Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Reform des Insolvenzrechts verlangte eine Vielzahl von Beteiligten, erleichterte Voraussetzungen für die Sanierung insolventer Unternehmen zu schaffen; die Motive hierfür waren freilich höchst unterschiedlich. Mit der neuen Insolvenzordnung wollte auch der Gesetzgeber die Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren ausdrücklich fördern, der bisherige Zweck und der Charakter des Insolvenzverfahrens als Verfahren der Gesamtvollstreckung zur gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger sollte dadurch aber nicht beeinträchtigt werden. Zudem sollte sich das Insolvenzverfahren in die geltende Wirtschaftsverfassung einfügen. Zur Einführung eines echten Sanierungsverfahrens entschloß sich der Gesetzgeber nicht.
Ist die Insolvenzordnung, wie ihr vorgeworfen wurde, sanierungsfeindlich oder führt sie, wie andere befürchteten, zu einer sinnwidrigen Erhaltung von nicht dauerhaft überlebensfähigen Unternehmen? Können Schuldner das Insolvenzverfahren zur Erlangung ungerechtfertigter Vorteile und zu Lasten der Gläubiger zweckentfremden? Die vorliegende Untersuchung befaßt sich mit der Frage, inwieweit die InsO den verschiedenen Zielen und Ansprüchen des Gesetzgebers tatsächlich gerecht wird. Dabei wird deutlich, daß die Intentionen des Gesetzgebers sich teilweise unvereinbar gegenüberstehen. Zahlreiche Schwächen des Insolvenzrechts im Hinblick auf die Unternehmenssanierung lassen sich angesichts bestehender Zielkonflikte nicht umfassend beseitigen. Wer hoffte, das neue Recht führe nun aufgrund der Neuregelungen zu einer Vielzahl von erfolgreichen, bislang nicht möglichen Sanierungen, muß daher nahezu zwangsläufig enttäuscht sein.