Wer etwas über die römische Geschichte lernen möchte, sollte Theodor Mommsens Monumentalwerk zur Hand nehmen. Seit mehr als 150 Jahren setzt der Historiker den Maßstab, an dem sich alle Nachfolger messen lassen müssen. Sicherlich hat auch die Verleihung des Literaturnobelpreises zur Vermehrung des Ruhmes beigetragen. In der Laudatio heißt es: "Selten fühlt man so lebhaft wie beim Studium von Mommsens ,Römischer Geschichte', dass Klio eine der Musen war."
In der Einleitung stellt Mommsen klar, dass sein Werk nicht nur die Geschichte Roms, sondern diejenige ganz Italiens sei. Dass Römer und Griechen eine gemeinsame, indogermanische Wurzel besitzen, beweisen die Namen domestizierter Tiere. Die Bedeutung der Zahl drei lässt den Schluss zu, dass die Stämme der Ramner, der Titier und der Lucerer, von denen Livius berichtet, die ältesten bekannten Siedler Roms waren.
Anfangs übten Könige (rex) die Macht aus. Sie wurden (vielleicht auf Lebenszeit) von der Bürgerversammlung, den Quirites, berufen. "Aber neben dem König und der Bürgerversammlung erscheint in der ältesten Gemeindeverfassung noch eine dritte Grundgewalt, nicht zum Handeln bestimmt wie jener noch zum Beschließen wie diese, und dennoch neben beide und innerhalb ihres Rechtskreises über beide gesetzt. Dies ist der Rat der Alten oder der senatus". Der Senat, auch als Versammlung von Königen bezeichnet, stand dem König beratend zur Seite: "Der König beruft den Rat, wenn es ihm beliebt und legt die Fragen ihm vor; ungefragt darf kein Ratsherr seine Meinung sagen, noch weniger der Rat sich ungeladen versammeln ...". Der König erlässt keine Gesetzte, er übt sie aus. Mommsen nennt als "allgemeinen Grundsatz des römischen Staatsrechts, dass den Rat nur gab, wer zur Tat nicht berufen war und also sämtlichen funktionierenden Beamten während ihres Amtjahrs nur Sitz, nicht Stimme im Gemeinderat zukam ... So regierte sich die römische Gemeinde, ein freies Volk, das zu gehorchen verstand, in klarer Absagung von allem mystischen Priesterschwindel, in unbedingter Gleichheit vor dem Gesetz und unter sich, in scharfer Ausprägung der eigenen Nationalität ...".
Im Senat hatten zunächst nur die Stammesältesten der alteingesessenen Familien (patres oder ,Patrizier') Sitz und Stimme. Das römische Bürgerrecht, das zum Kriegsdienst und zur Steuerzahlung verpflichtete, beschränkte sich auf die Patrizier, die über eine lange Ahnenreihe verfügten und deren Geschlecht in den Annalen genannt wurde. Freigelassene, Zuwanderer und Kinder, bei denen ein Elternteil das römische Bürgerrecht nicht besaß, waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen. Die Macht und der Reichtum dieser sogenannten Plebejer wuchsen kontinuierlich an. Die Sklaven bildeten die unterste Schicht der Gesellschaft, den Pöbel.
Als den Plebejern die Pflichten der Bürger auferlegt wurden, verlangten sie nach mehr Mitsprache und trotzten dem Senat das Mandat der Volkstribune und ein Vetorecht ab. "Je weniger der Adel bedeutete und vermochte, desto reiner und ausschließlicher entwickelte sich der junkerhafte Geist ... dies schmollende Junkertum ... es vermochte zwar nichts weiter als sich und andere zu ärgern, aber dies hat es denn auch nach Vermögen getan."
Nach der Vertreibung des letzten Königs Tarquinius übernahmen zwei jährlich wechselnde Personen die Ausübung der Gesetzesmacht und den Oberbefehl über das Heer. Mommsen schreibt: "Die Königsgewalt ward keineswegs abgeschafft, wie schon das beweist, dass in der Vakanz nach wie vor der ,Zwischenkönig' eintrat; es traten nur an die Stelle des einen lebenslänglichen zwei Jahreskönige, die sich Feldherren (praetores) oder Richter (iudices) oder auch bloß Kollegen (consules) nannten". Da eine strikte Aufgabentrennung zwischen den beiden Konsuln nicht stattfand, konnte die Entscheidung eines Konsuls durch seinen Kollegen aufgehoben werden, was freilich in der Praxis selten vorkam.
Die Götter der Römer ähnelten nicht den griechischen Heroen. Der Römer sah in ihnen vielmehr ein Hilfsinstrument zur Erreichung sehr konkreter irdischer Zwecke. Das Priesteramt wurde an den Anzünder des Brandopfers (flamen) vergeben. Über die Bedeutung der Auguren (Deuter des Vogelflugs) wird bereits in der Sage von Romulus und Remus berichtet. Da die Brückenbauer (pontifex) mathematische Kenntnisse besaßen und die Pflege des Kalenders und somit die Ermittlung der Festtage übernahmen, wurden sie in die Priesterschaft aufgenommen. "Die Kunst des Messens unterwirft dem Menschen die Welt; durch die Kunst des Schreibens hört seine Erkenntnis auf, so vergänglich zu sein, wie er selbst ist", urteilt Mommsen. Den mystischen, dunklen Kult des Opfertierschauers (haruspex) schreibt Mommsen den Etruskern zu.
"Von dem Phöniker mochte man kaufen; man lernte nur von dem Griechen". Obwohl die Römer Bildung und Kunst der Hellenen bewunderten, bedauert Mommsen: "... dass all diese Samenkörner nicht aufgingen oder verkümmerten. Ähnlich erging es der Poesie und ihren Schwestern. Nur die Griechen und die Deutschen besitzen den freiwillig hervorsprudelnden Liederquell; aus der goldenen Schale der Musen sind auf Italiens grünen Boden eben nur wenige Tropfen gefallen."
In der römischen Gesellschaft dominierte der Vater. Sein Wort war Gesetz in der Familie. Rechtstreitigkeiten in der Gemeinde entschied hingegen der König, später die Konsuln. Die Rechtssprechung hing in hohem Maße von der Tagespolitik ab. Erst die Niederschrift der Gesetzte auf den 12 Tafeln um 450 vor unserer Zeitrechnung sicherte allen römischen Bürgern beständige, einheitliche Grundrechte.
Bereits der ersten Band von Theodor Mommsens ,Römischer Geschichte' überzeugt durch seine fachkundige und fesselnde Darstellung. Auch wenn sich die Ursprünge Roms nur bruchstückhaft erkennbar sind und sich im Nebel der Vorzeit verlieren, gelingt es Mommsen ein leicht verständliches, einprägsames Bild des großen Kulturvolkes zu vermitteln.