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Eure Meinung zur allgemeinen Filmzensur in Deutschland...


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101-125 von 248 Diskussionsbeiträgen
Veröffentlicht am 14.03.2011 18:16:26 GMT+01:00
Auch wenn in der Bundesrepublik laut Gesetz "eine Zensur nicht stattfindet" tut sie es schon lange, im Namen des heiligen Jugendschutzes.
Ich bin niemand der Gewalt liebt oder sich umbedingt die härtesten Filme ansehen, aber als Vollmündiger Bürger möchte ich auch ohne umschweife den vollen Film sehen den ich gekauft habe.
Die Zensurpolitik die dahinter steckt ist gerade zu lächerlich. Man nimmt sich einen Film wie Gamer, der relativ explizite Szenen von einschüssen, abgetrennten Gliedmaßen ect hat und man schneidet einen relativ unspektakulären Genickbruch raus. Dieser wäre einem bei den vorher gezeigten nichtmal groß aufgefallen.
Es wird Ace Ventura 2 geschnitten, weil man wohl eine Szene als zu hart angesehen hat, Harry Potter wobei es hier um eine marketing Idee geht.
Wenn ich mir einen Film ab 18 kaufe, sollte dieser eh nicht in Kinderhände. Ein Schnitt ist in diesem Fall nicht Jugendschutz sonder Zensur (welche ja in Deutschland seit Gründung der BRD nicht stattfindet).
Nochmal zu meinen Vorgängern und evtl. Ideen von Directors cut und FSK 16. Directors Cut heißt nicht ungeschnitten! Falls der Film fürs Kino Änderungen einstecken musste die vom Regisseur nicht gedacht worden waren dann könnte es einen Directors Cut beinhalten.
Es kann uncut bedeuten, es kann aber auch bedeuten das der Film umgeschnitten wurde oder das sogar gesamte Handlungen oder Szenen aus der Kinofassung fehlen.
Zum Glück kann man sich in der heutigen Zeit relativ günstig, schnell und einfach alle uncut Filme und games besorgen.

Veröffentlicht am 29.03.2011 18:01:56 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 29.03.2011 18:04:58 GMT+02:00
Joe Lorz meint:
Ahh, mein Lieblingsthema.

Ich bin ein absoluter Verfächter der totalen Medienfreiheit. Ich hasse nichts mehr, als wenn man als Erwachsener Mensch vorgeschieben bekommt, was man zu tun und zu lassen hat. Jede Zensur eines Filmes (egal welcher), und das gillt auch für Videogames, ist eine BEVORMUNDUNG und eine Einschränkung meiner Bürgerrechte, meines Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und vor allem meiner MEINUNGSFREIHEIT.
Wenn ich mir die geschnittenen Versionen von den Saw Filmen oder John Rambo oder Running Man ansehe, bekomme ich das kalte Kotzen. Was leben wir in für einem kranken Land, das es nötig hat seinen Bürgern zu verbieten sich bestimmte Filme anzusehen. Diese Filme sind weder Verfassungsfeindlich noch sonst irgendetwas.
Meiner Meinung nach können ja ruhig geschnittene Versionen für Minderjährige erscheinen, auf denen auch auf dem Cover ganz explizit draufsteht, dass es sich um eine Cut-Version handelt. Aber für ERWACHSENE (FSK 18) muss schon laut der deutschen Verfassung die Meinungfreiheit gewhrt bleiben. Somit ist die Filmzensur für Erwachsene nicht nur falsch sondern auch VERFASSUNGSWIEDRIG.

Eine andere Frage ist, wie blöde ist die Regierung eigentlich? Wozu haben wir denn Österreich und die Schweiz als deutschspraches Ausland? Jeder Deutsche, der auch nur ein wenig Gribs hat, greift zu den bekannten .at Internetseiten, wenn er sich einen Film kauft.

Mein Fazit, Jugendschutz ist gut. Filme ab 18, MÜSSEN aber auf jeden Fall und immer ungeschnitten sein. Alles andere ist Bervormundung, Meinungsverbot, Staatliche Zensur und somit verfassungswiedrig. Der deutsche Bürger wird hier wiedermal, wie so oft, als total dumm verkauft. Die Politik glaubt allen ernstes, uns würde nicht auffallen, dass wir hier genaus so eine Zensur haben wie in CHINA oder NORDKOREA. Hier geht zwar nicht um Nachrichten sondern um Filme und Games, es kommt aber auf selbe raus. Zensur ist Zensur.

Weg mit der, BPjM, dem Index und der USK. PEGI für Deutschland, Zensur für die Mülltonne.

Veröffentlicht am 10.04.2011 14:03:56 GMT+02:00
Ich bin auch der Meinung, dass man Filme so erhalten sollte, wie es sich der Regisseur gedacht hat, nämlich uncut. Es kann ja, aus wirtschaftlichen sprich finanziellen Gründen, eine zweite geschnittene Version geben.

Ist die FSK eigentlich auch für TV-Serien oder TV-Filme zuständig ? Hab da neulich mal in eine US-TV-Krimi-Serie gezappt und war über deren Brutalität ziemlich entsetzt, und das obwohl ich durchaus auch Horror/Splatter-Filme sehe. Aber wenn ich eine DVD kaufe, insbesondere ab 18, nach Möglichkeit uncut, oder einen entsprechenden Film in Kino sehen will, weiß ich vorher worauf ich mich einlasse.

Beim Zappen im TV, was ja auch unter 18Jährige tun, nicht. Außerdem ist es ein Witz, wenn es heißt "Der folgende Spielfilm ist nicht für Untersechzehnjährige gedacht" (oder so ähnlich).

Ich finde auch, dass hauptsächlich Eltern darauf achten sollten, was ihre Kinder konsumieren - und ich bin sicher, dass Harry Potter ab sechs für meine sechsjährige Tochter NICHTS ist und wenn sie von 100 Erwachsenen begleitet wird. (Bei manchen Szenen bin ja sogar ich, als alter Horrorfilmliebhaber, zusammengezuckt). Und die Altersfreigabe "Ab 0" ist schon sehr fragwürdig.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 10.04.2011 18:42:14 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 10.04.2011 18:44:16 GMT+02:00
Für Fernsehausstrahlungen ist die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) zuständig. Sie prüft nicht FSK-geprüfte Beiträge nach in etwa denselben Kriterien wie die FSK, kann auch Schnitte anordnen und Sendezeiten festlegen. FSK-geprüfte Beiträge unterliegen dem JuSchG, d.h. FSK 0 und 6 dürfen zu allen Sendezeiten ausgestrahlt werden, FSK 12 in der Regel auch, es kann aber Ausnahmen geben, d.h. Ausstrahlung nicht vor 20 Uhr etc. FSK 16-Filme dürfen erst ab 22 Uhr gezeigt werden, FSK 18-Filme nicht vor 23 Uhr. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Genehmigung hierfür vorliegt. Uralte FSK 16 bzw. 18-Freigaben von Filmen z.B. aus den 50er Jahren, werden nur berücksichtigt, wenn heute noch dieselben Kriterien angelegt werden. Indizierte Filme und Pornos dürfen grundsätzlich nicht im (ungeschützten) TV gezeigt werden. Auch hier gibt es, was indizierte Filme betrifft, einige wenige Ausnahmen.

Für FSK 16 und 18-Filme darf nicht vor 22 bzw. 23 Uhr mit Bewegtbildern geworben werden.

Soweit die Theorie.

Veröffentlicht am 12.04.2011 21:33:37 GMT+02:00
Jellybrother meint:
Das was hierzulande stattfindet ist wirklich einfach nur unsäglich. Ich finde es ehrlich an der Zeit, dass mal irgendwo geprüft wird, ob die Zensur wie sie in Deutschland stattfindet illegal ist.

Einige Indizierungs- und Beschlagnahmungsurteile machen mir auf jeden Fall den Eindruck verfassungswidrig zu sein.
- Im Urteil zur Uncut Version von "High Tension" bsp. wird die Indizierung u.a. damit begründet, dass es sich hier um kein Werk der Kunst handele (was ja nach §5 GG "frei" sei). Um das zu unterstreichen hat man einige Rezensionen zitiert... die irgendwie aber garnicht nach professionellen Rezensionen klingen, sondern mehr nach Forumskommentaren.
- Oder wie wär's mit dem Original Texas Chainsaw Massacre. Wurde zuletzt 2005 beschlagnahmt. Seit 2002 gehört er zur Sammlung des Museum of Modern Arts in NY, ist damit doch eigentlich offiziell als Kunstwerk bestätigt. Sollte man meinen.
- Und dann wäre da noch Dawn Of The Dead, der Uncut ebenfalls beschlagnahmt wurde, zuletzt 2010. Mit der Begründung, dass es sich hier um eine inhaltsfreie Aneinanderreihung von sinnlosen Gewaltszenen handele. Ich denke, da wird es auch den ein oder anderen Filmwissenschaftler geben, der wohl anderer Meinung sein dürfte.

Das sind nur ein paar der absoluten Gipfel, aber sie geben einen guten Einblick in den Wahnsinn der hierzulande als "Jugendschutz" verkauft wird. Die Frage ist nur, was kann man als Ottonormalverbraucher gegen so ein Unrecht unternehmen?

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 12.04.2011 21:59:33 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 12.04.2011 22:45:25 GMT+02:00
@Jellybrother: Absolut korrekt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der derzeitige §131 des StGB mit internationalen Standards oder dem Grundgesetz vereinbar sein kann. Hierbei geht es ja auch nicht um Jugendschutz (FSK-Einstufungen, Indizierung durch die BPJM) sondern um ein totales Verbreitungsverbot bestimmter ungeschnittener Spielfilme, also um Zensur gegenüber Erwachsenen und unter Erwachsenen und damit eine massive Einschränkung der Kunst- und Redefreiheit nach Artikel 5 GG.

Das muss man klar auseinanderhalten! Indizierung (Jugendschutzmaßnahme) mag verfassungsgemäß sein (ist vergleichbar mit der NC-17-Einstufung der USA), Beschlagnahmen (Strafrecht) sind es meiner Ansicht nach nicht. Schon die Möglichkeit der Beschlagnahmung eines Spielfilms, bei dessen Produktion niemand tatsächlich zu Schaden kam ist meiner Meinung nach verfassungswidrig.

Jugendschutz (auch wenn dabei in Deutschland maßlos übertrieben wird) ist durchaus ein nachvollziehbares Verfassungsziel, das Verbreitungsverbot für sogenannte "Gewaltverherrlichung" nach §131 aber ist Zensur. Und diese ist nach GG Art. 5 verboten ("Eine Zensur findet nicht statt").

Jetzt mag man argumentieren, dass es halt nun mal so ist in Deutschland und man sich nicht so anstellen soll. Das aber hat nichts mit mündigen Bürgern und Demokratie zu tun. Ich erinnere an einen anderen Paragraphen des StGB, der bis 1994 geltendes Recht war. Laut §175 war männliche Homosexualität strafbar. Erst vor schlappen 16 Jahren wurde dieser Artikel gestrichen. Später stellte sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte heraus, dass Deutschland mit diesem Paragraphen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hatte und zwar nicht nur zu Zeiten des Kaiserreichs oder dem unsäglichen "Tausendjährigen Reich", sondern noch unter Schmidt und Kohl, als Deutschland bereits eine anerkannte Demokratie war!

Unser StGB ist also alles andere als fehlbar und ich möchte es noch erleben, dass auch §131 kassiert wird...ob nun vom Bundestag oder dem EGMR.

"Gewaltverherrlichung" ist eine zutiefst subjektive und daher absolut ungeignete Einstufung für Kunstwerke und erinnert an die grausigen Zeiten, in denen "entartete Kunst" verboten und verfolgt wurde. Erwachsenen darf weder der Erwerb noch der Vertrieb von Filmen unmöglich gemacht werden, die in anderen westlichen Rechtsstaaten (USA, UK, Österreich, Frankreich, Italien, Niederlande etc) vollkommen legal und ohne jede Beschränkung verbreitet werden dürfen. Deutschland hat sich hier internationalen Standards zu fügen und Punkt!

Ein solcher Eingriff lässt sich auch nicht mit dem Schutz der "Menschenwürde" begründen, da Menschenwürde nur auf real existierende Menschen angewandt werden darf und nicht auf fiktive Figuren, oder gar auf Zombies, Dämonen oder Vampire. Damit schützt unser Staat nicht die "Menschenwürde" sondern gibt diese geradezu der Lächerlichkeit Preis.

Es kann und darf nicht sein, dass etwaige Menschen aus Fleisch und Blut in ihrer Würde eingeschränkt werden und als Kriminelle behandelt werden, weil sie Filme vertreiben, die in Österreich oder Frankreich selbstverständlich legal sind, um die "Würde" von Zombiepuppen oder CGI-Dämonen zu schützen.
Ein Richter, der nicht einmal den Unterschied zwischen Fiktion und Wirklichkeit kennt, sollte nicht über "gewaltverherrlichende Darstellungen" richten dürfen...Und ein Paragraph, der solche unwirklichen Szenarien als strafrechtlich bedenklich einstuft ist eine Veralberung jeglichen Rechtsempfindens.

Würde man das konsequent weiterdenken, wäre die Darstellung einer jeden Mordtat strafrechtlich bedenklich! Denn wird den ein Mord denn dadurch schlimmer, weil er brutal und detailiert dargestellt wird?
Im Gegenteil! Man könnte sogar argumentieren, dass eine explizite, blutige Gewaltdarstellung auf die meisten Leute abschreckender ist, als wenn Menschen wie in alten Western einfach nur umfallen.
Im einen Fall sieht man die konkreten Folgen von Gewalt, im anderen Fall ist der herumballernde Cowboy oder Sheriff ein cooler, nachahmenswerter Held! Was ist nun also "gewaltverherrlichend(er)" bzw. "gewaltverharmlosender", Herr Amtsrichter? Liegt im Auge des Betrachters, aber auf solch unsolidem Grund lässt sich nicht glaubwürdig Recht sprechen...

"Gewaltverherrlichung" und "-verharmlosung" sind also juristisch unhaltbare Totschlagargumente. §131 ist somit ein massiver Verstoß gegen das GG, die EMRK, die UN-Menschenrechtscharta und sämtliche verbindlich verbrieften Menschenrechtskataloge seit 1776 / 1789. Meinungs-, Rede- und Kunstfreiheit sind nicht verhandelbare Grundrechte und solange nicht die Grundrechte real existierender Dritter im Konflikt mit einer bestimmten Darstellung stehen (und Zombies gibt es ebenso wenig wie fiktive menschliche Charaktere) gelten Grundrechte absolut.
Für eine Güterabwägung mit Verfassungsgütern wie "Jugendschutz" oder "Menschenwürde" sehe ich keinen Anlass (anders wäre es bei Volksverhetzung, Verleumdung, realem Missbrauch etc), da es darum bei §131 nicht geht...
Zum Jugendschutz dienen nämlich der Index und die FSK (beides eh schon viel zu übertrieben verglichen mit dem europäischen Ausland) und die Menschenwürde kann nicht einfach auf fiktive Figuren angewandt werden ohne sie damit durch den Dreck zu ziehen!

"Gewaltverrlichung" nach §131 ist ein subjektiver Gummiparagraph, dessen Anwendung davon abhängt, welches Maß an Gewaltdarstellung ein bestimmter Amtsrichter persönlich noch ertragen kann oder wie dessen Verständnis von "Kunst" ausfällt. Das ist und bleibt Geschmackssache! Und über Geschmack sollte man besser nicht richten!

Solch eine Regelung ist eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates nicht angemessen. Auch im Vergleich mit unseren westlichen Nachbarn stellt sich Deutschland in dieser Angelegenheit ins Abseits. §131 ist eine Schande für unseren Rechtsstaat und mit nichts aber auch gar nichts zu rechtfertigen. Abschaffen! Abschaffen! Abschaffen!

Was man da als Ottonormalo machen kann, weiß ich auch nicht! Es nur immer wieder aufzeigen und darüber sprechen wirkt manchmal Wunder. Es gibt viele Leute, die wissen nicht einmal, dass es Filmzensur überhaupt gibt und kennen den Unterschied zwischen Index und Beschlagnahme nicht. Deshalb müssen wir Filmfans so viele Bürger wie möglich aufklären, welche Dinge in diesem Staat vor sich gehen. Vielleicht findet sich ja dann auch mal der eine oder andere progressive Politiker, der das Thema auf die Tagesordnung setzt. Und dann kann alles sehr schnell gehen...wie seinerzeit beim §175 auch...

Veröffentlicht am 13.04.2011 16:00:42 GMT+02:00
Jellybrother & Michael Schwab:
Ihr sprecht mir aus der Seele. Was Ottonormalverbraucher machen kann, weiß ich auch nicht. Man könnte eine Petition an den Deutschen Bundestag einreichen (www.bundestag.de). Ob sich hierfür allerdings eine ausreichende Mehrheit finden läßt, wage ich zu bezweifeln. Solange der Begriff
"Menschenwürde" nicht als individueller Schutz des Einzelnen vor entwürdigender Behandlung gesehen wird, sondern nur als abstrakter und damit symbolischer Rechtsbegriff (wie es leider nach herrschender Meinung geschieht), wird sich wohl nichts ändern.

Die wenigsten wissen heute noch, daß der § 131 schon im Jahre 1973 unter der sozialliberalen Koalition eingeführt wurde, und zwar nur, um in Zeiten des aufkommenden RAF-Terrors Aufrufe zur Gewalt gegen Menschen zu unterbinden. Leider ist die damalige Regierung mit dieser Art von Symbolpolitik den Konservativen auf den Leim gegangen, die den § sogleich als hervorragendes Zensurinstrument mißbrauchten. Nach den Gesetzesverschärfungen in den Jahren 1985 und 2004 dient der § heute nur noch der Zensur (auch wenn man offiziell nicht von "Zensur" sprechen darf).

Wenn die Betroffenen einer Beschlagnahme wenigstens den Klageweg beschreiten und nicht jeden Beschluß hinnehmen würden, wäre schon viel gewonnen. Geklagt haben bisher nur VCL wegen der geschnittenen Fassung von "Tanz der Teufel" und einen kleinen Teilerfolg vor den BVerfG erzielt.
Vollen Erfolg dagegen hatten "Gloria Video" wegen der Beschlagnahme von "Bruce Lee, der Tiger" und Jörg Buttgereit wegen "Nekromantik 2". - Ist aber ein Beschlagnahmebeschluß erst mal rechtskräftig geworden, ist es zu spät.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 14.04.2011 23:43:03 GMT+02:00
"Ist aber ein Beschlagnahmebeschluß erst mal rechtskräftig geworden, ist es zu spät."

Rechtskräftig kann aber ein solcher Beschluss nur solange sein, bis §131 als verfassungswidrig erkannt und aufgehoben wird. Und das muss das Ziel sein. Ich fürchte nur, dass den "Großen" Verleihen das Thema ziemlich egal ist, da ihre Mainstream-Filme so gut wie nie unter §131 fallen. Die kleinen Labels aber haben nicht die Lobby, um etwas gegen diesen vermeintlichen Unrechtsparagraphen zu unternehmen. Auch an dieser fehlenden Solidarität innerhalb der Filmwirtschaft krankt es derzeit.

Es kann doch eigentlich kein Zweifel daran bestehen, dass es sich bei §131 eindeutig um Zensur handelt. Somit sollte es doch möglich sein, auf internationalem Parket dagegen vorzugehen. Und wenn der EGH ein nationales Gesetz kassiert, müssen Regierung und Bundestag handeln.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 29.04.2011 08:43:36 GMT+02:00
T. Boehner meint:
Und, es ist bei Weitem nicht so easy, an *UNCUT* Versionen heranzukommen, wie hier von Einigen erwähnt!.. Nur mal so nebenbei! ;o)

Ist es wohl...beyond media.at....CEdE shop.de....dvduncut.de...dvd börsen...noch Fragen ???

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 29.04.2011 10:11:55 GMT+02:00
Es ist zwar "easy", an ungekürzte Versionen heranzukommen, aber nur, wenn man einigermaßen mit der Materie vertraut ist.

Die arglosen Kaufhauskonsumenten (und das schätze ich mal, sind die meisten) fallen auf die FSK-geprüften Schnittabfallprodukte herein und merken es nicht einmal.

Veröffentlicht am 06.05.2011 22:24:33 GMT+02:00
zensur ist so nich verkehrt,man sollte sie aber nich ausweiden und jeden film der ab 18 ist was weg zu schneiden!
sollnse doch die 18 ner filme unterm ladentisch verkaufen,so brauch sich dann der staat nich aufregen weshalb wir unsere filme oder spiele im ausland kaufen und sie dadurch keine steuern einnehmen können,wennses erlauben unterm tisch bekommse doch wenigstens noch ne menge geld in de staatskasse!
naja der staat is ja eh bekloppt und mit so ner frau sag ich ma an der macht kanns ja auch nichst werden!

Veröffentlicht am 11.05.2011 15:12:34 GMT+02:00
Ich persönlich bin ja der Meinung, daß diese ganze FSK 16 bzw.18 Sch..ße völliger Schwachsinn ist. Selbst wenn ein Film der mit FSK 18 gekennzeichnet ist im öffentlichen Handel zu erwerben ist, sind entsprechende Stellen zu (ich sag jetzt mal) 90 bis 95% entfernt worden. Also was soll das? Wegen der Kids oder ein paar Amokläufern??? Hey... wir leben in der Zeit des World Wide Web. Was man auf DVD nicht kriegt, zieht man halt vom I-net! Meine Meinung: WEG MIT FSK!!!

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 17.05.2011 00:22:41 GMT+02:00
timebandit5 meint:
Ein Film (oder auch etwas anderes) der nicht beworben, versandt oder offen ausgestellt werden darf ist praktisch unverkäuflich!
Somit wird er gar nicht erst angeboten! Ich finde das ganz und gar nicht in Ordnung und denke derselbe Jugendschutz der in den Niederlanden, Spanien oder Frankreich greift würde sicher auch für den deutschen Jugendlichen ausreichen!

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 17.05.2011 00:26:12 GMT+02:00
timebandit5 meint:
Die Anbieter schneiden.. und zwar aufgrund einer Gesetzeslage die es so NUR in Deutschland gibt aus vorauseilendem Gehorsam!

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 17.05.2011 00:27:47 GMT+02:00
timebandit5 meint:
Viel besser hätte ich es auch nicht ausdrücken können :-)

Veröffentlicht am 17.05.2011 14:58:28 GMT+02:00
Magic_D meint:
FSK ist meiner Meinung nach ok, für Eltern, die nicht wissen was für ihre Kiddys gut bzw. geeignet ist. Das kann man, denke ich so stehen lassen.

ABER eine FSK ab 18 soll einfach UNCUT sein. Basta!!!!
So wie es die Spielehersteller, Filmehersteller entwickelt haben und angedacht ist, so soll es dann auch im Handel erscheinen!!!! Deshalb der Hinweis ab 18!!!!
Alles andere ist Haarspalterei.

Veröffentlicht am 18.05.2011 00:45:15 GMT+02:00
Was soll man als DVD-Sammler noch dazu sagen ??? Man ist dankbar über jeden vollständigen Film in der Sammlung !!! Manchmal werden bei Filmen nicht nur Gewaltszenen entfernt, sondern auch der Handlungsablauf. Es geschehen plötzlich Dinge und man weiss nicht warum. Und beim TV schauen, bekommt man teilweise das kalte Grausen, wenn man vorher schon mal das unverstümmelte Original gesehen hat. Beispiele: Der "Terminator" ist ein wirklich netter Zeitgenosse. Im Film kommt niemand zu Schaden und es wird auch keiner umgebracht und wenn, dann wirklich nur andeutungsweise, so wie zum Beispiel auch in den TV-Versionen der SAW-Filme, welche absolut familienfreundlich sind. Der Mega-Hammer ist "From Dusk till dawn". Der Film fängt mittendrin an (Tankstellen-Szene fehlt komplett) und in der Vampir-Kneipe weiss man beim Zusehen nach einer Weile garnicht mehr, was eigentlich los ist. Übrigens habe ich mal im Vormittagsprogramm eine Wiederholung von "Bodyguard" gesehen, wo die Szene in welcher der Seidenschal auf das Schwert fällt, komplett rausgeschitten war. So was Brutales aber auch !!! Jedoch werden bei einschlägigen medizinischen Sendungen manchmal OP's in Farbe und voller Länge während der besten Abendessen-Zeit gezeigt und abends die Horrorfilme sind total kinderfreundlich. Ein Hoch auf das deutsche Fernsehen und ein Dankeschön nach Österreich, wo es komplette Filme auf DVD zu kaufen gibt...

Veröffentlicht am 19.05.2011 21:03:38 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 19.05.2011 21:07:15 GMT+02:00
Elias Wagner meint:
Wer die Frage der Menschenwürde in der Regelung der Zensur in der BRDeutschland in der Kürze prüfen will möge sich stets vor Augen halten,
dass das bundesdeutsche Zensurrecht k e i n e n erwachsenen Menschen vorsieht!!!!!!

Das coververschönernde rote Logochen hat jede Frage über den J u g e n d s c h u t z auszuschließen. Oder besser:
hätte -

Sicher fällt das unter "alter Zopf". Aber solange sich unsere dümmlichen Massenmedien wie Bild, Stern, Spiegel und all ihre elektronischen Varianten bei jeder Gelegenheit über das menschheitsprägende Übel der Gewaltdarstellungen aufblasen gilt unter unseren allesamt populistischen Politikern die Frage einer Änderung unseres demokratischen Zensurrechtes
garantiert als "das f a l s c h e Signal".
Punkt und aus.

Müßig könnte man jetzt Fragen stellen nach der prägenden Gewalt in der Wirklichkeit, gern kolportiert in unseren Nachrichten, oder im Verbrämungsdunstkreis des Hollywood-Mainstream.
Aber, wie gesagt, Inhalte sind hier gar nicht gefragt.

Anbei, habe keinen aktuellen Stand, habe vor etlichen Jahren die ungekürzte Fassung von Battle Royal ( Anm.: das ist eine Satire ) gesucht, und die gab es tatsächlich nur im japanischen Raum, O-Ton mit englischen Untertiteln.

Eine weitere interessante wie vergebliche Frage. Satiren wie Dead Alive oder Battle Royal sind oft bewusst drastischer als ihre Vorbilder.
Werden natürlich verboten. Demokratie?

Veröffentlicht am 21.05.2011 18:23:33 GMT+02:00
KinackOne meint:
@Elias:
Bezüglich Battle Royale: dann hast du entweder zu früh gesucht und der Film war in deutschen Gefilden noch nicht erschienen, oder du hast zu spät gesucht. Die Veröfentlichungen in Deutsch sind nämlich seit knapp 2 Jahren out of print und überall ausverkauft.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 21.05.2011 21:23:36 GMT+02:00
Lieblingsmaus meint:
Diese Zensuren gehen mir mega auf die Nerven, ich kauf mir Horrorfilme um Gänsehaut zu bekommen und nicht um bei den Filmen einzuschlafen, Saw z.B. die reihe ist einfach nur Hammer aber die Zensuren richten die Reihe zu Grunde...... Wir werden deswegen auch nicht zu Maßenmördern... aber bekommen was für unser Geld!!!!

Veröffentlicht am 22.05.2011 22:36:47 GMT+02:00
Baba meint:
zu starke zensur macht nur das verbotene uninteressant, aber sonen lockeren umgang wie in japan oder österreich wünsch ich mir auch nicht, da wird ja jeder perverse schund erlaubt.. wenn filme motivieren sich an echten tötungen aufzugeilen, dann hat das nichts mehr mit filmemacherei zu tun.

Antwort auf einen früheren Beitrag vom 23.05.2011 07:33:01 GMT+02:00
Elias Wagner meint:
Das ist ein legitimer Beitrag, wenn sich der Baba "sonen" nicht wünscht. Und wenn wir gerade von "jedem Perversen" reden, es fällt mir regelmäßig auf, dass Vergewaltiger und Kinderschänder, die in unseren Nachrichten jugendfrei brillieren, i.d.R. polizeilich bekannte Wiederholungstäter sind. Da könnte ich auch private Meinungen entwickeln. Wie auch immer, die Gerichte sind da eher entspannt und setzen diese Leute wieder auf die Straße, mit Brüssels Segen. Der Jugendschutz geht leer aus.

Zur Erinnerung: bei einer Revision der Indizierungsordnung wird eine Freigabe von Filmen eingefordert, die n i c h t durch sonstige Gesetze ( Volksverhetzung etc. ) zu kassieren wären.

Indiziert wird nun tatsächlich auf der Grundlage des Jugendschutzes, und zwar absolut, d.h., der Erwachsene kommt als Filmzuschauer in deutschen Landen gar nicht in Betracht, und dagegen verwehre ich mich. Hier wird nun vorgeschlagen, den Rechtsstatus des "ewigen Jugendlichen" durch den "Perversen" zu ersetzen. Das erscheint mir grundsätzlich abwegig.
Was immer nun beschlossen wird, in einem Rechtsstaat muss der mündige Bürger die Grundlage der Rechtsentscheidungen sein.
Um es auf die Spitze zu treiben: Wenn ich beim Filmkauf ein polizeiliches F ü h r u n g s z e u g n i s vorlegen müsste, wäre das nicht so lächerlich, wie wenn mir nach gegenwärtigem Recht bis ins hohe Alter immer wieder beim Filmkauf sinngemäß die Tür gewiesen wird mit dem Hinweis, ich sei Jugendlicher.

Veröffentlicht am 23.05.2011 20:44:20 GMT+02:00
[Von Amazon gelöscht am 25.01.2012 12:23:33 GMT+01:00]

Veröffentlicht am 24.05.2011 03:14:26 GMT+02:00
fini meint:
Ich habe aufmerksm einen großen Teil der Beiträge gelesen und möchte nun auch etwas zu dem Thema sagen.

Das Kürzen von Filmen ist keine deutsche Erfindung. Auch in den USA werden Filme oft mehrfach geschnitten, bis diese z.B. endlich ein PG-13 Rating von der MPAA erhalten.

Bei uns wird es meiner Meinung nach leider übertrieben. Aber bei einer Volksentscheidung würde ich schätzen, daß sich eine Mehrheit für noch mehr Verbote stark machen würde.

So ist leider unsere Gesellschaft - mit der schweren Bürde eines verlorenen Krieges und dem Massenmord. Worauf hin - man eine Kontrollbehörde - seitens der Allierten einsetzte - um eine Kontrolle über die Medien zu erhalten.

Dies ist bis heute noch zu spüren - keinem anderen freien demokratischen Land wird so einseitig seitens der Medien über das Thema berichtet - und Meinungsmache betrieben. Dies ist zwar in den letzten zwei Jahrzehnten besser geworden - aber es gibt z.B. immer noch extreme Meinungen in der CSU die am liebsten alles ausser Heimatfilmen verbieten würde.

Aber ganz davon abgesehen, interessiert es ehrlicherweise die große Masse der Bevölkerung auch kaum.

Thema Jugenschutz:
Jugendschutz ist Ländersache - warum? - ticken Jugendliche in Bayern anders als in Berlin? Es gibt sicher lokale Unterschiede, aber die Bedürfnisse und der Schutz eines Kindes sind sicher Länder übergreifend zu handhaben. Das die örtlichen Jugendämter je nach Ort und Lage, verschiedene Schwerpunkte haben dürften ist klar.

Kochrezept:
FSK, USK, BJPS und was sonst noch ist auflösen. Medienbeauftragte in den Jugendämtern entlassen. Alle geeigneten Mitarbeiter für den Einsatz in Jugendämtern umschulen.

Deviese: Holt bitte die verwahrlosten und vernachlässigten Kinder raus aus den ASI-Familien. Das ist wahrer und einzig sinnvoller Jugendschutz und ist auch aus finanzieller Sicht sinnvoll - da so keine neue HARTZ IV Generation entsteht.

Das Filmrating und die Zensur bzw. den Verbot von Filmen aber zentral europaweit regeln. Denn was dieses Thema angeht, benehmen wir uns leider zur Zeit wie eine echte Diktatur.

Veröffentlicht am 24.05.2011 14:40:08 GMT+02:00
Zuletzt vom Autor geändert am 24.05.2011 14:47:12 GMT+02:00
Kamil Wrona meint:
Zunächst einmal sei gesagt, dass jegliche Art von Zensur immer kritisch beurteilt werden muss. Zensur bedeutet Ein- bzw. Beschränkung von Inhalten und somit den Rückhalt von Informationen durch eine höhere Gewalt. Ich möchte allerdings selbst bestimmen können, was ich sehe, lese, höre etc. pp, im Besonderen wenn ich die Volljährigkeit erreicht habe und somit selbst die Verantwortung für das tragen will, was ich ich mir zumute oder nicht. Zensur schränkt mich in meiner Selbstbestimmtheit ein und macht miich dadurch zu einem unmündigen Menschen. Aber dafür gibt's ja ausländische Händler! Wer also gerne importiert und wem auch die englische Sprache keinerlei Probleme bereitet, der sollte sich Filme etc. aus Japan importieren, da es diese dort garantiert unzensiert und ungeschnitten gibt.
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