Kurzbeschreibung
Der Verkehrswert bzw. der Marktwert einer Immobilie ist vielfach von großer steuerlicher Bedeutung - z. B. für die Ermittlung von Entnahmewerten bei Grundstücksentnahmen oder Betriebsaufgaben, bei Privateinlagen und zur Feststellung, ob Grundstücksveräußerungen unter nahen Angehörigen mit dem Marktwert abgewickelt wurden. Da im Fall von Grundstücksentnahmen i. d. R. hohe stille Reserven aufgedeckt werden, ist der Verkehrswert naturgemäß ein sicherer Streitpunkt zwischen Steuerberater und Finanzamt. Angesichts der hohen Steuerbeträge, die in diesem und anderen Fällen direkt mit dem Verkehrswert einer Immobilie verbunden sind, sind Spezialkenntnisse zur Verkehrswertermittlung unerläßlich. Das Buch vermittelt diese Kenntnisse und versetzt den Leser in die Lage, zutreffende Verkehrswerte zu ermitteln und diese in Gutachtenform umzusetzen. Es orientiert sich an den Bedürfnissen der Zielgruppe, ist verständlich und nicht zu "technisch" geschrieben. Teure Gutachten eines Grundstückssachverständigen oder des Gutachterausschusses der Gemeinde können oftmals vermieden werden bzw. in der Finanzverwaltung kann auf die Einschaltung eines Bausachverständigen verzichtet werden.
Der Autor über sein Buch
Verkehrswertermittlung wird immer wichtigerAls einer der beiden Autoren möchte ich Sie über die neuesten Entwicklungen in Sachen Verkehrswertermittlung im Steuerrecht informieren. Das Thema wird immer wichtiger. Wir erkennen dies nicht zuletzt an der überwältigenden Resonanz auf unsere Seminare für Steuerberaterkammern und die Finanzverwaltung (sh. auch unsere Website www.blum-weiss.de). Neben den bisherigen Anwendungsbereichen im Ertragsteuerrecht, soll in Kürze auch die Grundstückbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer auf die Verfahren der Verkehrswertermittlung nach der Wertermittlungsverordnung umgestellt werden. Künftig wird niemand, der mit Steuern zu tun hat, mehr an der Verkehrswertermittlung vorbei kommen! Unser Buch führt Sie gründlich in die Thematik ein. Mit den auf CD-ROM beigefügten Gesetzestexten, Baukostentabellen und Berechnungsprogrammen sind Sie in der Lage, ohne die Hinzuziehung fremder Sachverständiger Grundstückswertgutachten zu erstellen und nach außen zu vertreten. Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne per E-Mail.