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Produktinformation
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Dass die achtzehnjährige Klägerin, die ihren Vater und ihren Onkel bezichtigte, sie seit ihrem zwölften Lebensjahr wiederholt brutal vergewaltigt zu haben, laut medizinischem Gutachten immer noch über ein unversehrtes Jungfernhäutchen verfügte, konnte das Gericht nicht davon abhalten, die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen zu verurteilen. Dabei war dieses medizinische Faktum, das allein schon die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen hätte erschüttern müssen, nicht die einzige relevante Tatsache, die während des Prozessverlaufs mehr als nur grob fahrlässig unbeachtet blieb. Auch der Feststellung eines Sexualmediziners, dass einer der Angeklagten für die ihm zur Last gelegten Straftaten aus medizinischen Gründen gar nicht in Frage komme, schenkte das Gericht keine Aufmerksamkeit. Sie blieb ebenso unberücksichtigt, wie zahlreiche weitere handfeste Indizien, die schon frühzeitig darauf hindeuteten, dass die Schilderungen des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers einer genaueren Prüfung kaum standhalten dürften. Sie werden von Staatsanwaltschaft und Gericht samt und sonders als nebensächlich abgetan, während die Einlassungen der psychisch kranken Klägerin gar nicht abstrus genug sein können, um von der hierfür bestellten Sachverständigen mit dem Testat der Glaubhaftigkeit versehen zu werden. Als es am Ende nach erfolglosen Revisionsversuchen dann doch gelingt, die Wiederaufnahme der Verfahren zu erwirken, die mit Freisprüchen enden, haben die vermeintlichen Vergewaltiger die zu Unrecht gegen sie verhängten Haftstrafen bereits verbüßt
Minutiös zeichnet Sabine Rückert in ihrem unbedingt lesenswerten, akribisch recherchierten Bericht die Genese dieses von ihr aufgedeckten Justizskandals nach, der gewiss ein herausragendes Beispiel, leider aber, wie man befürchten muss, kein Einzelfall sein dürfte. -- Andreas Vierecke, literaturanzeiger.de -- Dieser Text bezieht sich auf eine andere Ausgabe: Gebundene Ausgabe .
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