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Raubkunst - Kunstraub: Die Schweiz und der Handel mit gestohlenen Kulturgütern zur Zeit des Zweiten Weltkriegs
 
 
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Raubkunst - Kunstraub: Die Schweiz und der Handel mit gestohlenen Kulturgütern zur Zeit des Zweiten Weltkriegs [Gebundene Ausgabe]

Thomas Buomberger , Bundesamt für Kultur (BAK) und der Nationalen Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung (NIKE)

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Produktbeschreibungen

Neue Zürcher Zeitung

Nichts zurückzugeben – viele neue Verdächtige

Thomas Buombergers Analyse zur Raubkunst in der Schweiz

Thomas Buombergers Untersuchung zum Thema «Die Schweiz und der Handel mit gestohlenen Kulturgütern zur Zeit des Zweiten Weltkriegs» ist mit Spannung erwartet worden. An der Washingtoner Konferenz kursierte das Gerücht, die Veröffentlichung sei nur deshalb auf nachher verlegt worden, weil die Studie für die Schweiz verheerende neue Fakten enthalte. Dem ist nicht so: Das Buch ist eine endlose Anklageschrift, die in keinem einzigen Fall den für die Restitution eines gestohlenen Kunstwerks nötigen Beweis zu erbringen vermag.

mfr. Heute gilt als Konsens, dass die Schweiz kaum vom Krieg verschont geblieben wäre, hätte sich ihre Wirtschaft nicht dem Dritten Reich geöffnet. Die Schweizer Banken erkannten die Zeichen der Zeit zu spät; dass sie Holocaust-Überlebenden, die nachrichtenlose Vermögen suchten, bürokratische Schranken in den Weg legten, kam sie überproportional teuer zu stehen. 1996 tauchte plötzlich der Vorwurf auf, in der Schweiz befinde sich noch immer nationalsozialistische Raubkunst in enormem Umfang – der «Daily Telegraph» nannte die Summe von 3 bis 15 Milliarden Pfund. Doppelt genäht

Die NZZ startete im Januar 1997 eine Artikelreihe, welche die Rolle der Schweiz als Umschlagplatz deutscher Raubkunst im Zweiten Weltkrieg kritisch durchleuchtete. Erstmals konnte dabei die komplette Liste der 77 Gemälde publiziert werden, die gemäss dem Urteil des Bundesgerichts an ihre enteigneten, meist jüdischen Besitzer zurückgegeben werden mussten. – Der Bundesrat hatte am 10. Dezember 1945 in einem Vollmachtenbeschluss die Rückgabe von Raubgut angeordnet, das aus kriegsbesetztem Gebiet in die Schweiz gelangt war, und auch alle Verkaufsverträge für nichtig erklärt, die unter Täuschung und Furcht zustande gekommen waren. Forderungen konnten bis zum 31. Dezember 1947 direkt an eine speziell zu diesem Zweck gebildete Kammer des Bundesgerichtes gestellt werden. Kein Zweifel besteht jedoch darüber, dass nicht alle Fälle entdeckt worden sind. Deshalb hat die vom Bundesrat bestellte «Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg» die Nachforschung nach Raubkunst in ihr Pflichtenheft aufgenommen. Allein ihre Mitglieder haben Zugang zu allen Archiven in der Schweiz, insbesondere zum Bundesgerichtsarchiv, wo die insgesamt 750 Rückgabegesuche noch immer gesperrt sind.

Nachbeben lösen oft grössere Panik aus als die erste Erschütterung. Nur so ist es zu erklären, dass das Bundesamt für Kultur und die Nationale Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung 1997 beim Historiker und Journalisten Thomas Buomberger parallel zur Bergier-Kommission einen separaten Bericht in Sachen Raubkunst in Auftrag gegeben haben. Buomberger erhielt den Auftrag, seine wissenschaftliche Studie in leicht lesbarer Form auch einem «Nichtfachpublikum» attraktiv zu machen. Dabei wurde ihm zugestanden, die geschilderten Fälle persönlich zu interpretieren. Diesen Spielraum hat er voll ausgenützt. Sein Buch ist nicht bloss eine Zusammenstellung von teilweise neu recherchierten Fakten und Quellen; es nimmt auch Schlüsse und Verurteilungen vorweg, die wohl erst im Gesamtrahmen des Bergier-Berichts gefällt werden sollten. Buomberger gibt sich als Moralist zu erkennen, wenn er schreibt: «Bei der Geschichte des Kunstmarktes Schweiz als Drehscheibe für illegale Kunst, die bisher noch nie in dieser Breite erforscht wurde, geht es nicht nur um Quantitäten und einzelne Kunstwerke, es geht vor allem und insbesondere um die Moral.» Dass er seinen Lesern keinen Augenblick vorenthält, wer ihm sympathisch ist und wen er verabscheut, lässt den Stoff zur spannenden, mit saloppen Formulierungen gewürzten Story werden: «Seine Frau wollte ans Eingemachte», heisst es im Kapitel über den Haupttäter Hans Wendland, nachdem sich dieser von seiner Gattin hatte scheiden lassen. Dieser reisserische Stil, der sich ganz auf eine Beurteilung aus heutiger Sicht konzentriert, verdrängt stellenweise die notwendige Objektivität den historischen Zusammenhängen gegenüber.

Unter Zeitdruck geschrieben

Die leserfreundliche Aufbereitung der Fakten und Zusammenhänge, so sinnvoll sie für die beabsichtigte Breitenwirkung auch sein mag, vorausgesetzt, man verharrt dem Autor gegenüber in kritischer Distanz, hat allerdings zu Redundanzen geführt. In der zweiten Hälfte des Textes häufen sich die Wiederholungen. Auf das Konto des extremen Zeitdrucks – Buomberger hat das 490 Seiten starke Buch in eineinhalb Jahren recherchiert und geschrieben – gehen nicht wenige ärgerliche Fehler, beispielsweise bei den Personen: Braques Vorname lautet nicht Fernand, sondern Georges, Wotruba hiess nicht Hans, sondern Fritz, und der Lausanner Kunsthändler Vallotton sollte nicht mit dem Maler verwechselt werden.

Der frappierendste Fehlgriff ist indes das Titelbild. Es gibt Raffaels «Porträt eines jungen Mannes» wieder. Die Nationalsozialisten hatten es 1939 zusammen mit fünftausend Kunstgegenständen aus den von der Familie Czartoryski erbauten Museen in Gluchow und Krakau – nicht Warschau, wie Buomberger schreibt – requiriert. Der wunderbare Raffael war nach dem Krieg verschwunden und wurde auch in Zürich vermutet. Walter Hugelshofer identifizierte das fragliche Bild jedoch als eine minderwertige Kopie aus dem 17. Jahrhundert. «Fehlanzeige», folgert Buomberger – solang er aber nicht weiss, wo das Bild tatsächlich ist, hält er offenbar an der Meinung fest, das Bild könnte trotz allem in der Schweiz hängen: Das ist Wunschdenken.

Einschränken muss man weiter, dass der Autor prinzipiell darauf verzichtete, die Bilder, die er im Zusammenhang mit Raubkunstverdacht nennt, kunsthistorisch zu identifizieren. In den Akten der Zeit stehen Künstlernamen und Titel, schon die Angabe über die Technik fehlt häufig, meist auch die Datierung. Fast alle Werke, die in diesem Bericht diskutiert werden, sind nicht mehr als Phantome: So soll ein gewisser L. Steinmann gemäss dem englischen Vizekonsul in der Schweiz während des Kriegs zwischen hundert und zweihundert Bilder angeboten haben, darunter von Constable eine «Landschaft», von Goya das «Porträt einer Dame», von Tizian «Einen Dogen», von van Dyck «Eine Landschaft» usw. Wenn das alles ist, was man über diese Bilder weiss, dann weiss man soviel wie gar nichts.

Ein Steckbrief lässt sich aus diesen Angaben nie und nimmer konstruieren. Dem Laien ein spannendes Buch, ist die Stoffülle dem Forscher eine Schaufel voll Sand, in der er allenfalls ein Nugget finden kann. – Ein Kapitel ist «Spuren, die ins Nichts führen» überschrieben. «Wenn ich alle Schachteln, die etwas zur Raubkunst enthalten könnten, durchschauen wollte, hätte ich mehrere Monate benötigt», schreibt der Autor über seinen Besuch in den Archives Nationales de France. Doch nur auf diesem Weg wären neue Erkenntnisse möglich gewesen. Er kann deshalb über weite Strecken seines Forschungsgebietes lediglich das Bekannte rekapitulieren.

Neue Erkenntnisse

Buomberger streift den strategisch vorbereiteten Kunstraub des ERR (Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg) in Frankreich. Die enteigneten jüdischen Sammlungen wie auch ihre zentrale Inventarisierung im Musée Jeu de Paume in Paris werden gestreift. Aus diesen Beständen wurden in den Augen von Hitler und Göring minderwertige Impressionisten und Moderne für deren Tauschgeschäfte ausgeschieden. Die Hauptlieferanten für die Sammlungen von Hitler und Göring befanden sich in der Schweiz. Theodor Fischer und Hans Wendland spielten hier die «die wichtigste Rolle im illegalen Kunstmarkt». Göring ging bald dazu über, die ihm von Fischer gelieferten Altmeister mit Raubkunst bezahlen zu lassen, wobei Fischer über die Herkunft dieser Bilder vorläufig im unklaren blieb.

Seine wesentlichen Neuerkenntnisse verdankt der Autor den im Bundesarchiv Bern verwahrten Akten des Eidgenössischen Politischen Departements, der Bundesanwaltschaft (u. a. Abhörprotokolle von Telephongesprächen) und der Schweizerischen Verrechnungsstelle, die nach dem Krieg in erster Linie nach Raubkunst fahndete. Zudem konnte Buomberger das Archiv der Galerie Fischer einsehen, das allerdings Theodor Fischer bereits vor dem Eintreffen des englischen Kunstschutzoffiziers Douglas Cooper «bereinigt» hatte. Alle anderen Schweizer Kunsthändler verwehrten ihm den Zugang zu ihren Akten! Fischers und Wendlands Tauschgeschäfte gewinnen dank den neuen Quellen an Schärfe, vor allem wird auch ihr Kundenkreis eingehend durchleuchtet. Am intensivsten, einmal mehr, Emil G. Bührle, der, obgleich er im August 1942 von seinem Berater Fritz Nathan gewarnt worden war, Fischers Impressionisten seien wahrscheinlich von den Deutschen gestohlen, noch 1944, allerdings aus anderen Quellen, weiterhin hochrangige Moderne kaufte, die sich kurze Zeit später als Raubkunst herausstellten. Allerdings hat Bührle sich mit den rechtmässigen Eigentümern später geeinigt, indem er die Bilder ein zweites Mal kaufte. Dies geht im Buch fast unter, weil Buomberger alles darauf verwendet zu beweisen, dass Bührle entgegen der Meinung des Bundesgerichts bösgläubig gehandelt habe.

Er äussert sogar die Vermutung, Fritz Nathan, der bis jetzt stets als Warner vor möglicher Raubkunst über alle Zweifel erhaben war, könnte selbst dubiose (ein Lieblingswort des Autors) Geschäfte getätigt haben, da er vor Gericht nicht den besten Eindruck gemacht habe. Wer selbst Nathan nicht traut, traut auch keinem andern mehr, oder: «Eine Krähe wollte der andern kein Auge aushacken.» So zeichnet Buomberger ein durchwegs düsteres Bild vom Schweizer Kunsthandel: «Die Händlerszene, vor allem diejenige, die im Kunsthandelsverband organisiert war, war eine kleine Welt: Jeder kannte jeden, man war verbandelt und hatte trotz Konkurrenzverhältnis übergeordnete gemeinsame Interessen.» Unter anderem sei es Usanz gewesen, einen anderen Händler nicht nach der Provenienz eines Bildes zu fragen, weil man in jedem Fall dessen Gutgläubigkeit vorausgesetzt habe.

Drehscheibe Schweiz

Die Schweiz war während des Krieges vor allem für Käufer und Verkäufer von Kunst ein begehrtes Ziel. Viele Verkäufer verschoben ihre Altmeister legal oder illegal in die Schweiz, Diplomaten liessen sich gemäss Buomberger häufig einspannen, um sie von da gegen Schweizerfranken Hitler oder Göring verkaufen zu können. Gerade diese Händler haben bei attraktiven Angeboten nicht lange gezögert und wurden so leicht zu Vermittlern von Raubkunst. Buomberger geht allerdings nicht allen Händlern nach, die gemäss alliierten Berichten mit Nazideutschland Geschäftsverbindungen pflegten, ausser acht lässt er die Zürcher Galerien Dreyfuss, Giese und Dr. Robert Pfisterer, in Luzern T. Weder; E. Rüegg und Paul Vallotton in Lausanne, Raoul Heilbronner in Genf.

Aufgezeigt wird hingegen, dass vor allem via Wendland, der dank seiner privilegierten Stellung im deutschen Kunsthandel um Göring und Hitler in fast ganz Europa Geschäftsbeziehungen pflegen konnte, wohl Hunderte von Kunstwerken in die Schweiz transferiert wurden, wobei ihm Fischer aktiv zur Seite stand. Von den 77 restituierten Bildern gingen allein 57 durch Wendlands Hände. Wendland besass auch viele Bilder gemeinsam mit Emil Bührle. Und er wechselte mehrmals die Adresse und brachte seine Beute bei verschiedenen Kontaktpersonen, so bei Hans Fritz Fankhauser in Basel, in Gewahrsam. Die Verrechungsstelle suchte nach dem Krieg vergebens nach 80 Bildern Wendlands, von denen viele unter Raubkunstverdacht standen. Wendland hat seine Verstecke in unzähligen Verhören nie verraten. Gerade in seinem Fall könnten Buombergers Recherchen – Wendland wurde von der Bundesanwaltschaft und der Polizei überwacht – anderen Forschern neue Hinweise liefern. Allerdings ist nicht jeder Name eine heisse Spur. Der Bildhauer Fritz Wotruba war als ehemaliger Kommunist und Emigrant überwacht worden, wobei auch seine gesellschaftlichen Kontakte mit Wendland erwähnt wurden. Wo Rauch ist, ist auch Feuer, sagt Buomberger. Aber man kann auch unfreiwillig im Rauch stehen, ohne selber ein Feuer entfacht zu haben.

Nicht nur deutsche Raubkunst, die Einfallstore Genf, Tessin und Basel werden eingehend beleuchtet, befand sich in der Schweiz, es gab auch Werke, die jüdische Emigranten rechtzeitig in die Schweiz in Sicherheit bringen konnten (Sammlung Freund) oder dann in ihrem Fluchtgepäck mitführten. Während die Sammlung Julius Freund 1942 bei Fischer rechtmässig versteigert wurde und Gisela Freund in Argentinien den Erlös überwiesen bekam, mussten viele Emigranten ihre Werke, der Not gehorchend, billig veräussern. Einige Namen von Käufern, die sich bereicherten, werden in diesem Zusammenhang neu genannt. Krass ist der Fall von Adreina Schwegler-Torré. Während ihr Mann 1939 in die Schweiz zurückkehrte, blieb sie in Berlin. Obgleich ihre Wohnung von Bomben zerstört worden war, kehrte sie im August 1944 dank der Hilfe des Schweizer Gesandten Hans Fröhlicher mit sieben Lastwagen «Umzugsgut» in die Schweiz zurück, wo sie mit Hilfe der Galeristin Maria Schmidlin einen Handel mit wertvollen Antiquitäten aufzog. Ihr «Umzugsgut» war zwar bis 1947 blockiert, wurde dann aber freigegeben; bis 1977 führte sie unter ihrem Mädchennamen in Zürich eine angesehene Galerie. Buomberger glaubt beweisen zu können, dass Schwegler-Torré jüdischen Bekannten kostbare Gegenstände abnahm, mit dem Versprechen, ihnen bei der Emigration behilflich zu sein, statt dessen soll sie sie an die Gestapo verraten haben.

Am Ende seines Buchs erhebt Buomberger den Vorwurf, die Ermittlungsbehörden, die dank den Sonderbefugnissen Lager, Wohnungen, Bankfächer und Freilager inspizieren konnten, hätten weit mehr als 77 Raubkunstbilder finden können, wenn sorgfältiger und effizienter vorgegangen worden wäre. Er kann jedoch im nachhinein keinen einzigen Fall nennen, der sich beweisen liesse, und er ist bisher auch von niemandem über eine nachträgliche Forderung orientiert worden. Die Situation wird sich schlagartig klären, wenn die im Bundesgericht verwahrten 750 Begehren mit den entsprechenden Ermittlungen verglichen werden können. Denn dann weiss man, was effektiv gesucht worden war. Der BAK-Bericht verändert unser Bild über die Beteiligung schweizerischer Händler und Sammler am deutschen Kunstraub nur punktuell. Der Rummel im Vorfeld entpuppt sich nun als Sturm im Wasserglas.

Kurzbeschreibung

Die vorliegende Studie untersucht umfassend das Geschäft mit illegal erworbener Kunst in der Schweiz zur Zeit des Zweiten Weltkriegs. Anhand vieler Einzelschicksale und exemplarischer Fälle erstellt sie ein Mosaik dieser Aktivitäten. Sie zeigt den Mechanismus dieses Handelns auf, schildert die Akteure und fragt nach der Verantwortung der Behörden.Thomas Buomberger, promovierter Historiker, arbeitete während fast vierzehn Jahren als Redakteur beim Schweizer Fernsehen DRS. Daneben drehte er verschiedene Dokumentarfilme zu zeitgeschichtlichen Themen. Als einer der ersten griff er die Themen Raubgold und Raubkunst auf. Er portraitierte den Industriellen und Kunstsammler Emil G. Bührle und schilderte das Projekt einer Schweizer Atombombe in den sechziger Jahren. Sein Buch über den Nazi-Kunstraub und die Rolle der Schweiz ist das Resultat einer intensiven Recherche in über einem Dutzend in- und ausländischer Archive.

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