Alle Psychotherapeuten, die Opfer von Gewalttaten behandeln, werden über kurz oder lang mit der Frage konfrontiert, ob sie ihren Patienten zu einer Anzeige raten sollen oder ob diese mit der Konsequenz eines belastenden Strafprozesses den Therapieerfolg gefährden könnte. Die beiden Autoren (eine Oberstaatsanwältin und ein Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin) haben es sich zum Ziel gesetzt, Psychotherapeuten mit dem notwendigen juristischen Wissen auszustatten, damit diese ihren Patienten in dieser Frage fundierte Empfehlungen geben können. Ebenfalls richten sich die Autoren auch an Juristen, die als Richter, Staatsanwälte, Verteidiger oder Nebenklagevertreter Traumapatienten begegnen, um ihnen einen ersten grundlegenden Einblick in die Psychotherapie und Hintergrundinformationen zum therapeutischen Umgang mit Kindheitstraumata zu vermitteln.
Wenngleich das Buch auch generell für Therapeuten, die Patienten wegen jeder Art von Gewalttaten behandeln, interessant sein dürfte, haben die Autoren einen eindeutigen Fokus auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gelegt. Bevor auf die Straftatbestände der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung detailliert eingegangen wird, werden zunächst grundlegende juristische Begrifflichkeiten erläutert und die Stationen eines Strafverfahrens geschildert, die in nachfolgenden Kapiteln noch vertiefter besprochen werden. Dabei gelingt es den Autoren, juristische Fachbegriffe allgemeinverständlich zu erläutern.
Ein Kernstück des Buches bildet der aus fünf Kapiteln bestehende Report über Erinnerungen an Kindheitstraumata. Auf den hier vermittelten Grundlagenkenntnissen baut das Buch an zahlreichen Stellen auf und greift auf sie zurück. Dem Leser werden auf diese Weise Beratungs- und Entscheidungsstrukturen der Psychotherapeuten als auch Probleme in der Beweisaufnahme im Strafverfahren verständlich. Im ersten Kapitel wird eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Prävalenz von Kindheitstraumata und deren psychische Konsequenzen gegeben. Darüber hinaus wird die Beziehung zwischen diesen Erkenntnissen und den Traditionen der traumazentrierten Psychotherapie und Behandlung erläutert. Im zweiten Kapitel wird die wissenschaftliche Evidenz für das Vergessen von traumatischen Ereignissen in der Kindheit, für die spätere Erinnerung traumatischer Ereignisse nach einer Periode des Vergessens (?delayed recall?) und für ?falsche Erinnerungen? an Kindheitstraumata (?false memories?) dargelegt. Das dritte Kapitel schildert, wie kognitive Psychologen und Neurobiologen das menschliche Gedächtnis verstehen. In den beiden letzten Kapiteln stellen die Autoren dar, wie die derzeitigen Erkenntnisse am besten in der klinischen und forensischen Praxis bei Überlebenden schwerer Traumata angewandt werden können.
Die Autoren stellen im Anschluss hieran dar, welche Rechte der Beschuldigte in einem Strafverfahren hat und welche Auswirkungen beispielsweise die umfassenden Anwesenheits- und Fragerechte auf das sich in Behandlung befindliche Opfer haben können. Dabei greifen die Autoren auch auf, unter welchen Voraussetzungen sich ein Opfer oder ein Zeuge beispielsweise ?unangenehmen? Befragungen entziehen kann.
Aus therapeutischer Sicht erscheint das vorliegende Werk äußerst nützlich, da es einfach und überschaubar den wesentlichen Ablauf eines Strafverfahrens verdeutlicht und hierbei die Verknüpfung zu psychotherapeutischen Aspekten herstellt, ohne dabei mit juristischen Feinheiten und dogmatischen Fragestellungen zu langweilen. Juristen werden dieses Werk deshalb schätzen, weil es ihnen einen umfassenden Einblick in die Arbeitsweise eines Psychotherapeuten ermöglicht. Dem Autorenpaar Stang/Sachsse gelingt damit insgesamt ein wichtiger Beitrag zur notwendigen Kooperation zweier Disziplinen, die sich sowohl in ihrer Terminologie als auch in ihren methodischen Ansätzen grundsätzlich fremd gegenüberstehen.