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Zensur im Namen des Herrn. Zur Anatomie des Gotteslästerungsparagraphen
 
 
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Zensur im Namen des Herrn. Zur Anatomie des Gotteslästerungsparagraphen [Broschiert]

Clara Reinsdorf , Paul Reinsdorf
4.0 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (1 Kundenrezension)

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Produktinformation

  • Broschiert: 131 Seiten
  • Verlag: Schmetterling V., Stg. (1997)
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 398043866X
  • ISBN-13: 978-3980438667
  • Durchschnittliche Kundenbewertung: 4.0 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (1 Kundenrezension)
  • Amazon Bestseller-Rang: Nr. 1.551.738 in Bücher (Siehe Top 100 in Bücher)

Produktbeschreibungen

Aus der Amazon.de-Redaktion

Nach dem § 166 StGB, der auf ein Blasphemie-Gesetz aus dem Jahre 1871 zurückgeht, steht die öffentliche "Beschimpfung" religiöser Bekenntnisse unter Strafe. Blasphemie ist demnach ein Offizialdelikt, das auch ohne eine Anzeige von Staatsanwaltschaften verfolgt weden kann. In der Nachkriegszeit wurde der § 166 als Instrument der Zensur vor allem gegen Studentenzeitschriften eingesetzt. Selbst die Kritik an Konrad Adenauers Politik wurde mittels des Blasphemie-Paragraphen verfolgt. Daß prominente Schriftsteller wie Arno Schmidt ins juristische Fadenkreuz gerieten, war eher die Ausnahme, da sich die Zensur im Namen des Herrn vor allem außerhalb der Kenntnis der Öffentlichkeit abspielen sollte.

Auch heute noch (und seit dem Kruzifix-Urteil wieder zunehmend) dient der § 166 als Mittel der Repression und Zensur, dessen sich allerdings primär die Großkirchen bemächtigen. Sekten wie Scientology und die "Zeugen Jehovas" können sich nämlich nicht auf den Blasphemieparagraphen berufen, um ihre "religiösen Gefühle" zu verteidigen. Ob es um einen vom WDR ausgestrahlten Sketch geht, um Aufkleber für Verhütung und gegen Fundamentalismus, um Bürgerfunksendungen, um Flugblätter über die Kirchengeschichte, um ein Titelblatt der Satirezeitschrift Titanic oder um ein kirchenkritisches Theaterstück, immer stehen die Wächter der öffentlichen Moral bereit, um Redakteuren und Publizisten auf die Finger zu klopfen.

Die Aufsatzsammlung Zensur im Namen des Herrn prangert aber nicht nur die Verfolgung nach dem § 166 an, sondern auch internationale Zensurbestrebungen klerikaler Sittenwächter, die jahrhundertealte Tradition der Blasphemieverfolgung und die Einflußnahme der Kirche auf die scheinbare Meinungsvielfalt der Massenmedien. Ein wichtiges Buch, stark komprimiert und voller erschreckender Fakten. --Erik Möller

Kurzbeschreibung

"Gotteslästerung" war jahrhundertelang eines der zentralen Argumente, mit dem die Herrschenden den "umstürzlerischen, zersetzenden Geist der Zeit" (Kurt Tucholsky) bekämpften. Seit dem 19. Jahrhundert wird die religiös begründeten Zensur sogar durch einen eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch geregelt.
Viele namhafte Künstler und politische Aktivisten standen während des Kaiserreiches und der Weimarer Republik vor Gericht, eine ganze Reihe von ihnen saß wegen "Gotteslästerung" im Gefängnis. Auch in der Bundesrepublik werden Jahr für Jahr einige Dutzend Verfahren nach jenem Paragraphen 166 StGB eingeleitet.
Die Aufsätze in diesem Band stellen die Geschichte des Zensurparagraphen dar, analysieren seine politische Funktion und dokumentieren Fälle aus den letzten Jahrzehnten.

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Die hilfreichsten Kundenrezensionen
3 von 3 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
Mit wissenschaftlicher Akribie stellen verschiedene Autoren das Entstehen und die Auswirkungen des §166 in Deutschland dar. Einmal war es "Gotteslästerung", später hieß das Delikt "Verletzung religiöser Gefühle" oder "Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung" - der §166 wurde nach Belieben und sehr flexibel eingesetzt, sodass einmal "Gott" durch ihn geschützt werden musste, dann der gläubige Mensch, dann alle Menschen und die ganze Gesellschaft im Namen ihres öffentlichen Friedens. Selbstverständlich können nur die religiösen Gefühle der Christen geschützt werden - religiöse Minderheiten oder Sekten haben keinen Anspruch auf Schutz. Sogar Kritik an Adenauers Politik wurde mit dem Blasphemie-Paragraphen verfolgt! Schließlich wurde und wird der Gotteslästerungsparagraph beliebig als Mittel zur politischen Zensur benutzt. "Das 'Heilige' hält so wieder Einzug in die Politik, indem Themenbereiche aufgebaut werden, über die keine kontroverse Diskussion erlaubt scheint. Indem Politik von Irrationalem geprägt ist, wird eine Immunisierung bestimmter Aussagen gegenüber Kritik erreicht." Es entstehen "letzte Wahrheiten", die nicht hinterfragt werden (dürfen). Erhellend war an der Lektüre vor allem, wie sehr sich öffentliche Stellen immer wieder zu Zensur- und anderen Unterdrückungsmaßnahmen (Verbot von Veranstaltungen) von der Kirche einspannen ließen (lassen), ohne auch nur den Stein des Anstoßes zu kennen. "... manche Urteilsbegründung list sich wie ein theologischer Traktat." Häufig gelingt es der Kirche auch, ihre Schäflein derart aufzuhetzen, dass Kritiker regelrecht mit Morddrohungen eingedeckt werden. Ist das der Fall, so wird (wie im folgenden Fall von M.S. Salomon) dies als Beweis gesehen, dass der Bedrohte den öffentlichen Frieden gestört hat (sonst wäre der Pöbel ja nicht so aufgebracht, logischerweise). Giordano Bruno läßt grüßen ...
Die Aktionen von M.S. Salomon (dem Autor des letzten Aufsatzes im vorliegenden Werk) hatten ein gerichtliches Nachspiel: das "Maria Syndrom" erregte die Gemüter genauso wie das Verteilen von "vegetarischen Hostien ('Kein Heiland drin')" vor dem Trierer Dom. Salomon geht es bei der Diskussion des Urteils "nicht um eine persönliche Kritik an den individuellen Fähigkeiten der Koblenzer RichterInnen, sondern um das perfide System staatlich normierter, struktureller Dummheit, ein System, das nicht nur RichterInnen immer wieder zwingt, in heiklen Angelegenheiten ihre zweifellos vorhandenen intellektuelle Fähigkeiten gekonnt vor sich und der Welt zu verbergen ..."
Ein kurzer Abriß über den §166, aber einer, der sehr tief in die Seele unserer (wann kommt entsprechendes über den § 188 in Österreich?) Gesellschaft blicken läßt. Wer noch tiefer blicken möchte, dem sei empfohlen von Hubertus Mynarek: "Herren und Knechte der Kirche".
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