Kurzbeschreibung
Die geplante europäische Rechtsform der Societas Privata Europaea (SPE) ist konzipiert als Kapitalgesellschaft für einen geschlossenen Gesellschafterkreis und damit dem Zuschnitt nach der deutschen GmbH vergleichbar. Auf europäischer Ebene ergänzt sie die Europäische Aktiengesellschaft (SE), die sich aus vielerlei Gründen für kleine und mittlere Unternehmen als zu schwerfällig erwiesen hat. Die SPE wird auf Basis einer europäischen Verordnung eingeführt, über deren Inhalt zwischen den Mitgliedstaaten weitgehend Einigkeit erzielt werden konnte.
Über den Autor
Professor Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), ist Geschäftsführender Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg. Er ist durch viele Veröffentlichungen im Gesellschaftsrecht ausgewiesen, insbesondere durch seine Kommentierungen im Großkommentar zum Aktiengesetz und im Kölner Kommentar zum WpÜG.