"Staatsrecht I" von Christoph Degenhart ist das gängigste studienbegleitende Lehrbuch zum Staatsorganisationsrecht, das die Staatszielbestimmungen, Staatsorgane und Staatsfunktionen der Bundesrepublik Deutschland umfaßt. Dementsprechend wird zunächst ausführlich auf Demokratie-, Bundesstaats-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip eingegangen. Die unvermeidlicherweise sehr theoretischen und daher teilweise recht langatmigen Darstellungen werden durch Beispielsfälle auch einer praktischen Anwendung zugeführt, was der Verständlichkeit zugute kommt und durchaus für Auflockerung sorgt. Entsprechend ihrer Bedeutung im gesamten Bereich des öffentlichen Rechts werden Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, Gesetzesvorrang und -vorbehalt sowie Übermaßverbot und Rechtsschutzgarantie angemessen gewichtet. Auch der zweite Teil, der sich mit den Staatsorganen befaßt, wird seiner Funktion gerecht, dem Leser einen Überblick über Rechtsstellung, Aufgaben und Kompetenzen von Bundestag, -rat, -regierung und Bundesverfassungsgericht zu verschaffen. Insbesondere das auf das Wesentliche beschränkte, aber daher prägnante Kapitel über die einzelnen verfassungsgerichtlichen Verfahren ist gelungen. Der dritte Teil über die Staatsfunktionen hätte sich vielleicht in den zweiten Teil integrieren lassen und wirkt etwas isoliert, ist aber dennoch gut nachvollziehbar. Das Layout ist typisch für die "Schwerpunkte"-Reihe und sorgt weitgehend für angenehmes Lesen, hin und wieder stören aber lange Passagen in Kleindruck (meist die Lösung von Beispielsfällen oder Stichwortaufstellungen). Das Lehrbuch ist vor allem zur Einführung und Grundlagenschaffung geeignet und daher gerade für den Studienanfänger zur Vorlesungsbegleitung zu empfehlen. (Dies ist eine Amazon.de an der Uni-Studentenrezension.)