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Venedig. Recht, Kultur und Leben in der Republik 697 - 1797
 
 
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Venedig. Recht, Kultur und Leben in der Republik 697 - 1797 [Gebundene Ausgabe]

Kurt Heller
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Produktinformation

  • Gebundene Ausgabe: 925 Seiten
  • Verlag: Böhlau Wien (1999)
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3205990420
  • ISBN-13: 978-3205990420
  • Größe und/oder Gewicht: 25,1 x 18,2 x 7 cm
  • Durchschnittliche Kundenbewertung: 4.7 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (3 Kundenrezensionen)
  • Amazon Bestseller-Rang: Nr. 1.347.821 in Bücher (Siehe Top 100 in Bücher)

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Kurt Heller
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Produktbeschreibungen

Kurzbeschreibung

Venedig galt über 1000 Jahre als eine der "Supermächte" Europas. Die rechtsstaatliche Ordnung verlieh ihm politische Stabilität und die Lebensweisheit der politisch Einflußreichen kulturelle Blüte. Auf dem Campo Santo Stefano eröffnet sich heute bei fast jedem Schritt eine neue Szene, als ob die Theaterkulissen wechseln würden. Nur wenige Besucher wissen, dass die besondere Art der Architektur nicht zufällig entstand, sondern die Folge strenger Baugesetze ist. Im Dogenpalast trägt jeder Saal eine eigene Bezeichnung. Wer aber weiß, was sich in diesen Räumen wirklich abgespielt hat? Das Buch versucht, historische Gebäude und Plätze zu neuem Leben zu erwecken. Es werden über 100 Ämter, die die Geschicke der Stadt gestalteten, und deren Aufgaben beschrieben. Auf das tägliche Leben in der Republik, das Gesundheitswesen, die Erziehung, den Umweltschutz, die Steuereinhebung, die Förderung des Wissenschaftsverkehrs, die Verwaltung der venezianischen Gebiete außerhalb der Stadt, den diplomatischen Dienst und die Behandlung von Religionsgemeinschaften wird eingegangen. Die Geschichte einer Großmacht brillant und lebensnah erzählt.Kurt Heller ist Rechtsanwalt in Wien, Mitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofes und im "Verein zur Rettung Venedigs" aktiv.

Der Verlag über das Buch

Die Geschichte einer Großmacht
Venedig galt über 1000 Jahre als eine der "Supermächte" Europas. Die rechtsstaatliche Ordnung verlieh ihm politische Stabilität und die Lebensweisheit der politisch Einflußreichen kulturelle Blüte. Auf dem Campo Santo Stefano eröffnet sich heute bei fast jedem Schritt eine neue Szene, als ob die Theaterkulissen wechseln würden. Nur wenige Besucher wissen, daß die besondere Art der Architektur nicht zufällig entstand, sondern die Folge strenger Baugesetze ist. Im Dogenpalast trägt jeder Saal eine eigene Bezeichnung. Wer aber weiß, was sich in diesen Räumen wirklich abgespielt hat? Das Buch versucht, historische Gebäude und Plätze zu neuem Leben zu erwecken. Es werden über 100 Ämter, die die Geschicke der Stadt gestalteten, und deren Aufgaben beschrieben. Auf das tägliche Leben in der Republik, das Gesundheitswesen, die Erziehung, den Umweltschutz, die Steuereinhebung, die Förderung des Wissenschaftsverkehrs, die Verwaltung der venezianischen Gebiete außerhalb der Stadt, den diplomatischen Dienst und die Behandlung von Religionsgemeinschaften wird eingegangen. Die Geschichte einer Großmacht brillant und lebensnah erzählt.

Kurt Heller ist Rechtsanwalt in Wien, Mitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofes und im "Verein zur Rettung Venedigs" aktiv.


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3 von 3 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen Mit Abstand präzisestes und umfassendstes Werk zum alten Venedig in deutscher Sprache, 8. März 2007
Rezension bezieht sich auf: Venedig. Recht, Kultur und Leben in der Republik 697 - 1797 (Gebundene Ausgabe)
Vielleicht mag der ein oder andere Interessent anfangs noch vor dem recht hohen Preis zurückschrecken und ' wenn er sich doch zum Kauf entschließt ' vor dem Volumen des Wälzers, der dann schließlich bei ihm eintrifft.

Aber der Preis hat hier auch seinen Gegenwert, der nicht nur in der Masse von fast 1000 Seiten, sondern auch in sehr gut gebündelten sachlichen Informationen liegt. Ich habe in keinem anderen Buch bisher eine so gute und dabei knappe und bündige Darstellung des venezianischen Staatsapparates gefunden. Viele Autoren setzen z.B. Begriffe wie die Signoria voraus, ohne näher zu erklären, wer da überhaupt dabei ist, wie man dazu kommt und welchen Einfluss dieses Organ hat. Hier wird alles genau erklärt, und ist dazu durch die knappe und präzise Darstellung auch noch überaus kurzweilig zu lesen. Auch Fragen des alltäglichen Lebens - woher bekamen die Venezianer ihr Trinkwasser? Wie genau sah die Kleidung des Dogen aus? Wo und mit welchen Riten wurden Tote bestattet (das war nicht von Anfang an in San Michele!)?- werden hier hinreichend beantwortet.

Ich kann dieses Buch Interessenten am venezianischen Staatswesen, Rechtssystem und der Kultur in den beschriebenen Jahren nur empfehlen.
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10 von 14 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen Besonders interessant, 30. Dezember 1999
Von Ein Kunde
Rezension bezieht sich auf: Venedig. Recht, Kultur und Leben in der Republik 697 - 1797 (Gebundene Ausgabe)
Das Buch enthält genau das, was sich jeder Venedigliebhaber und jeder, der an Geschichte interessiert ist, erwartet. Man erfährt, wie die Venezianer gelebt haben und wie ihr Tausendjähriges Reich verwaltet wurde. Das Buch ist spannend wie ein Kriminalroma geschrieben.
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2 von 3 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
4.0 von 5 Sternen Gewichtig, dennoch leider für zu leicht befunden, 23. Juni 2008
Von 
Rezension bezieht sich auf: Venedig. Recht, Kultur und Leben in der Republik 697 - 1797 (Gebundene Ausgabe)
Leider muß die Kritik an diesem verdienstvollen Werk überwiegen und am Anfang stehen, denn das zu Kritisierende findet sich grundlegend am Anfang dieses Buches.

Es kann kaum als erkenntnisvertiefender Beitrag zur Venedig-Forschung durchgehen, obwohl es mit 925 Seiten die seit langem umfangreichste Venedig-Monographie in deutscher Sprache ist. Das liegt nicht daran, daß sich HELLER nicht auf eigene Studien von Originalquellen, Archivmaterialien stützt, sondern die Forschungsergebnisse anderer systematisch zusammenfaßt. Er weist darauf im Vorwort (S. 19ff) ausdrücklich hin. Das ist durchaus legitim, notwendig und verdienstvoll. Dem Autor fehlt aber eine gewisse kritische Distanz zu solchen zweifellos wichtigen Werken wie etwa das HEINRICH KRETSCHMAYRS (Geschichte von Venedig Bd. 1-3, Gotha 1905, 1920, 1934. Neudruck Aalen 1986) oder GIUSEPPE MARANINIS (La Constituzione di Venezia. Nachdruck der Ausgabe Firenze 1927 und 1931 in zwei Bänden 1974). Die bisher letzte umfassende Darstellung zur Geschichte Venedigs in deutscher Sprache, wie auch das bislang letzte umfassende Werk zur venezianischen Verfassungsgeschichte sind vor rund 100 Jahren erarbeitet worden. Inzwischen sind die Erkenntnisse natürlich fortgeschritten und insbesondere die zu Zeiten von KRETSCHMAYR und MARANINI allgemein übliche Übertragung moderner Begriffe auf die Vergangenheit kann nicht mehr unkritisch hingenommen werden. HELLER ist sich dieser Problematik durchaus bewusst: "Zunächst stellte sich mir die Frage, mit welchen Begriffen ich die Rechtsgeschichte des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Venedig beschreiben soll. Begriffe, die in frühren Epochen verwendet wurden, haben nur für den Historiker Bedeutung. Ich aber wollte ein Buch für meine Zeitgenossen schreiben. Daher musste ich Begriffe der Gegenwart verwenden, deren 'moderne' Bedeutung die historische Bedeutung verfälscht." (S. 23) Hier geht er fundamental fehl, er "musste" nicht und führt den Leser in die Irre! Als mildernden Umstand will ich gelten lassen, daß Heller möglicherweise zu dieser Begriffsignoranz selbst irregeführt wurde durch Egon Friedell: Kulturgeschichte der Neuzeit (München 1979). Das Problem liegt aber tiefer: Heller hat keinen klaren Begriff davon, was denn ein Begriff sei. "König", "Herzog", "Adlige", "Patrizier" usw. sind beim ihm keine klar definierten Begriffe, sondern nur Wörter, die eine vage Vorstellung, eine gar nicht klar umrissene "moderne Bedeutung" wiedergeben. Wenn Heller - wie gerade zitiert - unterstellt, er mußte" die historische Wirklichkeit verfälschen, so ist das vielleicht Selbsttäuschung, in jedem Falle aber Betrug am Leser: Man wisse schon irgendwie, wovon die Rede sei ... Das ist ein Fundamentalirrtum, der allerdings in der historischen Literatur oft vorkommt! Von einem Autor mit dem seriösem Anspruch eines Historikers und Juristen muß man verlangen, daß er nicht hinter die Unterscheidung von Anschauung, Vorstellung und Erkenntnis, Vernuft, die bereits Immanuel Kant vorgenommen hat, zurückfällt. Kurt Heller geht hier in seinem Buch von einer unsichreren Grundlage aus, die er als erfahrener Jurist entschieden zurückweisen würde: Natürlich würde er es etwa niemals zulassen, von der gemeinen Vorstellung, man wisse schon, was ein Mörder sei, auszugehen und darauf bestehen, daß nur das als Mord zu gelten habe, was das Gesetz als solchen definiert. Hier ist völlig klar, daß sich der common sense gefälligst auf das moderne wissenschaftliche Niveau des Faches zu begeben habe und nicht umgekehrt. Das gilt für die Historiographie selbstverständlich ebenso. Der stupiden Begriffslosigkeit historischer Lynchjustiz, der er als Jurist natürlich jederzeit Einhalt gebieten muß, arbeitet HELLER ungewollt auf dem Gebiet der Geschichte Venedigs zu.

Wenn man etwa früheren Autoren die Bezeichnung der venezianischen Nobili als "Adlige", der Dogen als "Herzöge", die Übertragung von Klassenkampfvorstellungen des 19. Jahrhunderts oder des 3-Stände-Schemas des französischen Königsreiches auf das mittelalterliche Venedig nachsehen muß, weil das einfach dem Erkenntnistand der Zeit geschuldet ist, hat das bei HELLER System. Er kann oder will hier eine Quellenkritik, wie etwa an der Überlieferung des "Testaments" des Dogen Tommaso Mocenigo durch Marino Sanudo (S. 758f), nicht leisten, denn er vollzieht gedanklich das, was den KAISERN AUS DEM HAUSE HABSBURG tatsächlich gelang, nämlich aus den souveränen venezianischen Nobili durch die Adelserhebungen im 19. Jahrhundert subalterne österreichische Adlige zu machen. Das mag bei einem österreichischen Autor vielleicht nicht verwundern, ich sträube mich aber dagegen, anzunehmen, das dies heute noch eine typisch österreichische Denkungsart sei. Kein noch so inflationärer Gebrauch von "Adel", "Adelsfamilien", "Adelsgeschlechter" für die venezianischen Nobili oder "Herzog", gar "König" für die Dogen macht diese etwa mit österreichischen oder französischen Hintersassen und deren Souveräne gemein. Das mit leichter Hand geschriebenen Venedig-Buch seines staatspreisgekrönten Landsmannes Humbert Fink hat Heller allem Anschein nach nicht gelesen. Der stellte schlicht fest: "Aber in Wahrheit gab es hier (in Venedig) nie irgendeinen Adel." (Humbert Fink: Begegnung mit Venedig. Innsbruck/Frankfurt 1989, S. 23) Die italienischen Experten GIOVANNI SCARABELLO, PAOLO MORACHIELLO argumentieren einfach mit den Fakten. Die Aristokratie Venedigs ist nicht mit dem Adel anderer Staaten zu vergleichen: "Der neue Adel setzte sich aus Kaufleuten, Großhändlern, Schiffsbauern und Bankleuten zusammen, ein Adel also, der aus bürgerlichen Familien stammte und der seinen Titel einzig von der verwaltungspolitischen Funktion ableitete." (Venedig. Führer durch Kunst- und Kulturgeschichte. Aus dem Ital. v. MANFRED PICHTER. München 1988, S. 21) Bereits HEINRICH KRETSCHMAYR stellte begründet fest: "Sie (die Stadt Venedig) wollte nicht als Adelsstaat gelten." (Geschichte von Venedig Band 2. 2. Neudruck der Ausgabe Gotha 1920, Aalen 1986, S. 131) Dieser Satz sollte jedem, der von einer "venezianischen Adelsrepublik" schreibt, wie Donnerhall in den Ohren klingen!

Wenn man die Bezeichnung der PARTECIPAZI-DOGEN als "Quasi-Erbmonarchie" mit sehr viel gutem Willen gerade noch so durchgehen lassen könnte, wenn dies bei HELLER S. 51 auch in "..." stünde, ist die Bezeichnung der frühen Dogen S. 56, 127, 152 als "absolute Monarchen" absolut unakzeptabel. Das schon allein deshalb, weil in frühen byzantinischen Zeiten die Würde eines Magister militum höherrangig war, als die eines Dux, was man daran erkennt, daß Duces auszeichungshalber zu Magistri militum erhoben wurden (Heinrich Kretschmayr: Geschichte von Venedig. Band 1. 2. Neudruck der Ausgabe Gotha 1905, Aalen 1986, S. 39, 51). Hätte Heller die Untersuchungen von August Friedrich Gfrörer Geschichte Venedigs von seiner Gründung bis zum Jahre 1084. Aus seinem Nachlasse hg., ergänzt und fortgesetzt von Dr. I. B. Weiß. Graz 1872) zur Kenntnis genommen, wüßte er, wie die Sohnesnachfolge hier einzuordnen ist. Aus dessen Analyse ergibt sich, daß Abfolgen von Angehörigen der gleichen Familie im Dogenamt keineswegs zwangsläufig als versuchte Dynastiebildung zu verstehen sind. Immer wieder weist Gfrörer auf entsprechende Quellen gestützt darauf hin, daß die Dogen im Mittelalter veranlaßt (man könnte auch interpretieren: "gezwungen") wurden, einen Sohn an den byzantinischen Kaiserhof zu schicken, der dort natürlich ganz im Sinne der osteuropäischen Machthaber erzogen wurde und - sicher gehirngewaschen - nach Venedig zurückkehrte, um als Mitregent neben dem Vater eingesetzt zu werden. Oft empörten sich diese Söhne gegen den Vater und verfolgten eine Politik, die durchaus nicht den Eigeninteressen Venedigs diente. Gfrörers Schlußfolgerungen aufgrund des historisch Überlieferten sind zwar oft nicht zwingend und in Einzelfragen gewagt, im Ganzen ist seine Darstellung aber zutreffend, insbesondere was die Einmischung der Kaiser in die Politik Venedigs in den ersten Jahrhunderten seiner Existenz angeht. Familiennachfolgen in Venedig sprechen nur scheinbar für Tendenzen zur "absoluten Monarchie". Sie sind oft im Gegenteil - das wird klar, wenn man exakt analysiert, wie sie zustande gekommen sind - ein Mittel, genau dies zu verhindern.

Heller hat offenbar keinerlei klare Vorstellung, was denn ein "absoluter Monarch" sei. Daß jemand weitgehende Machtbefugnisse in seinem Amte habe und das Amt vom Vater auf den Sohn übergehe, ist als "Begriffsbestimmung" doch wohl etwas sehr dürftig. Bei Heller heißt es dann S. 148, der Doge sei im 18. Jahrhundert zum "Hampelmann der Räte degradiert" worden. Das hat der HABSBURGER FRANZL sicher auch so gesehen und so die österreichische Annektion gerechtfertigt. Gleichwohl oder gerade deswegen ist dies falsch. Überhaupt kann man von "absoluten Monarchen" - und selbst das nur bedingt - eigentlich nur in einigen europäischen Herrschaftsbereichen des 17./18. Jahrhunderts sprechen. Der Doge war auch kein Herzog, obwohl er oberster Kriegsherr Venedigs war. Für Landheere, wenn die Venezianer welche brauchten, wurden als Befehlshaber gewöhnlich ausländische Kontraktarbeiter (Condottieri) angeheuert. Der Doge war weder germanischer Stammesführer, der vor seinem heri her zog, noch duce in fränkischen Grenzbezirken. Von der späteren Neuerfindung von Herzog-, gar... Lesen Sie weiter... ›
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