Die Grillsaison ist eröffnet
Steuerratgeber



5. Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die elektronische Steuererklärung Elster?

Mit der elektronischen Steuererklärung Elster lassen sich Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet abwickeln. Benötigt wird hierzu entweder kommerzielle Steuer-Software wie z.B. das WISO Steuer-Sparbuch bzw. die Steuer-Spar-Erklärung oder die amtliche Software ElsterFormular. Nachteil der letzteren: Sie enthält keinerlei Beratungs- oder Sparfunktionen. Ähnlich wie bei der herkömmlichen Steuererklärung mit Papierausdruck fragen die Programme zuerst alle relevanten Daten ab, übermitteln sie jedoch anschließend online an das zuständige Finanzamt. Um sich gegenüber dem Amt zu authentifizieren, kann eine kostenlose elektronische Signatur beantragt werden. Entscheidet man sich gegen dieses kostenlose Zertifikat, muss zusätzlich zur elektronischen Übermittlung eine komprimierte Steuererklärung ausgedruckt und eingereicht werden.


In welchen Fällen müssen Arbeitnehmer eine Einkommensteuer-
erklärung abgeben?

Auch Arbeitnehmer können unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies ist z.B. der Fall, wenn sie mehrere Arbeitslöhne parallel beziehen, wenn sie Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, wenn sie Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (wie etwa Kurzarbeitergeld oder Elterngeld), wenn Ehegatten die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit einem eingetragenen Faktor haben oder beim Ende einer Ehe durch Scheidung oder Tod und anschließende Neuheirat im selben Jahr. Doch auch in Fällen, in denen man als Arbeitnehmer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, lohnt es sich oft, dennoch eine Einkommensteuerklärung zu machen. Insbesondere, wenn Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder andere Abzugsmöglichkeiten vorliegen, kann mit einer Steuerrückerstattung gerechnet werden.


Welche Abgabefristen für die Steuererklärung gibt es?

Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden, wenn man zu denjenigen Personen gehört, die zur Abgabe verpflichtet sind. Die Abgabefrist kann auf Antrag verlängert werden, dazu müssen allerdings stichhaltige Begründungen vorgelegt werden (z.B. das Fehlen von Belegen oder eine längere Krankheit). Je nach Finanzamt lassen sich so problemlos zweimonatige Verlängerungen erreichen, oft auch mehr. Lässt man einen Steuerberater die Steuererklärung erstellen, gewähren die Finanzämter Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Bei Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung gilt eine Frist von vier Jahren. Für Landwirte existieren aufgrund des abweichenden Wirtschaftsjahres gesonderte Fristen.


Welche Einkünfte sind steuerfrei?

Bei 400-Euro-Jobs zahlt normalerweise der Arbeitgeber die Steuer. In diesem Fall brauchen diese Einkünfte in der Steuererklärung nicht angegeben zu werden. Gleiches gilt für die so genannten 50-Tage-Jobs. Hat der Arbeitnehmer jedoch auf Lohnsteuerkarte gearbeitet, ist er steuerpflichtig. Tätigkeiten als Übungsleiter im Sportverein, als Jugendleiter, als Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen o.ä. sind bis zu 2.100 Euro pro Jahr steuerfrei. Wer als Angestellter durch andere Einkunftsarten zusätzliche Einnahmen von insgesamt bis zu 410 Euro erzielt, muss darauf ebenfalls keine Steuern zahlen.


Ab welchem Einkommen muss man Steuern zahlen?

Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags (für 2011: 8.004 Euro; für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Freibetrag) müssen keine Steuern gezahlt werden. Sind im Laufe des Jahres bereits Steuern bezahlt worden, erfolgt nach Abgabe der Steuererklärung eine Rückerstattung. Einkünfte, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen, werden mit dem Eingangssteuersatz (für 2011) von 14% belegt. Der Steuersatz steigt bis zu einem Einkommen von 13.469 Euro (bei Ledigen) linear auf 24% an. Der Höchststeuersatz für Einkommensanteile, die über 250.731 Euro (bei Ledigen) liegen, beträgt 45%.




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1. Wie und wer?

Steuererklärungen gehören für viele zu den unangenehmsten Beschäftigungen überhaupt. Unübersichtliche Formulare, schwer verständliches Behördendeutsch und ein undurchdringliches Paragraphendickicht halten nicht wenige Bürger sogar ganz davon ab eine Steuererklärung abzugeben. Auf diese Weise machen die Deutschen dem Staat jedes Jahr Geschenke in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro.

Dass es auch sehr viel einfacher geht, zeigen die hier vorgestellten Steuerprogramme. Sie machen die sonst so komplizierte Steuererklärung fast schon zum Kinderspiel. Zudem helfen sie Ihnen, sich vom Finanzamt zurückholen, was Ihnen zusteht. Da die Programme nicht nur die aktuellen Steuergesetze, sondern auch zahlreiche Tricks und Kniffe zum Steuernsparen kennen, machen sie sich in aller Regel locker selbst bezahlt. Von dem Geld, das sie unter Umständen für eine teure Beratung oder die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfe-Verein ausgegeben hätten, einmal ganz zu schweigen.


Steuererklärung per Software - wie funktioniert das?

Grundsätzlich arbeiten die meisten Steuerprogramme nach einem recht ähnlichen Schema: Zunächst werden die persönlichen Daten erfasst (Familienstand, Religionszugehörigkeit etc.). Danach werden die Einnahmen des abgelaufenen Jahres angegeben. Interessant wird es beim nächsten Punkt – bei den Kosten, die Ihnen entstanden sind. Hier entscheidet sich normalerweise, um wie viel Sie Ihre Steuerlast mindern können. Die Steuersoftware enthält daher Unmengen von Tipps, was Sie in Ihrer Erklärung angeben können und wie Sie es dem Finanzamt belegen müssen.

Abschließend berechnet Ihnen die Software Ihre voraussichtliche Steuerlast bzw. die zu erwartende Rückerstattung. Möchten Sie die Steuererklärung auf elektronischem Weg einreichen, können Sie das integrierte ELSTER-Modul nutzen. Ansonsten wird die Erklärung ausgedruckt und dem Finanzamt zugeschickt. Sollte der amtliche Steuerbescheid von der Vorausberechnung abweichen, bieten viele Steuerprogramme eine Analysemöglichkeit, die Ihnen gegebenenfalls zum Einspruch rät. Passende Formschreiben sind meist enthalten.


Ablauf der Steuererklärung über Software

Für wen eignet sich Steuersoftware?

Software zum Steuernsparen eignet sich grundsätzlich für alle, die Lohn- oder Einkommensteuer zahlen. Lohnsteuerzahler können mit Hilfe der Programme den Antrag auf eine (möglichst hohe) Rückerstattung stellen. Freiberufler, Selbständige und (Klein)unternehmer fertigen mit der Software ihre Einkommen- und Umsatzsteuererklärung sowie die entsprechenden Voranmeldungen an. Auch für Rentner, Studenten, Vermieter und Kapitalbesitzer eignen sich die meisten Steuerprogramme. Im Folgenden stellen wir Ihnen die beliebtesten Programme jeweils in kurzer Form vor. Bei allen handelt es sich um die aktuellen Versionen für das Steuerjahr 2012.

Steuersoftware-Bestseller



2. Produkte im Überblick

WISO Steuer-Sparbuch 2013WISO Steuer-Sparbuch 2013

Das WISO Steuer-Sparbuch ist Marktführer und vielfacher Testsieger. Für die Version 2013 (geeignet für das Steuerjahr 2012) wurde die TÜV-geprüfte Bedienung weiter optimiert. Die Benutzeroberfläche wurde noch übersichtlicher und einfacher und glänzt nun mit verbesserter Barrierefreiheit. Im überarbeiteten Interview-Modus werden Sie jetzt noch schneller durch die Steuererklärung geführt. Die abgefragten Daten trägt das WISO Steuer-Sparbuch in die passenden Steuerformulare ein.

Das Programm stellt eine umfassende Lösung für Angestellte, Arbeiter, Beamte, Rentner, Pensionäre, Anleger, Vermieter und Selbstständige dar, die individuelle Tipps zum Steuernsparen wünschen, ohne sich selber erst in die Materie einarbeiten zu müssen. Das WISO Steuer-Sparbuch enthält alle Steuerformulare und berücksichtigt jeden Sonderfall. Eine zusätzlich integrierte Infothek liefert Erläuterungen und Hilfen zum jeweils ausgewählten Thema – sowohl schriftlich als auch per Video. Die Sicherheit Ihrer sensiblen Daten ist dabei dank der im Detail verbesserten Sicherheitsfunktion (wie Passwortschutz und Verschlüsselung) stets gewährleistet. (In der Version WISO steuer:Mac 2013 auch für Mac OS X erhältlich.)


Steuer-Spar-Erklärung 2013

Auch die Steuer-Spar-Erklärung ist mehrfacher Testsieger. In der regulären Version richtet sie sich unter anderem an Arbeitnehmer, Rentner und Beamte. Mit ihrem überarbeiteten Layout bietet die aktuelle Steuer-Spar-Erklärung 2013 eine noch übersichtlichere Benutzeroberfläche. Sollten trotz dieser vereinfachten Bedienung Fragen auftauchen, weist das neue Hilfekonzept den richtigen Weg. Es hilft dabei, die relevanten Informationen zu finden und bei weiterführenden Fragen sogar den richtigen Ansprechpartner zu kontaktieren.

Ebenfalls äußerst praktisch: der neue Beleg-Manager. Mit seiner Unterstützung können Sie anfallende Belege scannen, verwalten und direkt mit Ihren Angaben in der Steuererklärung verknüpfen. In selbstverständlich aktueller Form auch wieder dabei ist der steuerliche Ratgeber „Steuer-Kompass“, der zusätzliche Hintergrundinformationen enthält, mit deren Hilfe Sie jede Steuersparmöglichkeit in Ihrer Steuererklärung nutzen können. (Auch für Mac OS X erhältlich.) Für Steuerfälle, die vom Standard abweichen, stehen zudem Spezialversionen der Steuer-Spar-Erklärung zur Verfügung:

Steuer-Spar-Erklärung 2012Steuer-Spar-Erklärung plus 2013

Genau wie in der Basisversion der Steuer-Spar-Erklärung können sich Steuerlaien in der Plus-Variante Schritt für Schritt über den "Roten Faden", erfahrene Anwender über das Navigationsfenster und Steuerprofis über die Formulare durch ihre Steuererklärung klicken. Die Software findet dann automatisch die möglichen Steuererleichterungen für Sie. Zusätzlich gewährt das Plus-Paket allerdings direkten Zugriff auf Deutschlands größte Steuerdatenbank für private Verbraucher mit mehr als 1.000 Steuertipps zu allen wichtigen steuerlichen Themen. So erhalten Sie beispielsweise im Handumdrehen Steuer-Know-how zum Bau oder Kauf einer Immobilie, zu steuerlichen Unterhaltsfragen nach einer Scheidung oder zu Erträgen aus Kapitalvermögen und Erbschaft. (Auch für Mac OS X erhältlich.)

Steuer-Spar-Erklärung für Selbstständige 2013

Die Steuer-Spar-Erklärung für Selbstständige 2013 ist auf die Bedürfnisse von Freiberuflern, Selbstständigen und kleinen Unternehmen ausgerichtet. Neben sämtlichen Formularen und dem gerade für diese Zielgruppe äußerst wertvollen Beleg-Manager enthält die Software auch das nötige Extra-Steuerwissen für Selbstständige. Wer z.B. wissen möchte, ob er seinen Geschäftswagen nach der Ein-Prozent-Methode oder per Fahrtenbuch versteuern soll, findet hier handfeste Unterstützung. Und selbst diejenigen, die einen Steuerberater haben, können sich mit Hilfe der Steuertipps-Datenbank gut auf die Gespräche vorbereiten und dadurch die richtigen Fragen stellen. (Auch für Mac OS X erhältlich.)

Steuer-Spar-Erklärung für Lehrer 2013

Die Steuer-Spar-Erklärung für Lehrer 2013 richtet sich speziell an Lehrer, Referendare, Lehramtsstudenten, Sozialpädagogen und andere im pädagogischen Bereich arbeitende Personen. Das Programm hilft Ihnen z.B. bei Kosten für Klassenfahrten, Fortbildungsmaßnahmen und das Arbeitszimmer zu Hause alles richtig zu machen. Zusätzlich erhalten Sie Zugriff auf die große Steuertipps-Datenbank für Lehrer. Hier erläutern Ihnen verständliche Expertenbeiträge, was Sie als Lehrer alles steuerlich beachten müssen.

t@x 2013t@x 2013 Gutes muss nicht teuer sein! Auf diesem Grundsatz basiert – ebenso wie seine Vorgänger – Buhl Datas

t@x 2013. Durch den Verzicht auf teure Extras wie Videoworkshops, Belegsammelboxen und ähnliche Zugaben konnte hier ein besonders attraktiver Preis realisiert werden. Nicht gespart wurde hingegen an der stabilen Rechenlogik, die sich bereits in mehreren Hunderttausend Steuerfällen bewährt hat und von der Fachpresse regelmäßig für ihre hohe Genauigkeit gelobt wird. Der optional zuschaltbare t@x-Lotse führt Sie einfach und schnell durch die Steuererklärung und achtet darauf, dass sie weder notwendige Eingaben noch etwaige Sparmöglichkeiten verpassen. Neu in t@x 2013 sind unter anderem die Elster-Bescheidrückübermittlung mit erweiterter Prüfung und eine erweitere Was-wäre-wenn-Analyse für steuerliche Planspiele.

t@x 2013 Professional

Die Professional-Variante bietet alle Vorzüge der Basisversion, eignet sich aber zusätzlich für den Einsatz bei Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern. Für diese Anwendergruppe kann es besonders lohnend sein, neben Geld (für den Steuerberater) auch noch Zeit (bei der schnellen und einfachen Dateneingabe) zu sparen. Mit t@x 2013 Professional Professional steht ein Werkzeug zur Verfügung, das schnell, verständlich, zuverlässig und präzise arbeitet. Das Ergebnis der Steuererberechnung beispielsweise wird nun transparent und genau mit allen wichtigen Details angezeigt. Selbstverständlich enthält die Software sämtliche Formulare für die Gewinnermittlung, für Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer.


Taxman 2013Taxman 2013

Taxman zählt zur Gattung der steuerlichen Rundum-sorglos-Pakete mit Tipps und Tricks für so gut wie jeden Steuerfall. Es eignet sich für alle Arbeitnehmer, Familien, Kapitalanleger, Eigenheimbesitzer, Vermieter, im Ausland Beschäftigte, Grenzgänger, Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, Rentner und Studenten – kurz: für so gut wie jeden Steuerfall. Taxman gehört zu den Ausstattungsriesen unter den Steuerprogrammen und verfügt unter anderem über einen multimedialen Interview-Modus, einen Beleg-Manager und zahlreiche Informationsvideos. Neu hinzugekommen sind in der aktuellen Version – neben den üblichen inhaltlichen Updates – ein erweiterter Datenimport sowie eine komplett überarbeitete Taxman-Bibliothek mit umfangreichen Steuerhilfen, Gesetzestexten, Urteilen, Richtlinien etc.

Taxman 2013 für Rentner & Pensionäre

Zusätzlich zu Taxman 2013 enthält dieses Programmpaket exklusiv den über 350 Seiten starken Ratgeber „Steuer 2013 für Rentner & Pensionäre" als Buch mit wertvollen Expertentipps zu Themen wie beispielsweise Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundsteuer/Grunderwerbssteuer, Krankheitskosten und Pflegeaufwendungen. Des Weiteren bringt das Nachschlagewerk ein umfangreiches Steuerlexikon rund um die Steuererklärung 2012 mit.



QuickSteuer 2013QuickSteuer 2013

Steuern sparen auf möglichst einfache Art – das haben sich die Macher von QuickSteuer 2013 auf die Fahnen geschrieben. Ohne Vorkenntnisse vorauszusetzen, wird der Anwender assistentengestützt durch die Formulare geführt; alle Eingaben werden dabei stetig auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Sämtliche Hilfsfunktionen der Software stehen in jedem Programmteil zur Verfügung – also immer, wenn sie benötigt werden. Neu in QuickSteuer 2013 ist das komplett überarbeitete Wissens-Center, das alle Steuertexte und zahlreiche Extras bereithält.

QuickSteuer Deluxe 2013

Die Deluxe-Version von QuickSteuer 2013 bietet alles steuerlich Notwendige für Selbstständige, Freiberufler und Kleinbetriebe. Neben den Funktionen der Standard-Ausgabe gewährt das Software-Paket Zugriff auf den Online-Service Steuerrat24 (inklusive monatlichem Steuer-Sparbrief), den „großen KONZ 2013" mit seinen 1000 legalen Steuertricks sowie einen verständlich geschriebenen Steuer-Ratgeber.




3. Produkte im Vergleich

Vorteile im Detail



4. Steuer Glossar

Einkunftsarten: Nach deutschem Einkommensteuergesetz wird zwischen sieben Einkunftsarten unterschieden: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, 4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen, 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und 7. sonstige Einkünfte. Bei den ersten drei Einkunftsarten dieser Aufzählung handelt es sich um so genannte Gewinneinkünfte, bei den übrigen um Überschusseinkünfte.


Gewinneinkünfte: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit stellen aus steuerlicher Sicht Gewinneinkünfte dar. Das heißt, die Gewinnermittlung erfolgt durch Aufstellung einer Bilanz, durch eine Einnahmenüberschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen.


Überschusseinkünfte: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte sind so genannte Überschusseinkünfte. Hier werden zur Ermittlung der Einkünfte die Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen.


Werbungskosten: Bei den Überschusseinkünften gelten Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen als Werbungskosten. Diese werden zur Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abgezogen. Um die Steuererhebung zu vereinfachen, gestattet der Gesetzgeber die Veranschlagung von Pauschalbeträgen, wenn keine oder nur geringe Kosten angefallen sind.


Freibetrag: Mit dem Ansetzen eines Freibetrags kann der zu versteuernde Teil der Einnahmen gesenkt werden. Es müssen dann also nicht mehr die kompletten Einnahmen versteuert werden, sondern nur noch der Anteil, der oberhalb des Freibetrags liegt. In der Einkommensteuer sind unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, der Ausbildungsfreibetrag oder der Alleinerziehendenentlastungsbetrag bekannt.


Abgeltungssteuer: Die Abgeltungsteuer ist eine Einkommensteuer auf Kapitalerträge, die direkt an der Quelle erhoben wird. In den meisten Fällen ist diese Quelle ein Kreditinstitut, bei dem der Steuerpflichtige ein Zinserträge abwerfendes Guthaben besitzt. Auch Aktiendividenden und durch Verkauf realisierte Wertpapiergewinne fallen unter diese Form der Besteuerung, wenn die Verwaltung des Depots über einen Finanzdienstleister erfolgt. Der Steuersatz ist vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen unabhängig.


Zusammenveranlagung: Ehepartner haben die Wahl zwischen gemeinsamer und getrennter Veranlagung zur Einkommensteuer. Bei der Zusammenveranlagung werden beide Einkommen addiert und auf die Summe der Splittingtarif angewendet. Dies führt dazu, dass bei Einkommen unterschiedlicher Höhe der beiden Eheleute ein günstigerer Steuersatz veranschlagt wird als bei Unverheirateten.