Dieses Buch wird von vielen Dozenten und Studenten empfohlen. Deshalb habe ich es mir ebenfalls zugelegt, um das Sachenrecht zu wiederholen, bedaure es nun jedoch zutiefst. Ich habe selten ein solch schlechtest Lehrbuch gesehen!
.... Der Inhalt ....
- wird nicht, wie bei anderen Lehrbüchern üblich, in Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht getrennt. Es wird bunt durcheinander gemischt. Selbst jene Teile des Rechtsgebietes, die zusammengehören (etwa die Einigung beim Grundstückserwerb), werden auseinander gerissen und völlig willkürlich gesetzt. Durch das Vermischen dürfte es einem Anfänger schlicht unmöglich sein, mit diesem Buch einen guten Start in eines der zentralen Rechtsgebiete des Zivilrechts zu haben.
- Eine Darstellung von umstrittenen Punkten, vermisst man hier komplett. Lediglich der Hinweis "Es ist umstritten..." wird eingesetzt und nur die vom Verfasser vertretene Ansicht wird als die richtige und einzige aufgeführt.
- Statt sich auf den prüfungsrelevanten Stoff zu beschränken, was ein Kurzlehrbuch tun sollte, finden sich hier seitenweise dogmatische Begründungen, geschichtliche Entwicklungen und Lob für das deutsche Sachenrecht. Zudem werden Gesetzestexte nicht zu knapp wortwörtlich zitiert.
- Die geringe Anzahl der Fußnoten macht das Buch für eine Hausarbeit o. ä. unbrauchbar. Auch die zu Beginn eines jeden Abschnittes genannte Literatur hilft hier nicht weiter.
.... Layout & Sprache ....
Die Überschriften sind zahlreich und werden vom Normaltext durch Fettdruck und Leerzeilen abgehoben. Quellenangaben (wenn vorhanden [s.o.]) werden nicht, wie etwa bei den Büchern "Grundrisse des Rechts", in den Text hineingeschrieben, sondern stehen in den Fußnoten. Der Verfasser verwendet eine einfache Sprache. Leider finden sich einige Schachtelsätze, die den Leser zwingen, den ein oder anderen Abschnitt mehrfach zu lesen, bevor er verstanden werden kann. Alles in Allem sollte das Lesen hierin keine Hürde finden.
Fazit: Wegen Übersichtlichkeit und Schreibstil bekommt das Werk noch 2 Sterne. Es empfiehlt sich jedoch für das Sachenrecht ein anderes Buch zu wählen.