Aus der Amazon.de-Redaktion
Manch einer, der zum ersten Mal durch die mehr als 300 Seiten des Buches blättert, wird erstaunt sein, auf wie viele Fragen es Antworten gibt. Und vor allem, wie viele Fragen es doch gibt. Dabei haben die Autoren nicht übertrieben und sich an der praktischen Arbeit und dem realen Arbeitsleben orientiert. Sie beginnen beim Schutz der kreativen Leistungen: Was ist Urheberrecht, wie sind einzelne Werke, wie etwa Bilder oder Animationen, wann und wodurch geschützt? Unter welchen Umständen kann man selbst fremde Inhalte verwenden, was ist ein Geschmacksmuster, wie steht es mit dem Markenschutz und wie hilft das Wettbewerbsrecht.
Weiter geht es dann mit dem Recht im Internet: Welche Rechtslage ist gültig, was gehört auf eine Website, wer haftet wann und welche Art von Werbung ist im Internet erlaubt? Auch ein wichtiges Feld im lockeren Internetalltag ist das Vertragsrecht: Wann ist ein Vertrag nötig, braucht man AGBs? Wie setzt sich ein Honorar zusammen und wie steht es mit Reklamationen? Es folgt ein Überblick über das Sozialrecht, Schein- und wirkliche Selbstständigkeit sowie Versicherungen und Sinn und Unsinn von Berufsgenossenschaften. Ein eigenes Kapitel widmet sich den Rechten, Pflichten und Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit, ein weiteres dem Thema Steuern. Am Ende dann Musterverträge etwa für Designaufträge oder GbRs, Checklisten von Markenmeldung bis Haftung/Gewährleistung und Gesetzestexte.
Abgesehen von der gut strukturierten und erhellenden Fülle an Informationen ist Recht für Grafiker und Webdesigner auch ein schönes Buch, das anspricht und Spaß beim Lesen und Nachschlagen macht. Eines der wenigen Bücher, auf die man auch als kreativ-autodidaktischer Überflieger auf keinen Fall verzichten sollte. --Wolfgang Treß
Pressestimmen
macnews paper, #02/2004
Publishing Praxis, Juli/August 2004
dotnetpro, 12/2004
Kurzbeschreibung
Der Verlag über das Buch
Über den Autor
Dirk Otto, Rechtsanwalt, arbeitet seit 2000 als Rechtsanwalt spezialisiert auf das Medien- und IT-Recht in Hamburg und Berlin. Als langjähriger Dozent und Referent zu Fragen des IT-, Vertrags- und Urheberrechts ist er besonders erfahren in der Vermittlung komplexer Sachverhalte an Nicht-Juristen. Als Autor ist von ihm bei Galileo Press neben dem Titel „Recht für Grafiker und Webdesigner“ das Buch „Recht für Softwareentwickler“ erschienen. Er studierte in England (Exeter), Marburg und Hamburg. Bis Anfang 2003 war er freier Bild- und Ablaufredakteur in der Nachrichtenredaktion des NDR-Fernsehens.
Mark Rüdlin arbeitet seit 2000 als Rechtsanwalt, seit 2001 auch als Geschäftsführer der Datamedical GmbH mit den Schwerpunkten Datenschutz im medizinischen Bereich und Softwareentwicklung.