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Rituale der Vergeltung
 
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Rituale der Vergeltung [Restexemplar] (Gebundene Ausgabe)

von Richard J. Evans (Autor)
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Neue Zürcher Zeitung

Das historische Buch

Rad, Schwert und Beil

Richard J. Evans' Geschichte der Todesstrafe

Mit vollkommener Ruhe nahm der verurteilte Mörder die Bestätigung des Urteils entgegen. Statt einer üppigen Henkersmahlzeit verzehrte er nur einige Trauben, dazu rauchte er fünf Zigarren und trank eine Tasse Kaffee. Als punkt sechs Uhr die Glocke läutete, betrat er, geleitet von einem Geistlichen im Ornat, den Gefängnishof, warf einen langen Blick auf das Gerüst und begab sich dann festen Schrittes zu dem schwarz gedeckten Tisch, auf dem das Kruzifix und zwei Kerzen standen. Der Staatsanwalt verlas das Urteil und zeigte ihm die Unterschrift des Königs, die er stumm mit einem kurzen Nicken quittierte. Rasch schnallten ihn die beiden Gehilfen ans Brett und legten ihn mit dem Kopf unter das Gestell, woraufhin das Fallbeil augenblicklich herabsauste.

Ausführlich berichtete im August 1900 eine Kölner Lokalzeitung von der Enthauptung hinter den Mauern des Zuchthauses. Obwohl Hinrichtungen schon seit Jahrzehnten nicht mehr unter freiem Himmel stattfanden, hatte das Ereignis nichts an – Popularität eingebüsst. Heftig stritten sich die betuchten und gebildeten Bürger um einige Dutzend Erlaubniskarten, welche die Obrigkeit an die Honoratioren zu verteilen pflegte. Einen sauberen, glatten Tod wünschten die Herren zu sehen, ein erhabenes Schauspiel, angesichts dessen sie männliche Seelenstärke beweisen konnten. Die alte, anrüchige Sensationsgier der Volksmenge befriedigten die neuen Massenblätter. Nach dem Strukturwandel der Öffentlichkeit oblag es der Presse, als Medium für das kollektive Erlebnis der Todesstrafe zu dienen.

Reinigungsritual

300 Jahre zuvor war das Volk an der Bestrafung des Übeltäters noch unmittelbar beteiligt gewesen. Wegen der Schwäche des Zentralstaats hing die Ahndung eines Verbrechens in der früheren Neuzeit stets von der Mitwirkung der Gesellschaft ab. Niemals war die Exekution nur ein Akt fürstlicher Willkür oder staatlicher Souveränität. Sie war eine soziale Zeremonie, welche die moralische Ordnung und das Gleichgewicht der Schöpfung wiederherstellen sollte. Mancherorts war es üblich, bei der Übergabe des Todeskandidaten an den Henker ein rituelles «Mordgeschrei» anzustimmen. Nicht das karnevaleske Fest der Rebellion bildete den symbolischen Kern der Zeremonie, sondern die erlösende Reue des Übeltäters und die Solidarität der Gemeinschaft gegenüber dem Bösen.

Die Gesellschaft der Ehre beauftragte den Henker, den Leib des Delinquenten mit vielerlei Martern zu schänden, um jeden Makel vom sozialen Körper zu entfernen. Die Magie der Reinheit hielt das Publikum indes nicht davon ab, sich der Haare und Fingernägel des Übeltäters zu bemächtigen und sich – in einem Akt des modernen Kannibalismus – sein Blut einzuverleiben. Noch 1862 gab man in Appenzell einer Fallsüchtigen die Erlaubnis, eine Hinrichtung zu besuchen, um daselbst drei Schluck warmen Blutes gegen ihr Leiden zu trinken. Der besondere Saft, der nach dem vorzeitigen Tod aus dem Halsstumpf hervorsprudelte, galt offenbar als Inbegriff unbändiger Lebenskraft.

Bis in die Sprache des zerstückten Körpers verfolgt Richard J. Evans, Professor für Neuere Geschichte in Cambridge, Sinn und Funktion der Todesstrafe. Nahezu alles erfährt man in diesem monumentalen Werk stupender Gelehrsamkeit über den Wandel des Rituals und seine wechselnden Hintergründe, über die Zahl der Exekutierten und ihre Verbrechen, über die zähen Reformen des Strafrechts, die politischen Debatten und Parteiungen im endlosen Streit um die Todesstrafe. Von der Kultur der Peinlichkeit am Ende des Wilhelminismus ist ebenso die Rede wie von der Faszination, die Lustmörder auf manche Intellektuelle der Weimarer Republik ausübten.

Doch Evans bietet weit mehr als eine Kulturgeschichte der Hinrichtung. Die Todesstrafe ist für ihn eine Art totaler historischer Tatsache, ein Brennpunkt der gesamten deutschen Politik-, Rechts-, Ideen- und Mentalitätsgeschichte. Wissenschaftliche Fächergrenzen und historische Epochenlinien überschreitet Evans daher ebenso souverän wie die fruchtlose Trennlinie zwischen Mikro- und Makrogeschichte. Und nicht zuletzt enthält das Buch auch eine historische Kritik an Michel Foucaults Theorie der modernen Disziplinargesellschaft und an Norbert Elias' These vom vermeintlich deutschen Sonderweg im Zivilisationsprozess.

Rationalisierung

Es entspricht einem säkularen Trend, dass auch die rituelle Strafgewalt einem langfristigen Prozess der Rationalisierung unterlag. Detailliert verfolgt Evans die Entzauberung der heiligen Zeremonie, die schrittweise Einschränkung der todeswürdigen Kapitalverbrechen, den Aufstieg des Henkers vom ehrlosen Abdecker zum besoldeten Staatsdiener, die ewige Wiederkehr derselben Meinungen in den parlamentarischen Diskursen von 1848, 1870, 1918 und 1949.

Um nur einen Aspekt, den technischen Wandel des Tötens, hervorzuheben: Seit Ende des 18. Jahrhunderts wich der Erfindungsreichtum der Martern nach und nach einem neuen Schematismus des Strafens. Rad, Strang und Scheiterhaufen wurden zunächst durch das Schwert ersetzt. Da der Schwertstreich indes Kraft und Augenmass verlangt, die Scharfrichter jedoch wegen der wenigen Exekutionen etwas aus der Übung gekommen waren und ihre Fehlversuche wiederholt Unmut erregten, führte die Obrigkeit das todsichere Hand- oder Fallbeil ein.

Diese Vorliebe für abgeschlagene Köpfe hielt sich in Deutschland bis in die DDR der siebziger Jahre. Der nachrevolutionäre «weisse Terror» der Sondergerichte von 1919/20 verkürzte den Prozess durch Erschiessungspelotons, die Nationalsozialisten kamen auf das Strangulieren zurück, das in der Heimat ihres Anführers üblich war; und das letzte Strafgesetzbuch der DDR von 1977 ersetzte schliesslich das preussische Fallbeil durch den Genickschuss der sowjetischen Geheimpolizei. Die blutige Verteidigung des realen Sozialismus als höchster Form der menschlichen Gemeinschaft markiert den profanen Endpunkt in der Rationalisierung des Tötens. Die Exekution war jedes Zeremoniells beraubt. Es gab kein Geständnis, keinen Priester, keine Zuschauer, keine Presse, kein Glockengebimmel, keine Vorwarnung. Der Täter wurde einfach «beseitigt».

Ganz zu Recht bezweifelt Evans jeden Fortschritt in der moralischen Gesittung. Schliesslich verdankt sich die Ächtung der Todesstrafe in der Verfassung der Bundesrepublik nur einem seltenen historischen Kompromiss der parlamentarischen Linken mit einigen Abgeordneten der CDU und der nationalistischen Deutschen Partei, der vor allem daran gelegen war, verurteilte deutsche Kriegsverbrecher vor dem Strang zu retten. Für einen speziell deutschen Hang zur Brutalität hat Evans in der Geschichte der Todesstrafe erwartungsgemäss keine Belege gefunden. Auschwitz gehört ohnehin nicht in die Geschichte der Strafe, denn in den Lagern wurden Menschen nicht wegen irgendeiner Untat getötet, sondern weil sie existierten.

Getreulich folgen die Konjunkturen der Exekution dem Auf und Ab von Liberalismus und Autoritarismus in der deutschen Geschichte, dem Wechsel von Repression, Revolution und Zivilität. Für selbstgefällige Zufriedenheit besteht kein Anlass. Mehrfach schon gab es historische Zwischenphasen, in denen Todesurteile de facto nicht mehr verhängt oder vollstreckt wurden. Da aber Demokratien für die Tyrannei der Mehrheit strukturell anfällig bleiben, ist eine Rückkehr zum staatlich verordneten Tod zu keinem Zeitpunkt auszuschliessen. Weil die Hinrichtung keine Erfindung der Despotie ist, sondern den Applaus der Gesellschaft zu finden pflegt, bedarf es nur einiger Anlässe, um den Volkszorn zu entfachen.

Wolfgang Sofsky



Perlentaucher.de

Buchnotiz zu : Die Zeit, 10.05.2001
Eine mehr als ausführliche Besprechung eines ja auch 1300 Seiten umfassenden Werkes legt hier Volker Ullrich vor. Keine Bange, meint er, dieses Buch hat es in sich und macht es dem Leser bei aller Gelehrsamkeit zugleich leicht, da der in Cambridge lehrende Historiker die "Balance zwischen Erzählung und Analyse", Mikro- und Makrogeschichte aufs Glücklichste miteinander zu verbinden wisse. Selbstverständlich setze sich Evans auch mit der Studie Foucaults wie den Thesen von Norbert Elias auseinander. Ulrich benennt zwei Punkte, in denen Evans eine abweichende Meinung vertritt: der englische Historiker widerspreche Foucault vehement an dem Punkt, wo dieser hinter den rationalistischen Reformbestrebungen der Aufklärung nur eine restriktive Effektivierung des Strafsystems erkennen konnte, während Evans auch die befreienden Aspekte zu würdigen wisse. In Bezug auf Elias komme Evans insofern zu einem anderen Schluss, als dass er bis Anfang des 20. Jahrhunderts keinen deutschen Sonderweg bei der Todesstrafe ausmachen könne. Das Buch endet mit einem Plädoyer für die weltweite Ächtung "dieser barbarischen Praxis", so Ullrich.

© Perlentaucher Medien GmbH

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