Der "Lackner/Kühl", auch "L/K" abgekürzt, jedoch nicht zu verwechseln mit "LK" (= "Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch"), ist mittlerweile ein Klassiker unter den StGB-Kommentaren und in der 25.Jubiläumsauflage zum ersten Mal vom renommierten Strafrechtsprofessor Dr. Dr. Kristian Kühl, der an der Universität Tübingen forscht und lehrt, allein verfasst. Der Kommentar zeichnet sich durch eine eingägige Diktion und umfangreiche Literaturhinweise aus. Letzteres macht jedoch das flüssige Lesen schwierig, da das Ende der mit Literaturverweisen gefüllten Klammer erst einmal im eng bedruckten Text gefunden werden muss. Der Prüfungsaufbau wird streng eingehalten, alle Tatbestandsmerkmale und ihre Probleme werden zumindest angesprochen, wenn nicht ausführlich dargestellt; die nötigen Definitionen sind sehr präzise. Als Manko ist aber zu nennen, dass Streitstände manchmal nicht als solche gekennzeichnet sind und eine Nennung bzw. Aufzählung der widerstreitenden Argumente selten erfolgt. So wird z.B. der Streit, ob es zur Bejahung der Erpressung (§§ 253, 255 StGB) einer Vermögensverfügung bedarf, was einen der bedeutendsten Streitstände des Strafrechts darstellt, mit den Worten abgebügelt, dass die Voraussetzungen einer Vermögensverfügung erfüllt sein müssen. Dass es auch eine (zunehmend erstarkende) Gegenmeinung gibt, erfährt der Leser nicht. Unter anderem deswegen ist der L/K nicht für Anfänger geeignet. Überhaupt ist ein Kommentar kein Lehrbuch, so dass Studenten in den mittleren Semestern, die mit der Großen Übung beschäftigt sind, aber gut mit dem L/K zurechtkommen werden (oder sie sollten es zumindest) und ihren Gewinn daraus ziehen. Trotz der angesprochenen Defizite ein durchaus empfehlenswerter juristischer Kurzkommentar.