Das Buch hat es zu Recht auf fast alle Schreibtische sich ernsthaft mit dem Strafrecht beschäftigender Personen geschafft.
Bereits wegen der Verbreitung, aber auch wegen des großen Vertrauens, dass sich der Meyer-Goßner in der Praxis erworben hat, dürfte es fahrlässig sein, bei strafprozessualen Problemen - insbesondere im Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Gerichten - die in dem Werk vertretenen Auffassungen nicht wenigstens zur Kenntnis zu nehmen.
Die Autoren besprechen sehr viele strafprozessuale Probleme prägnant, aber gleichzeitig präzise. Dabei folgt die Kommentierung überwiegend der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung, die stets auf aktuellem Stand gehalten wird. Die wissenschaftliche Diskussion wird aber nicht gänzlich ausgeblendet. Sie wird häufig dargestellt und diskutiert, zumindest aber wenigstens erwähnt.
Trotz der Konzeption des Werkes als Handkommentar werden auch seltene Probleme in der Auslegung der Normen der StPO zumindest angerissen und dem Leser die für eine vertiefte Beschäftigung notwendigen Nachweise an die Hand gegeben.
Angesichts der immer weiter verbreiteten Online-Datenbanken, die einen sekundenschnellen Zugriff auf tausende Urteile und Aufsätze ermöglichen, kann das Buch durch die systematische Ordnung und die Angabe der vielen Nachweise eine Lotsenfunktion einnehmen.
Daneben ist auch die besonders gelungene, umfangreiche Einleitung lobend zu erwähnen. Sie ist so ausführlich, dass sie fast schon ein Lehrbuch zum Strafprozessrecht ersetzt und dem Leser einen guten Einblick in die Systematik und Hintergründe der StPO ermöglicht.
Der Kommentar ist in den meisten Bundesländern für das Assessorexamen zugelassen. Schon alleine deswegen sollten sich Referendare frühzeitig mit dem Kommentar vertraut machen, um sich in der Klausursituation im Buch zurechtzufinden.