Ab dem 01. April 2010 müssen auf sämtlichen im Handel befindlichen Spielen die großen Alterskennzeichen gemäß §12 Abs. 2 JuSchG (1200 qmm) auf den Umverpackungen abgebildet sein. Bereits zum 1. Juli 2008 fertig produzierte Spiele mit den kleinen Kennzeichen, die sich im Handel oder noch im Lager befinden, müssen daher ab diesem Zeitpunkt nachträglich mit einem Sticker über die Alterskennzeichnung in der neuen Kennzeichengröße versehen werden.
Diese Vorgaben gelten für alle Spiele, gleich welcher Verpackungsgröße. Auch die Logos zur Selbstkennzeichnung mit "Info- und Lehrprogramm" gemäß §14 (7) JuSchG, müssen die neue Kennzeichengröße aufweisen oder entsprechend nachgestickert werden.
Die großen Logos müssen der Altersangabe der kleinen Logos entsprechen. (Ausnahme: Spiele von vor 2003 mit dem kleinen roten USK-Sticker "nicht geeignet unter 18 Jahren" dürfen NICHT umgestickert werden, sie gelten als nicht gekennzeichnet)
Sind große Logos im alten Design bereits auf der Frontseite vorhanden, ist eine Nachstickerung nicht erforderlich. Die großen Logos im alten Design behalten ihre Gültigkeit. Für Neuproduktionen sind jedoch im Sinne einer Vereinheitlichung die großen Logos im neuen Design vom Juli 2009 verwendet werden.
Wo genau müssen die Kennzeichen bzw. die Sticker angebracht werden?
Die Alterskennzeichen müssen gemäß § 12 Abs. 2 JuSchG auf der Frontseite der Spieleverpackung links unten angebracht werden. Dementsprechend müssen auch die Sticker bei der Nachstickerung plaziert werden. Bei der Nachstickerung ist es ausreichend, wenn der Sticker auf der Umverpackung (Folie) angebracht wird. Sie haben das alte kleine Kennzeichen vollständig zu überdecken, sollte dieses auf der Frontseite unten links abgebildet sein. Der Datenträger selber muss nicht umgestickert werden.
Quelle: usk.de