Erstmals haben Juristen und Historiker gemeinsam ein Gesamtbild des Verhältnisses von Justiz und Pazifismus in Deutschland im kriegerischen 20. Jahrhundert gezeichnet. Die bedrückende Erkenntnis: Um pazifistische Bestrebungen zu verhindern und dem Militär zu nützen, hat die Justiz immer wieder das Recht im Dienst machtpolitischer Interessen instrumentalisiert und ist als ‚politische Justiz' tätig geworden. Im Konflikt zwischen Macht und Freiheit schlug sie sich meist auf die Seite der Machthaber; denn offenkundig verstehen nur die Machtrealisten etwas von Staat, Militär und Krieg. Die „kalte Amnestie" für Wehrmachts-Juristen, die Versuche zur Kriminalisierung von Gegnern der Wiederbewaffnung und zur Aushöhlung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung verweisen auf die Autoritätsgläubigkeit von Richtern und ihre Nachgiebigkeit gegenüber militärischen Interessen auch nach 1945. Aber es gibt auch ermutigende Versuche, diese dominante Strömung der Justiz zu durchbrechen.
Um vorneweg einem Missverständnis vorzubeugen: „Pazifismus" meint im vorliegenden Band nicht die absolute Kriegsdienstverweigerung, sondern die Kriegsgegnerschaft zu einem imperialistischen Angriffskrieg.
Die umfangreiche Einleitung der Herausgeber zum hema „Pazifisten im Visier der Justiz. Ein bedrückendes Kapitel der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts" ist ein Musterbeispiel an inhaltlicher Dichte, an knapper und treffender Prägnanz, an engagierter und erhellender Historiographie.
Besondere Beachtung verdienen unter den vielen Einzelbeiträgen:
Feliks Tych: „Das Vorgehen der Justiz gegen Pazifisten im Wilhelminischen Deutschland: Die Strafprozesse gegen Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht". Rosa Luxemburg hatte 1913 zum Kampf gegen die Kriegsgefahr aufgerufen. Die Anklage des Staatsanwalts gründete auf diesen Satz Rosa Luxemburgs: „Wenn uns zugemutet wird, die Mordwaffe gegen unsre französischen und anderen Brüder zu erheben, dann rufen wir: Nein, das tun wir nicht!"
Manfred Messerschmidt: „Die Wehrmachtjustiz gegen ‚Zersetzer' und Pazifisten". Eine typische Urteilsbegründung des Reichskriegsgerichts (RKG): Wer seinem Volk in schwerster Kriegszeit den Wehrdienst hartnäckig und unbelehrbar verweigert, kann nur zum Tod verurteilt werden." Messerschmidt spricht auf Seite 205 davon, dass einige Protestanten und Katholiken „offen den Wehrdienst verweigert" haben. Richtig ist vielmehr: Diese Christenmenschen verweigerten den Kriegsdienst in Hitlers Vernichtungskrieg! Der Begriff „Wehrdienst" impliziert - das wussten auch die Richter des RKG - Schutz der Heimat und Verteidigung des Vaterlandes.
Helmut Kramer: „Der Widerstand gegen die Aufrüstung der Bundesrepublik vor Gericht". 1951 hatten sich 9 Millionen Bürger der Bundesrepublik gegen die Aufrüstung und für den Abschluss eines Friedensvertrages ausgesprochen. Diesen Tendenzen musste aus Regierungssicht ein Riegel vorgeschoben werden. Das geschah in erster Linie durch Kriminalisierung. Die beiden Aktivisten des „Hauptausschusses für Volksbefragung" wurden als Rädelsführer einer „verfassungsfeindlichen und kriminellen Vereinigung" zu je drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Fazit: Der vorliegende Sammelband ist ein Triumph der historischen Aufklärung. Die Herausgeber und die Autoren stehen im Dienst einer neuen Kultur des Friedens - gegen Vergessen und Verdrängen, gegen Schuldabwehr und gegen Wahrnehmungsblockaden.