Unsere Streitkräfte unterliegen heute als vollziehende Gewalt dem politischen Wirkungsbereich des Parlaments und der unabhängigen richterlichen Kontrolle der im Grundgesetz vorgesehenen Gerichte des Bundes und der Länder. Der Zweck ihrer Verwendung wird ebenfalls vom Grundgesetz bestimmt und begrenzt. Durch die allgemeine Wehrpflicht, mit Zeitverpflichtungen und durch berufsmäßiges Dienen von Soldaten soll die Erfüllung des Auftrages sichergestellt werden. Eine Vielzahl wehrrechtlicher Vorschriften war notwendig, um die Eigentümlichkeiten des Wehrwesens zu regeln. Jedes Gesetz, jede Dienstvorschrift und oftmals sogar der einzelne Befehl werfen Fragen und Probleme auf, die verflochten und teilweise unübersichtlich geworden sind. Dieses Buch soll helfen, sich in der Vielfalt militärischer Begriffe und Sachverhalte schnell zurecht zufinden und zu informieren. Es soll und kann die Fachliteratur und Nachschlagwerke für den Rechtsexperten auf militärischem Gebiet nicht ersetzen. Soldaten aller Dienstgrade, den interessierten Laien, aber auch demjenigen, der sich, in welchem Berufsstand auch immer, mit dem Wehrrecht befassen muss, soll Hilfe zur Beurteilung einer Rechtslage angeboten werden. Wir haben uns bemüht, verständlich zu sein. Weil aber die juristische Klarheit dabei nicht leiden durfte, mussten unzulässige Vereinfachungen vermieden werden. Beides zu verbinden war oft schwierig. Wir bitten deshalb um Nachsicht und um Anregungen, wenn das hie und da nicht gelungen ist. Das Wehrrecht wäre ohne das Kriegsvölkerrecht unvollkommen. Die Soldaten werden für den Ernstfall ausgebildet. Hoffen und tun wir alles, damit dieser nicht eintritt. Dennoch sollte jeder wissen, was Menschlichkeit auch im Krieg gebietet. Und weil diese nicht allein an gültigen Gesetzesnormen ausgerichtet sein kann, wurden auch die Aussagen neuer Regelungen beschrieben, deren Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland noch aussteht. Die vierte überarbeitete Auflage hat an der bewährten Konzeption des Werkes festgehalten. Die wehrrechtlichen Bestimmungen unterliegen seit geraumer Zeit und nicht zuletzt wegen der Auslandseinsätze der Bundeswehr einer erhöhten Änderungsdynamik. Auch die organisatorisch und strukturelle Neuausrichtung der Streitkräfte, insbesondere ihre vollständige Öffnung für Frauen, sowie erheblicher inhaltlicher und redaktioneller Änderungsbedarf der Wehrdisziplinarordnung haben sich in dem 2. Wehrdisziplinarneuordnungsgesetz und im Bundeswehrneuausrichtungsgesetz im Jahre 2001 niedergeschlagen. Daher mussten zahlreiche Stichworte überarbeitet oder neu hinzugefügt werden. Möge dieses Werk das Verständnis für das Wehrrecht wecken und neben rascher Orientierung auch Entscheidungshilfen bieten.