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Niklas Luhmann wurde am 8. Dezember 1927 als Sohn eines Brauereibesitzers in Lüneburg geboren und starb am 6. November 1998 in Oerlinghausen bei Bielefeld. Im Alter von 17 Jahren wurde er als Luftwaffenhelfer eingezogen und war 1945 in amerikanischer Kriegsgefangenschaft. Von 1946 bis 1949 studierte er Rechtswissenschaften in Freiburg und absolvierte seine Referendarausbildung. 1952 begann er mit dem Aufbau seiner berühmten Zettelkästen. Von 1954 bis1962 war er Verwaltungsbeamter in Lüneburg, zunächst am Oberverwaltungsgericht Lüneburg, danach als Landtagsreferent im niedersächsischen Kultusministerium. 1960 heiratete er Ursula von Walter. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. Seine Ehefrau verstarb 1977. Luhmann erhielt 1960/1961 ein Fortbildungs-Stipendium für die Harvard-Universität. Dort kam er in Kontakt mit Talcott Parsons und dessen strukturfunktionaler Systemtheorie. 1964 veröffentlichte er sein erstes Buch Funktionen und Folgen formaler Organisation. 1965 wird Luhmann von Helmut Schelsky als Abteilungsleiter an die Sozialforschungsstelle Dortmund geholt. 1966 wurden Funktionen und Folgen formaler Organisation sowie Recht und Automation in der öffentlichen Verwaltung als Dissertation und Habilitation an der Universität Münster angenommen. Von 1968 bis 1993 lehrte er als Professor für Soziologie an der Universität Bielefeld. 1997 erschien sein Hauptwerk, das Resultat dreißigjähriger Forschung: Die Gesellschaft der Gesellschaft.
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20 von 20 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich:
5.0 von 5 Sternen
Kein Recht außerhalb des Systems,
Rezension bezieht sich auf: Das Recht der Gesellschaft (suhrkamp taschenbuch wissenschaft) (Taschenbuch)
Dem am Mangel von Gerechtigkeit im Recht Leidenden liefert Niklas Luhmann die Begründung, warum es so ist und nur so sein kann. Er klärt deutlich auf. "Es gibt also keinen Input von rechtlicher Kommunikation in das Rechtssystem, weil es überhaupt keine rechtliche Kommunikation außerhalb des Rechtssystems gibt." Für den Gerechtigkeit Suchenden und rechtlich nicht versierten Laien ist diese Aussage erst einmal schwer zu verdauen.Niklas Luhmann schildert das Rechtssystem als operativ geschlossenes und strukturdeterminiertes System mit seinem binären Code Recht/Unrecht, das nur sich selbst beschreibt. Das Recht erzeugt und normiert Erwartungshaltungen, ohne die Grundsätze der Moral oder Ethik zu beachten. Der Richter kann nur den innerhalb des Systems gültigen Code Recht/Unrecht verwenden, wobei freilich die Traditionsverhaftung des Rechts die Unterscheidung in rechtswürdige Individuen durch Feststellung von Status nicht verhindert, sondern voraus setzt. Luhmann beschreibt das Rechtssystem als ein autopoietisches System, das aus seiner jeweils strukturierten Ausgangslage - der bisherigen Rechtsgeltung - durch richterliche Entscheidung abweichungsverstärkend oder abweichungsmindernd operiert. So produziert das Recht Unsicherheit, um diese Unsicherheit bei nächster Gelegenheit erneut rechtlich ausdifferenzieren zu können. Luhmann schließt seine mit vielen denkwürdigen Fußnoten versehene Beschreibung mit der Überlegung, dass "die gegenwärtige Prominenz des Rechtssystems und das Angewiesensein auf ein Funktionieren des Rechtscodes nichts weiter ist als eine europäische Anomalie, die sich in der Evolution der Weltgesellschaft abschwächen wird." Für ihn liegt es näher, das Weltrechtssystem nicht von Rechten, sondern von Pflichten aus zu konzipieren. Mit dieser veröffentlichten Überlegung dürfte er nicht nur Freunde gewonnen haben. Helfen Sie anderen Kunden bei der Suche nach den hilfreichsten Rezensionen
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