Die 49. Auflage des Strafgesetzbuch-Kommentars "Tröndle/Fischer", älteren Semestern und Benutzern von Unibibliotheken noch als "Dreher/Tröndle" bekannt, steht voll und ganz im Zeichen der zahlreichen Änderungen, die das Strafgesetzbuch im letzten Jahre durch den Gesetzgeber erfahren hat. Im Bereich der Körperverletzungsdelikte ist nunmehr das Strafmaß dem der Vermögensdelikte "angepaßt", also erhöht worden. Zudem ist jetzt auch der Versuch der "einfachen" Körperverletzung strafbar. Änderungen hat es ebenso im Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gegeben, um nur einige der Neuerungen zu nennen. Alle diese Änderungen haben ihren Niederschlag im Werk gefunden. An der Aufmachung des Kommentars hat sich außer dem Autorenwechsel wenig geändert. In bekannter und bewährter Manier liefert der Kommentar einen Überblick über Literatur und Rechtsprechung und ist insbesondere in der Praxis eine gute Hilfe, auch wenn es für mich immer unverständlich bleiben wird, warum sich die Reihe Beck'sche "Kurz"- Kommentare nennt, was bei einem Umfang von über 2.000 Seiten kaum noch "understatement" zu nennen ist. Tröndle selbst verabschiedet sich mit dieser Ausgabe von seinen Lesern in den sicherlich wohlverdienten Ruhestand, nicht ohne noch einmal kritisch sein gewichtiges Wort über jüngste Entwicklungen im Rechtsbereich, namentlich über diverse Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu erheben, die seiner Ansicht nach verfehlt sind und bei deren Kommentierung er sich schwer getan habe. Inhaltlich gibt es zum "Tröndle/Fischer" wenig zu sagen, außer, daß es zu diesem Werk immer wieder in bewundernswerter Weise gelingt, alle wesentlichen Probleme klar und verständlich abzuhandeln, ohne dabei unnötig auszuschweifen oder den Leser mit nutzlosem Ballast zu befrachten. Man kann es auch anders ausdrücken: Zu dem Werk gibt es, insbesondere in seiner Preisklasse, keine ernst zu nehmende Alternative. Es bleibt abzuwarten, ob der "Tröndle" auch nach dem Ausscheiden des Namensgebers die an ihn gesetzten hochgestellten Erwartungen erfüllen kann. Es wäre ihm zu wünschen. (Dies ist eine Amazon.de an der Uni-Studentenrezension.)