgen, auch wenn man bei den Versandkosten Miese macht.
Amazon entscheidet immer für den Käufer,das heisst bei dir Blu Ray weg,Geld weg, und der gleiche Betrag nochmals 30 Tage gesperrt als Rücklage,also voll gearscht

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 15.12.2011 14:38:19 GMT+01:00
Amazon beruft sich auf das Luxenburgische Gestz,Amazon ist auch in Luxemburg ansässig,nicht in Deutschland,daher 1. auch die Luxemburgische Mwst.also deutsche Gesetze gelten nicht,mal in den AGB´s nachlesen.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 01.02.2012 14:28:59 GMT+01:00
Grumeral meint:
Das ist Humbug. 3 Euro pro Artikel decken im Normalfall die eigenen Kosten und Aufwendungen des Versandes - solche Kommentare können nur von jemandem kommen, der selber nur amazon als Käufer kennt. Mehrere Artikel an einen Kunden sind bei privaten Verkäufen die totale Ausnahme.

Bei unversichertem Versand hat der Käufer das Risiko. Wenn Amazon wirklich will, das alles versichert versendet wird, muss ein Zwang zur Eingabe der Sendungsnummer erfolgen - und eine entsprechende Anhebung der Versandkosten auf 5 oder 6 Euro....aber dann sind Sie derjenige von vielen, der dann wohl rumjammert das der Versand ja so teuer ist und es doch billigere Möglichkeiten geben müsste....Sie verstehen?

Veröffentlicht am 02.02.2012 07:33:01 GMT+01:00
Harry P. meint:
Es trägt immer der Verkäufer das Risiko. Egal ob Privat oder Geschäftlich. Ist ja auch rechtlich logisch. Der Verkäufer muss dafür Sorge tragen, dass der Artikel beim Kunden ankommt und in der heutigen Zeit halt dies auch belegen muss. Theoretisch kann der Artikel ja auch durch die Post verloren gehen, und dann ist der Käufer der dumme...

Versand via Luftpolstertasche als Einwurfeinschreiben (versichert bis 25,-¤) kostet 3,05,-¤ und z.B. bei Staples kosten 5 Luftpolstertaschen 2,99,-¤ Das sind dann ca 3,60,-¤ an kosten für den Verkäufer, die er halt im Verkaufspreis einkalkulieren muss.

Bei Paypal ist es z.B. auch so, dass nur der Käufer im Recht ist und man als Verkäufer immer der Dumme ist, wenn der Versand nicht nachgewiesen wird. Wer einmal als Verkäufer so eine Situation hat, wird nur noch per Einschreiben verkaufen, besser ist das..

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 02.02.2012 08:16:40 GMT+01:00
[Von Amazon gelöscht am 12.10.2012 17:40:13 GMT+02:00]

Veröffentlicht am 02.02.2012 09:46:45 GMT+01:00
hallo
wie ist es denn mit dreisten verkäufern ???
holen geld und liefern nichts ! warte nun auch schon seit 3 wochen auf ne dvd !
ist nie angekommen ! wie soll man denn als ehrlicher käufer sonst zu seinem recht kommen ????

Veröffentlicht am 02.02.2012 11:35:17 GMT+01:00
[Von Amazon gelöscht am 12.10.2012 17:40:13 GMT+02:00]

Veröffentlicht am 02.02.2012 15:10:15 GMT+01:00
[Die meisten Kunden meinen, dass dieser Beitrag nicht zur Diskussion gehört. Beitrag dennoch anzeigen. Alle nicht nützlichen Einträge anzeigen.]

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 07.02.2012 16:51:44 GMT+01:00
stego87 meint:
Was ist mit § 447 BGB?
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Und wo schreibt Amazon in Ihren AGBs den versicherten Versand vor?

Veröffentlicht am 06.03.2012 17:22:16 GMT+01:00
U. Sabrina meint:
Hallo...Habe bei amazon verkauft das geld steht momentan als rücklage da....habe eine frage bekomm ich das geld auch ausgezahlt oder bleibt das für immer als rücklage

Veröffentlicht am 25.03.2012 11:30:57 GMT+02:00
R. Ast meint:
hab gerade auch so einen Fall.
Nur dass der Käufer unglaublicherweise darauf besteht den ganzen Artikel zu bekommen obwohl in Anmerkungen angegeben war was geliefert wird und was nicht.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 03.05.2012 17:34:54 GMT+02:00
MavericK meint:
Genau das ist das Problem. Für Amazon sieht die Lösung immer gleich aus: es wird einfach erstattet und das Konto des Verkäufers belastet. So behält der Käufer sowohl Ware als auch das Geld. Der Verkäufer ist danach schlechter gestellt, da ihm - abgesehen von der Erstattung - nun auch noch die Ware fehlt.

Von daher wird es Zeit, dass man die A-Z Garantie mal einer rechtlichen Überprüfung unterzieht.
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