Aus der Amazon.de-Redaktion
Nach dem § 166 StGB, der auf ein Blasphemie-Gesetz aus dem Jahre 1871 zurückgeht, steht die öffentliche "Beschimpfung" religiöser Bekenntnisse unter Strafe. Blasphemie ist demnach ein Offizialdelikt, das auch ohne eine Anzeige von Staatsanwaltschaften verfolgt weden kann. In der Nachkriegszeit wurde der § 166 als Instrument der Zensur vor allem gegen Studentenzeitschriften eingesetzt. Selbst die Kritik an Konrad Adenauers Politik wurde mittels des Blasphemie-Paragraphen verfolgt. Daß prominente Schriftsteller wie
Arno Schmidt ins juristische Fadenkreuz gerieten, war eher die Ausnahme, da sich die
Zensur im Namen des Herrn vor allem außerhalb der Kenntnis der Öffentlichkeit abspielen sollte.
Auch heute noch (und seit dem Kruzifix-Urteil wieder zunehmend) dient der § 166 als Mittel der Repression und Zensur, dessen sich allerdings primär die Großkirchen bemächtigen. Sekten wie Scientology und die "Zeugen Jehovas" können sich nämlich nicht auf den Blasphemieparagraphen berufen, um ihre "religiösen Gefühle" zu verteidigen. Ob es um einen vom WDR ausgestrahlten Sketch geht, um Aufkleber für Verhütung und gegen Fundamentalismus, um Bürgerfunksendungen, um Flugblätter über die Kirchengeschichte, um ein Titelblatt der Satirezeitschrift Titanic oder um ein kirchenkritisches Theaterstück, immer stehen die Wächter der öffentlichen Moral bereit, um Redakteuren und Publizisten auf die Finger zu klopfen.
Die Aufsatzsammlung Zensur im Namen des Herrn prangert aber nicht nur die Verfolgung nach dem § 166 an, sondern auch internationale Zensurbestrebungen klerikaler Sittenwächter, die jahrhundertealte Tradition der Blasphemieverfolgung und die Einflußnahme der Kirche auf die scheinbare Meinungsvielfalt der Massenmedien. Ein wichtiges Buch, stark komprimiert und voller erschreckender Fakten. --Erik Möller
Kurzbeschreibung
"Gotteslästerung" war jahrhundertelang eines der zentralen Argumente, mit dem die Herrschenden den "umstürzlerischen, zersetzenden Geist der Zeit" (Kurt Tucholsky) bekämpften. Seit dem 19. Jahrhundert wird die religiös begründeten Zensur sogar durch einen eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch geregelt.
Viele namhafte Künstler und politische Aktivisten standen während des Kaiserreiches und der Weimarer Republik vor Gericht, eine ganze Reihe von ihnen saß wegen "Gotteslästerung" im Gefängnis. Auch in der Bundesrepublik werden Jahr für Jahr einige Dutzend Verfahren nach jenem Paragraphen 166 StGB eingeleitet.
Die Aufsätze in diesem Band stellen die Geschichte des Zensurparagraphen dar, analysieren seine politische Funktion und dokumentieren Fälle aus den letzten Jahrzehnten.