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Die hilfreichsten Kundenrezensionen
13 von 14 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
4.0 von 5 Sternen
Zuverlässiger Standardkommentar,
Von
Rezension bezieht sich auf: Strafgesetzbuch und Nebengesetze (Gebundene Ausgabe)
Bei diesem Werk handelt es sich um die Standardkommentierung des StGB, die sich v.a. in der Praxis durchsetzen konnte. Der Kommentar ist umfangreich (ca. 1500 - 2000 Seiten) und doch zugleich handlich. Jede einzelne Bestimmung des StGB wird kompetent erläutert, wobei besonderer Wert auf die Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung zum Strafrecht gelegt wird. Daneben werden aber auch stets Literaturmeinungen nachgewiesen. Im Anhang finden sich die wichtigsten strafrechtlichen Nebengesetze (BtMG, StVG etc.) sowie die praktisch sehr wichtigen Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV). Negativ fällt allerdings leider das Schriftbild auf, dass m.E. durchaus aufgelockert werden könnte. Im ganzen ist der Kommentar ein unentbehrliches Standardwerk, über das alle Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte und Referendare verfügen sollten, das aber auch durchaus schon Studenten zum Kauf empfohlen werden kann. Im Ganzen gesehen: vier Sterne.
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7 von 8 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen
Altbewährtes in neuer Auflage,
Von Ein Kunde
Rezension bezieht sich auf: Strafgesetzbuch und Nebengesetze (Gebundene Ausgabe)
Die 49. Auflage des Strafgesetzbuch-Kommentars "Tröndle/Fischer", älteren Semestern und Benutzern von Unibibliotheken noch als "Dreher/Tröndle" bekannt, steht voll und ganz im Zeichen der zahlreichen Änderungen, die das Strafgesetzbuch im letzten Jahre durch den Gesetzgeber erfahren hat. Im Bereich der Körperverletzungsdelikte ist nunmehr das Strafmaß dem der Vermögensdelikte "angepaßt", also erhöht worden. Zudem ist jetzt auch der Versuch der "einfachen" Körperverletzung strafbar. Änderungen hat es ebenso im Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gegeben, um nur einige der Neuerungen zu nennen. Alle diese Änderungen haben ihren Niederschlag im Werk gefunden. An der Aufmachung des Kommentars hat sich außer dem Autorenwechsel wenig geändert. In bekannter und bewährter Manier liefert der Kommentar einen Überblick über Literatur und Rechtsprechung und ist insbesondere in der Praxis eine gute Hilfe, auch wenn es für mich immer unverständlich bleiben wird, warum sich die Reihe Beck'sche "Kurz"- Kommentare nennt, was bei einem Umfang von über 2.000 Seiten kaum noch "understatement" zu nennen ist. Tröndle selbst verabschiedet sich mit dieser Ausgabe von seinen Lesern in den sicherlich wohlverdienten Ruhestand, nicht ohne noch einmal kritisch sein gewichtiges Wort über jüngste Entwicklungen im Rechtsbereich, namentlich über diverse Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu erheben, die seiner Ansicht nach verfehlt sind und bei deren Kommentierung er sich schwer getan habe. Inhaltlich gibt es zum "Tröndle/Fischer" wenig zu sagen, außer, daß es zu diesem Werk immer wieder in bewundernswerter Weise gelingt, alle wesentlichen Probleme klar und verständlich abzuhandeln, ohne dabei unnötig auszuschweifen oder den Leser mit nutzlosem Ballast zu befrachten. Man kann es auch anders ausdrücken: Zu dem Werk gibt es, insbesondere in seiner Preisklasse, keine ernst zu nehmende Alternative. Es bleibt abzuwarten, ob der "Tröndle" auch nach dem Ausscheiden des Namensgebers die an ihn gesetzten hochgestellten Erwartungen erfüllen kann. Es wäre ihm zu wünschen. (Dies ist eine Amazon.de an der Uni-Studentenrezension.)
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5 von 7 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen
"Der" Strafrechtskommentar, jetzt mit 6.StRefG,
Von Ein Kunde
Rezension bezieht sich auf: Strafgesetzbuch und Nebengesetze (Gebundene Ausgabe)
Der Kommentar aus der beliebten Reihe von Beck bietet sehr viele Informationen und Entscheidungshinweise auf engstem Raum. Der Kommentar bietet sich vor allem an, wenn man schon sehr genau weiss wonach man sucht, für das herumstöbern und um Denkansätze zu finden ist der Kommentar erstens viel zu Umfangreich (ca. 2000 Seiten) und zweitens nicht immer einfach strukturiert. In dieser Neuauflage ist bereits das 6. Strafrechtsänderungsgesetzt und einige Entscheidungen hierzu eingearbeitet. Fast Zeitgleich mit diesem Reformgesetzt steigt auch der Begründer Herbert Tröndle aus der Bearbeitung aus und übergibt sein Werk in die Hände des vergleichsweise unbekannten Thomas Frisch. Dieser setzt das Konzept des Tröndle in bekannter Weise fort. Ich bevorzuge diesen Kommentar vor den meisten anderen, wie zB dem Lackner, weil man sich hier wirklich objektiv informieren kann, ohne auf der anderen Seite mit zuviel Inhalt beladen zu werden. Gerade im Hinblick auf die umfangreichen Änderungen durch die Reform lohnt sich eine Neuanschaffung in jedem Fall. (Dies ist eine Amazon.de an der Uni-Studentenrezension.)
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