Am 27. September 2002 wird der damals 11jährige Jakob von Metzler entführt. Kurz darauf erhalten die Eltern des Jungen ein Schreiben mit Lösegeldforderung. Der Täter ist recht bald ermittelt: Magnus Gäfgen, mit den Kindern der Familie von Metzler weitläufig bekannt. Nachdem ein guter Teil des Lösegeldes bei ihm gefunden wurde und er schon mit seiner Freundin auf prasserischer Einkaufstour durch Frankfurt beobachtet wurde, greift die Polizei zu und nimmt den Entführer fest. Der ergeht sich während der folgenden Verhöre in Lügen und Falschaussagen bis hin zur Beschuldigung völlig Unbeteiligter - und er weiß als Jurastudent, der kurz vor Abschluss des Ersten Staatsexamens steht, das Recht für sich zu nutzen. Während er sich gemütlich von der Polizei mit Speisen und Getränken versorgen lässt und sein Schlafbedürfnis geltend macht, bangen die Beamten um das Leben seines Opfers. Man weiß sicher, wie lange Jakob von Metzler schon ohne jegliche Versorgung gefangen gehalten wird. Mediziner prognostizieren, dass der Junge bei herbstlicher Kälte und ohne Versorgung maximal vier Tage überleben kann - so dass sich Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner am Morgen dieses vierten Tages dazu entschließt, dem dreisten, arroganten und mörderischen Schweigen des Entführers ein Ende zu machen. Er lässt Magnus Gäfgen durch den Polizisten Ortwin Ennigkeit mitteilen, dass man "unmittelbaren Zwang" als Mittel in Betracht ziehe, um ihn zur Preisgabe des Aufenthaltsortes seines Opfers zu bewegen. Der Rest rauschte hinreichend durch den medialen Blätterwald: Gäfgen machte sich vom Täter zum Opfer, die Zwangsandrohung wurde in den Medien zur versuchten oder auf psychischer Ebene bereits vollstreckten "Folter", die Polizisten Daschner und Ennigkeit schließlich wegen "Nötigung" verurteilt. Für Kindermörder Gäfgen war der Fall damit aber noch lange nicht erledigt - er zog in schier unfassbarer Dreistigkeit bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ihm in zweiter Instanz sogar recht gab.
Von Polizist Ortwin Ennigkeit stammt das vorliegende Buch, das die Geschehnisse dieser Tat und das juristische Nachspiel zusammenfasst. Und wie hier bereits in einer Rezension geschrieben wurde, stolpert man beim Lesen von einer Unfassbarkeit in die nächste. Dass ein Gericht - nein, sogar mehrere Gerichte - die körperliche Unversehrtheit eines Täters höher einstufen als das Leben eines Opfers, ist an sich schon unglaublich genug. Doch das vorliegende Buch macht sich darüber hinaus die Mühe, die Aussagen vieler namhafter Juristen sowie zahlreiche Gesetzestexte zusammenzutragen, die das Verhalten der Polizisten eindeutig rechtfertigen, so dass ein Freispruch für die Beamten nicht nur möglich gewesen wäre, sondern fast hätte erfolgen MÜSSEN. Das alles interessierte das Gericht in Frankfurt jedoch nicht. Schließlich hatten die UNO-Menschenrechtskommission und Täterschützer von "Amnesty International" schon laut genug politisch getrommelt - und dabei ebenso wie das Gericht die vollkommen verzerrte Darstellung des Täters und notorischen Lügners Magnus Gäfgen für bare Münze genommen.
Gerade deshalb ist dieses Buch so unfassbar wichtig - weil es Verhältnisse geraderückt, die von Gerichten in unverantwortlicher Weise durcheinandergebracht wurden. Ortwin Ennigkeit gebührt größter Dank und größte Anerkennung, dass er sich nach dem fatalen Urteil gegen ihn nicht resigniert zurückgezogen hat, sondern mit diesem Buch an die Öffentlichkeit gegangen ist und sich dabei auch nicht scheut, das Verhalten von Polizeikollegen, Staatsanwälten und Gerichten offen zu kritisieren. Bei der Lektüre verliert man in der Tat einen guten Teil des Vertrauens in den Rechtsstaat, wenn man ein handfestes und gravierendes Beispiel dafür präsentiert bekommt, dass die körperliche Unversehrtheit eines Schwerverbrechers für manche Gerichte Vorrang vor dem Leben eines unbescholtenen Bürgers - noch dazu eines Kindes! - hat.
Das Buch kann man nur ganz dringend empfehlen, denn es steht zu befürchten, dass der geltungssüchtige Magnus Gäfgen auch weiterhin Gerichte mit seinen Foltermärchen beschäftigen wird - übrigens natürlich auf Kosten des Steuerzahlers.