Was der Palandt für das BGB ist, ist der Schönke/Schröder für das Strafgesetzbuch. Unter den einbändigen Kommentaren zum Strafgesetzbuch ist dies einer der umfangreichsten. Er ist trotz der Fülle an Informationen auf seinen immerhim über 2000 Seiten recht übersichtlich gehalten (Fettdruck wichtiger Stichworte etc.), und über das ausführliche Sachregister findet man schnell zum gesuchten Problem. Teilweise werden ziemliche Mindermeinungen in Streitfragen vertreten; das macht allerdings nichts, denn es werden stets Hinweise dazu gegeben, welche anderen Auffasungen in Lehre und Rechtsprechung zu den einzelnen Problemen vertreten werden. Dadurch ermöglicht der Schönke/Schröder einen raschen Überblick über den jeweiligen Meinungsstand. Neuauflagen erscheinen nicht wie zum Beispiel vom Lackner/Kühl oder Tröndle/Fischer jährlich oder zumindest alle zwei Jahre, sondern im Abstand von ca. sechs Jahren (jedenfalls lagen soviele zwischen der 24. und der aktuellen 25. Auflage), worunter die Aktualität natürlich zu leiden hat. So kommt es, daß in der aktuellen Auflage von 1997 noch nicht das sechste Gesetz zur Strafrechtsreform eingearbeitet ist. Wer also mit dem Gedanken spielt, sich dieses Standardwerk zuzulegen, sollte damit ruhig bis zum Erscheinen der nächsten Auflage warten. Diese wird dann auch sicher für mindestens vier bis fünf Jahre zumindest für Literaturverzeichnisse in Hausarbeiten o.ä. die aktuelle sein. (Dies ist eine Amazon.de an der Uni-Studentenrezension.)