Das Sozialgesetzbuch ist heute in den meisten Auseinandersetzungen wichtiger geworden als das Bürgerliche Gesetzbuch. Im Mittelpunkt steht nicht mehr der sich wirtschaftlich selbst reproduzierende Bürger, sondern der abhängig oder nicht Beschäftigte, der kranke, der wohnungslose, der alte Mensch. Damit diese Gesetzgebung für die Bürger nutzbar werden kann bedarf es eines Kommentars, der gründlich und zugleich überschaubar in die Materie einweist sowie rechtliche Konflikte klären hilft. Bei NOMOS erscheinen seit 20 Jahren solche Lehr- und Praxiskommentare, zu diesem Bereich allerdings bisher nur in immer neuen Auflagen der Kommentar zum Sozialhilferecht. Nach langer Vorarbeit liegt nun erstmals auch der Lehr- und Praxiskommentar zum Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches vor. Sozialrecht ist ständig in Veränderung, kompliziert und unüberschaubar. Der betroffene Bürger muss sein Recht kennen und dies wird hier so verständlich vorgelegt, dass es in seiner Gesamtheit nicht mehr nur von wenigen Fachleuten begriffen wird.