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Neu dazugekommen ist Hans-Joachim Heßler, der Richter am OLG in München, aber auch Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppen war, die die Zivilprozessreform vorbereitet und begleitet haben. Und es ergab sich für die 24. Auflage die optimale Situation, erste praktische Erfahrungen mit der neuen ZPO verarbeiten zu können: "Ein Überblick über den Stand der in der Rechtsprechung bereits erzielten Ergebnisse, über bestehende Kontroversen und sich abzeichnende Zweifelsfragen verbunden mit begründeten Lösungsvorschlägen", wie es im Vorwort heißt. Stand der Gesetzgebung ist der 01. September 2003. Rechtsprechung und Literatur konnten bis August 2003 erfasst werden, zum Teil noch darüber hinaus.
In jedem Falle macht der Mammutband mit seinen beinahe 2.900 Seiten auf Dünndrückpapier wieder viel Freude. Die Sprache ist schnörkellos, was man nicht über alle juristischen Fachbücher sagen kann. Beinahe 90 Seiten Sachverzeichnis bieten zuverlässigen Zugriff auf alle wesentlichen Materien. Die Kommentierung tritt deutlich zu Tage und verschafft Richtern, Anwälten und Rechtspflegern Orientierung und Klarheit. Auch für den ehrgeizigen Studenten weist der Zöller den direkten Weg in die Berufspraxis. --Carsten Hansen -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.
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Die hilfreichsten Kundenrezensionen
13 von 14 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen
Der beste ZPO-Kurzkommentar,
Von Ein Kunde
Rezension bezieht sich auf: Zivilprozeßordnung (Gebundene Ausgabe)
Der "Zöller" ist unverzichtbares Handwerkszeug eines jeden Rechtsanwalts. Klare und verständliche Formulierungen, sowie eine unglaubliche Tiefe zeichnen dieses Werk aus. Den größten Teil der üblichen ZPO-Probleme kann man leicht mit diesem Buch lösen. Dieses Werk sollte sich in jeder juristischen Bibliothek befinden. Ich kann mir ein Arbeiten ohne den "Zöller" nicht mehr vorstellen.
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9 von 10 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen
Sehr gut zu lesen,
Rezension bezieht sich auf: Zivilprozessordnung (ZPO) (Gebundene Ausgabe)
Nach dem Lesen des Palandt ist es eine richtige Erholung, im Zöller einmal ganze Sätze lesen zu können, keine kryptischen Abkürzungen. Zudem ist er unverzichtbares Hilfsmittel in den Klausuren, wenn man sich zuvor die wichtigsten Probleme gemarkert hat (z.B. sehr ausführliche Schilderung von Kläger- und Beklagtenwechsel sowie die entsprechenden Beitritte, ...)
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1 von 1 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen
Ein Klassiker,
Von
Rezension bezieht sich auf: Zivilprozessordnung (Gebundene Ausgabe)
Die (vorgezogene) Neuauflage erfasst die einschlägigen Gesetzesänderungen durch FGG ReformG und FamFG sowie die Reform des Kontopfändungsschutzes, die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung, die Umgestaltung des Mahnverfahrens durch die Verbraucherkredit-Richtlinie, das neue Lugano Abkommen, die neue EU Unterhaltsverordnung u.v.m.Auch Hinsichtlich der verarbeiteten Rechtsprechung und Literatur ist der Zöller wieder topaktuell. Umfangreiche Überarbeitungen finden sich zum Gerichtsstand bei der grenzüberschreitenden Insolvenzanfechtungsklage, zur Parteifähigkeit der Rechtsanwaltssozietät, zur Anhörungsrüge und zur Zwangsvollstreckung der BGB Gesellschaft. Ebenso sind die Kostenanmerkungen nach Änderung der RVG (§ 15 a RVG) und FamFG angepasst worden. Abgerundet wird alles durch ein neues Verfahrenswerte-ABC unter Berücksichtigung des FamGKG. Endlich findet sich auch eine sorgfältige Kommentierung des FamFG durch Geimer. Nachdem der Vorgänger des Zöller bereits 1910 erschienen ist, kann man die vorliegende Auflage als Jubiläumsausgabe zu 100 Jahre Zöller bezeichnen. Das Werk hat den Zivilprozess in Deutschland maßgeblich beeinflusst. Der Autorenkreis ist in der Neuauflage um 2 Richter auf 10 Autoren gestiegen; angesichts des Umgangs von 3360 Seiten eine wirklich respektable Leistung für jeden Bearbeiter. Zukünftige Auflagen werden hier einen verstärkten und teilweise neuen Autorenstab aufbauen müssen. Dass die Autoren mitdenken zeigt sich insbesondere auch an den neuen Themen: Seit der Neufassung des § 545 Abs. 1 ZPO und 72 Abs. 1 FamFG hat der BGH nunmehr auch ausländisches Recht zu ermitteln und anzuwenden. Die Prüfungsbeschränkung des § 576 ZPO wird zurecht als mit Art 3 GG nicht vereinbar angesehen (Im Einzelnen Zöller-Geimer § 293 Rdnr. 28). Den Zöller zu empfehlen hiesse Eulen nach Athen zu tragen: Es ist stets ein Gewinn mit dem Zöller zu arbeiten. Wer den Zöller aufschlägt findet auch die Lösung. Der neue Zöller ist ein muss für jeden Praktiker. Helfen Sie anderen Kunden bei der Suche nach den hilfreichsten Rezensionen
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