Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht waren die Spezialgebiete von Wolfgang Hefermehl (1906-2001). Die Kommentare des renommierten Juristen prägen das deutsche Rechtswesen bis heute. Hefermehls außergewöhnliche Begabung zeichnete sich bereits im Studium ab, das er mit einem glänzenden Examen abschloss. Der "Einser-Jurist" ging zunächst in die Praxis, erst später war er an Hochschulen tätig. Bis zu seiner Emeritierung 1971 lehrte er als Professor an den Universitäten Heidelberg, Mannheim und Münster.