Der Autor über sein Buch
Informationen und Klarstellungen zur WiedergutmachungViele kritische Äußerungen im In- und Ausland zu Fragen der Wiedergutmachung, wie beispielsweise jüngst zur Entschädigung ehemaliger ausländischer Zwangsarbeiter, werden den tatsächlichen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts nicht gerecht und lassen auch die hierfür geltenden Regeln des Völkerrechts außer acht. Die Autoren machen zeitgeschichtlich interessierte Leser mit dem weitverzweigten System der Entschädigungsregelungen in den Gründzügen vertraut, klären sie über völkerrechtliche Fakten auf und hoffen, damit auch zur notwendigen Versachlichung der politischen Diskussion, die naturgemäß mit starken Emotionen verbunden ist, beizutragen. Mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Beginn der deutschen Wiedergutmachungszahlungen und auch der finanziellen Leistungen zur Beseitigung oder Milderung der Kriegsfolgen ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen. Dabei geht es den Autoren nicht etwa darum, die deutsche Wiedergutmachung (dieser Ausdruck mag menschlich unpassend sein, hat sich aber in der Fachsprache eingebürgert) in hellstem Strahlenglanz ohne Fehl und Makel erscheinen zu lassen. Ebenso verfehlt ist es aber, sie kleinzureden und allein nach gewiß auch vorhandenen Unzulänglichkeiten zu beurteilen, wie das leider häufig geschieht. Die Autoren wollen nicht nur über den Inhalt der Wiedergutmachungsregelungen im einzelnen informieren und die Motive des Gesetzgebers transparent machen, sondern auch den Werdegang der vielfältigen Regelungen zur Wiedergutmachung verfolgen, ausgehend von der Lage des besiegten und geteilten Deutschen Reiches nach dem Zweiten Weltkrieg, und im unvermeidlichen Spannungfeld zwischen moralischen Forderungen und finanziellen Möglichkeiten. Dabei spielen auch die Reparationsfrage im allgemeinen und ihr Verhältnis zur Wiedergutmachung für ausländische NS-Opfer im besonderen bis heute eine sehr wichtige Rolle. Von großer Bedeutung sind auch die deutschen Auslandsschulden, angefangen vom Versailler Friedensvertrag von 1919 bis zum Londoner Schuldenabkommen von 1953. Zum Gesamtbild der vom Staat, das heißt vom Steuerzahler getragenen Lasten gehören nicht zuletzt auch die Aufwendungen für die zahlreichen Kriegsfolgengesetze, vor allem zur Versorgung der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen sowie zum Lastenausgleich für die Heimatvertriebenen und Kriegssachgeschädigten, mit einer insgesamt heute kaum noch zu ermessenden Belastung für den Staatshaushalt als eine der drückendsten Erblasten des NS-Regimes. Soweit ersichtlich wird mit unserem Buch erstmalig eine gedrängte inhaltliche und historische Gesamtdarstellung aller Wiedergutmachungsregelungen und Kriegsfolgenlasten einschließlich der Neuregelungen bei der deutschen Wiedervereinigung vorgelegt. Dabei haben wir uns darum bemüht, auch interessierten Laien diese sehr komplexe Materie in übersichtlicher Form nach Möglichkeit verständlich zu machen und sie in die Lage zu versetzen, eines der wichtigsten Kapitel der Zeitgeschichte besser zu verstehen oder überhaupt erst kennenzulernen. Hermann-Josef Brodesser, M i t a u t o r