Ich habe vor einiger Zeit angefangen Jura zu studieren. Von Anfang an habe ich mich (trotz meines echt guten Professors) mit Strafrecht schwer getan. Eine Millionen Theorien, 10 vorgegebene Prüfungsschematas...das war nicht meine Welt (dafür hab ich heute in Zivilrecht 12 Punkte geschrieben ;). Trotzdem gehört es natürlich dazu, also hab ich mich auf die Sache nach einem guten Lehrbuch begeben. Mir würde, auch von älteren Studenten, Wessels/Beulke empfohlen. Nachdem ich in der Bibliothek reingeschaut hatte, fand ich es nicht mal schlecht. Also hab ich es mir gekauft und versucht daraus zu lernen.
Nach einiger Zeit und einigen Stunden mit Wessels/Beulke muss ich das Fazit ziehen, dass das Buch zumindest für meinen Lerntyp nicht geeignet ist. Die Autoren beschreiben komplexe Sachverhalte sehr detailliert, beziehen wissenschaftlich Stellung und lassen kaum einen Aspekt oder juristischen Streit unbeachtet. Nur leider tun sie das sehr abstrakt, weniger Anhand leicht verständlicher Fälle und vor allem mit einem schwer zu durchschauenende Aufbau des Lehrbuchs.
Ich selbst würde mich dabei aber auch als Beispiellerner begreifen. Ich mag es, wenn mir der abstrackte Sachverhalt vorgesetzt wird, ich versuche den zu verstehen und er dann an Hand eines Beispiels erläutert wird. Im Prinzip arbeitet Beulke genauso, nur leider wirkt die Art wie er das macht sehr wirr auf mich.
Für mich hat das dazu geführt, dass ich den Wessels/Beulke zur Seite gelegt habe und zu einem anderen Buch (Rolf Schmidt Strafrecht AT, was ich auch genauso weiterempfehlen kann) gegriffen habe.
Ich möchte mit dieser Rezension übrigens keineswegs das Buch vereißen. Ganz im Gegenteil: Ich glaube es gibt kein Lehrbuch das das Strafrecht im Allgemeinen Teil konkreter angeht, als dieses. Es eignet sich auf jeden Fall als einwandfreies Nachschlagewerk. Aber erst dann, wenn man den AT verstanden hat. Alles in allem: Ein tolles Nachschlagewerk. Aber zu lernen nicht geeignet.