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Die hilfreichsten Kundenrezensionen
6 von 7 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen
Für Referendare ein Muss,
Von Ein Kunde
Rezension bezieht sich auf: Strafprozessordnung. Mit GVG und Nebengesetzen (Gebundene Ausgabe)
Das ist eigentlich das Standardwerk für Referendare. Es wird vornehmend auch in der Praxis benutzt, dh. insbesondere von Richtern und Staatsanwälten.Der Vorteil für Referendare in der Revisionsklausur ist insbesondere, dass immer am Ende eines jeden Paragraphen die Revisionsmöglichkeiten angegeben sind. Insgesamt ist der Meyer-Gossner übersichtlich und verständlich. Unverständlich, warum kurz vor dem 1. Justizmodernisierungsgesetz im September (welches bereits absehbar und zahlreiche Änderungen mit sich gebracht hat) die 47. Auflage erschien und bereits jetzt nach kurzer Zeit die 48. Auflage mit den ganzen Änderungen. Fürs 2. Staatsexamen findet jedenfalls kein Weg am Meyer-Gossner vorbei. Helfen Sie anderen Kunden bei der Suche nach den hilfreichsten Rezensionen
2 von 2 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen
Unumgänglich,
Rezension bezieht sich auf: Strafprozessordnung (Gebundene Ausgabe)
Das Buch hat es zu Recht auf fast alle Schreibtische sich ernsthaft mit dem Strafrecht beschäftigender Personen geschafft.Bereits wegen der Verbreitung, aber auch wegen des großen Vertrauens, dass sich der Meyer-Goßner in der Praxis erworben hat, dürfte es fahrlässig sein, bei strafprozessualen Problemen - insbesondere im Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Gerichten - die in dem Werk vertretenen Auffassungen nicht wenigstens zur Kenntnis zu nehmen. Die Autoren besprechen sehr viele strafprozessuale Probleme prägnant, aber gleichzeitig präzise. Dabei folgt die Kommentierung überwiegend der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung, die stets auf aktuellem Stand gehalten wird. Die wissenschaftliche Diskussion wird aber nicht gänzlich ausgeblendet. Sie wird häufig dargestellt und diskutiert, zumindest aber wenigstens erwähnt. Trotz der Konzeption des Werkes als Handkommentar werden auch seltene Probleme in der Auslegung der Normen der StPO zumindest angerissen und dem Leser die für eine vertiefte Beschäftigung notwendigen Nachweise an die Hand gegeben. Angesichts der immer weiter verbreiteten Online-Datenbanken, die einen sekundenschnellen Zugriff auf tausende Urteile und Aufsätze ermöglichen, kann das Buch durch die systematische Ordnung und die Angabe der vielen Nachweise eine Lotsenfunktion einnehmen. Daneben ist auch die besonders gelungene, umfangreiche Einleitung lobend zu erwähnen. Sie ist so ausführlich, dass sie fast schon ein Lehrbuch zum Strafprozessrecht ersetzt und dem Leser einen guten Einblick in die Systematik und Hintergründe der StPO ermöglicht. Der Kommentar ist in den meisten Bundesländern für das Assessorexamen zugelassen. Schon alleine deswegen sollten sich Referendare frühzeitig mit dem Kommentar vertraut machen, um sich in der Klausursituation im Buch zurechtzufinden. Helfen Sie anderen Kunden bei der Suche nach den hilfreichsten Rezensionen
8 von 10 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen
So sollten alle Kommentare sein,
Rezension bezieht sich auf: Strafprozessordnung (StPO) (Gebundene Ausgabe)
Die 46. Auflage hat den Namen des Autors bekommen, der seit nunmehr sechs Auflagen den Inhalt des Kurzkommentars bestimmt: Lutz Meyer-Goßner. Seinem Überblick und Darstellungsvermögen ist es zu verdanken, daß hier ein Kurzkommentar vorliegt, der in der Vollständigkeit allein vom Großkommentar zur StPO, einem bestimmt vier Mal umfangreicheren Werk übertroffen wird. Schon als Student freut man sich über die klare Gliederung der Ausführungen zu den einzelnen Paragraphen und wünschte sich eine solche Übersichtlichkeit für jeden Kommentar. Als bayrischer Referendar wird man schon von der Prüfungsordnung angehalten zum Meyer-Goßner zu greifen und gewinnt alsbald insbesondere den Anmerkungen zum beliebten Examensthema Revision hilfreiche Erkenntnisse ab. Wer intensiver mit dem Werk arbeitet, wird schnell feststellen, daß nahezu alles angesprochen ist, was es im Strafverfahrensrecht zu wissen gibt - mehr braucht selbst der Spezialist häufig nicht. Dies gilt insbesondere für die Kommentierung auch der Menschenrechtskonvention. Als weiteres Kleinod ist die Einleitung anzuführen: Hier finden Abhandlungen zu aktuellen Fragestellungen, wie die Absprache im Strafprozeß, in für einen Kurzkommentar teilweise überraschend ausführlicher Darstellung. Daß der Kommentar gleichwohl den Rahmen nicht sprengt, liegt an der Ausgewogenheit der Erläuterungen zwischen ausreichender Kürze und notwendiger Länge. Es gilt weiterhin die von Rosenthal zur Vorauflage getroffene Feststellung: "Keiner kann ihn ersetzen." Hinzuzufügen ist: Schon gar nicht für diesen Preis. Helfen Sie anderen Kunden bei der Suche nach den hilfreichsten Rezensionen
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