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Autorenhinweise zur Neuauflage, 14. November 2005
3 Jahre nach der Erstauflage ist die Vorschriftensammlung „Todesfall- und Bestattungsrecht“ bei den Anwendern bereits ein Standardwerk. Diese Neuauflage wurde notwendig, weil zahlreiche Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene erfolgt sind. Insbesondere bei den Bestattungs- und Friedhofsgesetzen der Bundesländer haben sich gravierende Neuregelungen ergeben. So haben in den letzten Jahren die Parlamente der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen neue Bestattungsgesetze beshlossen. Auch in den anderen Bundesländern gab es eine Reihe von Gesetzesnovelierungen.
Bundesrechtliche Regelungen zur Kostendämpfung führten zu weitgehenden Einschränkung von Sterbegeldregelungen. So ist 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung entfallen. Aus diesem Grunde ist das SGB-V in der Neuauflage nicht mehr enthalten. Das Bundessozialhilfegesetz wurde durch das Sozialgesetzbuch XII ersetzt. Viele Detailänderungen in diversen Bestimmungen kamen hinzu.
Die 2. Auflage wird im bundesrechtlichen Teil erweitert um Regelungen der Kriegsgräberfürsorge (Gräbergesetz und Verordnung dazu, die Regelungen der Bundesländer finden sich in Teil C des Buches), um Bestimmungen des Strahlenschutzes, der Kostenregelung für Sachverständige bei Obduktionen sowie um die neue Ausbildungsordnung für Bestattungsfachkräfte. Empfehlungen zum Umgang mit Präparaten menschlicher Herkunft haben werden nun ebenfalls aufgeführt. Das Kapitel mit internationalen Abkommen wurde um weitere Bestimmungen ergänzt.
Im landesrechtlichen Teil sind die erwähnten neuen Bestattungsgesetze abgedruckt sowie die Sektionsgesetze der Länder Berlin und Hamburg. Insgesamt wurden im Landesrecht die noch in der 1. Auflage unvermeidlichen Lücken gefüllt. Ergänzende kommunale oder kirchenrechtliche Bestimmungen (z.B. Friedhofsordnungen) hätten jedoch den Rahmen des Werkes gesprengt und sind daher auch weiterhin nicht enthalten.
Wir hoffen, mit dieser Neuauflage ein rundes Werk für alle Personen vorzulegen, die in der einen oder anderen Weise beruflich mit Situationen rund um Sterbefälle befaßt sind.
An dieser Neuauflage hat mit Herrn Wolfgang Jegust ein weiterer Autor mit vielen Detailkenntnissen, insbesondere auf dem Gebiet des Bestattungs- und Friedhofsrechtes mitgewirkt.
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Autorenhinweise zum Buch, 2. August 2002
Rezension bezieht sich auf: Todesfall- und Bestattungsrecht. Sammlung bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen. (Taschenbuch)
Zum Buch:
Eine Sammlung aller bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen zu Todesfall-fragen und Beerdigungen mit ausführlichem Sach- und Literaturverzeichnis
Der Tod eines Menschen löst zahlreiche Rechtsfolgen aus. Diese Textsammlung enthält die bundes- und landesrechtlichen Regelungen aller 16 Bundesländer zu folgenden Bereichen:
Bestattungspflicht, Bestattungskosten, Erbrecht, Erbschaftssteuer, Friedhofsrecht, Leichenbeförderung, Nachlaßgericht, Obduktion, Organtransplantation, Sterbefall-beurkundung, Sterbegeld, Totenfürsorge
Buchinhalt:
Bundesrecht:
Auszüge aus BGB, FGG, LPartG, PStG mit Verwaltungsvorschriften, StPO (Obduktion) mit Richtlinien, StGB (Grabschädung usw.) Feuerbestattungsgesetz mit Verordnungen, Heimgesetz, Sozialgesetzen (Sterbegeld- und Bestattungskostenregelungen in diversen Gesetzen sowie Beihilfevorschriften), Erbschaftssteuergesetz, Transplantationsgesetz, Hirntodrichtlinien der Bundesärztekammer; Abkommen über Leichenbeförderung, Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien.
Landesrecht:
Die Bestattungs-, Friedhofs- und Leichenbestimmungen der 16 Bundesländer, dar-unter die neu gefaßten Regelungen in Bayern, Brandenburg, NRW und Sachsen-Anhalt.
Zielgruppen: alle Behörden, die mit Todesfällen befasst sind (Ordnungsämter, Standesämter, Friedhofsämter, Sozialämter, Staatsanwaltschaften, Nachlassgerich-te, Notare), Krankenhäuser, Altenheime, Hospize, Bestattungsfirmen, Kirchenge-meinden, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, jur. Fakultäten
Mit ausführlichem Sach- und Literaturverzeichnis. Gesetzesstand 1.6.2002 (einschl. ab 1.8.02 geltendem neuen Schadensersatzrecht)
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