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Das Recht des Kindes nicht verheirateter Eltern. Abstammung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Namensrecht - Unterhalt
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Kurzbeschreibung
"Mit der Kindschaftsrechtreform hat das Bürgerliche Gesetzbuch im Jahre 1998 die Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern aufgegeben und damit den Auftrag zur Gleichstellung "unehelicher" und "ehelicher" Kinder aus Art. 6 Abs. 5 GG erfüllt. Trotzdem gibt es im BGB noch... Lesen Sie weiter |
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