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Strafgesetzbuch und Nebengesetze
 
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Strafgesetzbuch und Nebengesetze [Gebundene Ausgabe]

Thomas Fischer , Otto Schwarz , Eduard Dreher , Herbert Tröndle
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Produktinformation

  • Gebundene Ausgabe: 2432 Seiten
  • Verlag: Beck Juristischer Verlag; Auflage: 52. A. (2004)
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3406517315
  • ISBN-13: 978-3406517310
  • Größe und/oder Gewicht: 20,4 x 14 x 6,2 cm
  • Durchschnittliche Kundenbewertung: 4.2 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (4 Kundenrezensionen)
  • Amazon Bestseller-Rang: Nr. 612.626 in Bücher (Siehe Top 100 in Bücher)

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Kurzbeschreibung

Aktuell und zuverlässig in der Darstellung, umfassend in der Auswertung von Literatur und Rechtsprechung, pragmatisch an der Strafrechtspraxis orientiert und doch dezidiert in seinen Stellungnahmen - die Neuauflage dieses Standardwerkes bietet jedem Strafrichter, Staatsanwalt und Strafverteidiger wiederum alles, was er zur Bewältigung der täglich anfallenden Rechtsprobleme benötigt. Aber auch für die wissenschaftlich Tätigen und die Studierenden der höheren Semester sowie Referendare ist der "Tröndle/Fischer" ein unerlässliches Arbeitsmittel. Diese Neuauflage berücksichtigt alle Gesetzesänderungen bis 1. September 2000. Verarbeitet sind unter anderem das Verfassungsorganeschutzgesetz vom 11.9.1999 und das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 vom 2.8.2000. Sowohl im 'Allgemeinen' als auch im 'Besonderen Teil' wurden große Teile der Kommentierung grundlegend überarbeitet. Aktuelle Fragen, wie der Einfluss des EU-Rechts auf das deutsche Strafrecht und Entwicklung des Völkerstrafrechts, Pr obleme der Tatortbestimmung bei Internet-Straftaten, die Behandlung von rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen und die Tatprovokationen durch V-Leute werden besonders berücksichtigt.
Über mehr als zwei Jahrzehnte hat Prof. Dr. Herbert Tröndle das Werk allein bearbeitet und in Qualität und Kompetenz seiner Kommentierung Maßstäbe gesetzt. In dieser Auflage liegt die Gesamtverantwortung bei Dr. Thomas Fischer, Honorarprofessor an der Universität Würzburg und seit Juli dieses Jahres Richter am Bundesgerichtshof. Prof. Thomas Fischer ist unter anderem als Mitautor des Karlsruher Kommentars zur StPO hervorgetreten. Das Werk richtet sich an Strafrichter, Strafverteidiger, Staatsanwälte, Studenten, Referendare und Polizeidienststellen.

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Die hilfreichsten Kundenrezensionen

13 von 14 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
4.0 von 5 Sternen Zuverlässiger Standardkommentar, 28. Dezember 2002
Bei diesem Werk handelt es sich um die Standardkommentierung des StGB, die sich v.a. in der Praxis durchsetzen konnte. Der Kommentar ist umfangreich (ca. 1500 - 2000 Seiten) und doch zugleich handlich. Jede einzelne Bestimmung des StGB wird kompetent erläutert, wobei besonderer Wert auf die Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung zum Strafrecht gelegt wird. Daneben werden aber auch stets Literaturmeinungen nachgewiesen. Im Anhang finden sich die wichtigsten strafrechtlichen Nebengesetze (BtMG, StVG etc.) sowie die praktisch sehr wichtigen Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV). Negativ fällt allerdings leider das Schriftbild auf, dass m.E. durchaus aufgelockert werden könnte. Im ganzen ist der Kommentar ein unentbehrliches Standardwerk, über das alle Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte und Referendare verfügen sollten, das aber auch durchaus schon Studenten zum Kauf empfohlen werden kann. Im Ganzen gesehen: vier Sterne.
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7 von 8 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen Altbewährtes in neuer Auflage, 20. August 1999
Von Ein Kunde
Die 49. Auflage des Strafgesetzbuch-Kommentars "Tröndle/Fischer", älteren Semestern und Benutzern von Unibibliotheken noch als "Dreher/Tröndle" bekannt, steht voll und ganz im Zeichen der zahlreichen Änderungen, die das Strafgesetzbuch im letzten Jahre durch den Gesetzgeber erfahren hat. Im Bereich der Körperverletzungsdelikte ist nunmehr das Strafmaß dem der Vermögensdelikte "angepaßt", also erhöht worden. Zudem ist jetzt auch der Versuch der "einfachen" Körperverletzung strafbar. Änderungen hat es ebenso im Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gegeben, um nur einige der Neuerungen zu nennen. Alle diese Änderungen haben ihren Niederschlag im Werk gefunden. An der Aufmachung des Kommentars hat sich außer dem Autorenwechsel wenig geändert. In bekannter und bewährter Manier liefert der Kommentar einen Überblick über Literatur und Rechtsprechung und ist insbesondere in der Praxis eine gute Hilfe, auch wenn es für mich immer unverständlich bleiben wird, warum sich die Reihe Beck'sche "Kurz"- Kommentare nennt, was bei einem Umfang von über 2.000 Seiten kaum noch "understatement" zu nennen ist. Tröndle selbst verabschiedet sich mit dieser Ausgabe von seinen Lesern in den sicherlich wohlverdienten Ruhestand, nicht ohne noch einmal kritisch sein gewichtiges Wort über jüngste Entwicklungen im Rechtsbereich, namentlich über diverse Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu erheben, die seiner Ansicht nach verfehlt sind und bei deren Kommentierung er sich schwer getan habe. Inhaltlich gibt es zum "Tröndle/Fischer" wenig zu sagen, außer, daß es zu diesem Werk immer wieder in bewundernswerter Weise gelingt, alle wesentlichen Probleme klar und verständlich abzuhandeln, ohne dabei unnötig auszuschweifen oder den Leser mit nutzlosem Ballast zu befrachten. Man kann es auch anders ausdrücken: Zu dem Werk gibt es, insbesondere in seiner Preisklasse, keine ernst zu nehmende Alternative. Es bleibt abzuwarten, ob der "Tröndle" auch nach dem Ausscheiden des Namensgebers die an ihn gesetzten hochgestellten Erwartungen erfüllen kann. Es wäre ihm zu wünschen. (Dies ist eine Amazon.de an der Uni-Studentenrezension.)
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5 von 7 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen "Der" Strafrechtskommentar, jetzt mit 6.StRefG, 6. Dezember 1999
Von Ein Kunde
Der Kommentar aus der beliebten Reihe von Beck bietet sehr viele Informationen und Entscheidungshinweise auf engstem Raum. Der Kommentar bietet sich vor allem an, wenn man schon sehr genau weiss wonach man sucht, für das herumstöbern und um Denkansätze zu finden ist der Kommentar erstens viel zu Umfangreich (ca. 2000 Seiten) und zweitens nicht immer einfach strukturiert. In dieser Neuauflage ist bereits das 6. Strafrechtsänderungsgesetzt und einige Entscheidungen hierzu eingearbeitet. Fast Zeitgleich mit diesem Reformgesetzt steigt auch der Begründer Herbert Tröndle aus der Bearbeitung aus und übergibt sein Werk in die Hände des vergleichsweise unbekannten Thomas Frisch. Dieser setzt das Konzept des Tröndle in bekannter Weise fort. Ich bevorzuge diesen Kommentar vor den meisten anderen, wie zB dem Lackner, weil man sich hier wirklich objektiv informieren kann, ohne auf der anderen Seite mit zuviel Inhalt beladen zu werden. Gerade im Hinblick auf die umfangreichen Änderungen durch die Reform lohnt sich eine Neuanschaffung in jedem Fall. (Dies ist eine Amazon.de an der Uni-Studentenrezension.)
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