Der Baumbach/Lauterbach war der Standard-ZPO-Kommentar, bis ihm der Zöller (leider?) den Rang abgelaufen hat.
Der B/L wird in den ZPO-Teilen inzwischen von Hartmann im Alleingang kommentiert. Er ist an vielen Stellen weniger ausführlich als der Zöller und zitiert auch weniger Rechtsprechung. Dennoch hat er zwei gewichtige Vorteile, die ihn besonders für die Praxis sehr brauchbar machen.
Zum Einen gibt es sehr viele Fallgruppen und Beispiele in alphabetischer Reihenfolge. Das erleichtert das Auffinden der gesuchten Stelle enorm.
Zum Anderen durchzieht die ganze Kommentierung ein sehr pragmatischer Ansatz. Oft denkt man sich ja: "das muss eigentlich so sein! Nur leider kann ich es nicht begründen..." Die Chancen stehen sehr gut, dass dieser "das muss so sein"-Ansatz im B/L vertreten wird. Dann muss man nur kurz nachschlagen und eine Literaturstelle, die man zitieren kann.
Ach ja: Die berühmte "Baumbach'sche Formel" wird im Kommentar zwar erwähnt (§ 100, Rn. 52 f.) aber nicht erklärt. Das hätte man sich von einem Kommentar, der nach Baumbach benannt ist anders gewünscht.