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Im Rücken steckt das Messer: Geschichten aus der Gerichtsmedizin
 
 
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Im Rücken steckt das Messer: Geschichten aus der Gerichtsmedizin [Taschenbuch]

Hans Bankl
3.5 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (14 Kundenrezensionen)
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Produktbeschreibungen

Aus der Amazon.at-Redaktion

Gerichtsmediziner tauchen immer öfter in Krimis oder im Film auf und tragen souverän Entscheidendes zur Klärung des Falles bei. Mit der realen pingeligen Laborarbeit bei merkwürdigen Todesfällen haben die Abenteuer von Kay Scarpetta oder Quincy allerdings wenig zu tun.

Doch wahre Geschichten sind oft spannender als ein Krimi. Diesen Beweis erbringt der altgediente Pathologe Hans Bankl. Unter dem bezeichnenden Titel Im Rücken steckt das Messer erzählt er locker und amüsant aus seiner Praxis und der Geschichte der Gerichtsmedizin. Er spannt dabei einen weiten Bogen vom Altertum bis zur Gegenwart. Beschreibungen von der Arbeit am Tatort oder am Obduktionstisch garniert er mit zahlreichen Beispielen prominenter und weniger bekannter Todesfälle. Josef Mengele, Karl Lütgendorf oder Napoleon werden herangezogen, ebenso wie der Dichter Emile Zola oder Mozart. Dabei kann Bankl so richtig aus seinem Erfahrungsschatz schöpfen, denn er konnte schon einige Male falsche Todesursachen von prominenten Verstorbenen richtig stellen.

Mit dieser Sammlung legt Bankl auch ein Resümee seiner langjährigen Arbeit vor, streut reichlich Anekdoten bei, die manchmal wohligen Schauder verbreiten und scheut sich nicht vor drastischen Beschreibungen. Genauer widmet er sich unter anderem den Giftmorden, die deshalb von einer Aura des Geheimnisvollen umgeben sind, weil sie so schwer nachzuweisen waren.

Obwohl Bankl von der Gerichtsmedizin und ihren Möglichkeiten alles aufzuklären, überzeugt ist, gibt er schließlich doch einige Praxistipps wie man einen Mord anlegen sollte, um ihn "perfekt" durchzuführen. Zu den vier Grundregeln zählen, Augenzeugen und Mitwisser vermeiden, keine Spuren hinterlassen und nicht sofort im Kreis der Verdächtigen auftauchen. Dann folgen Erläuterungen zu passenden Tatwaffen und möglichen Vertuschungen von Todesfällen. Wenn man alles befolgt, sollte es klappen. Auf alle Fälle ist Bankls Buch eine gute Grundlage, um Krimis mit anderen Augen lesen zu können. --Tobias Hierl -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.

Pressestimmen

"Unkonventionell und amüsant" (Die Welt )

"Ein Mediziner legt ein feines, zynisches Stück Satire vor - mit dem Vorzug, sich auf exakte Tatsachen zu berufen." (News zu "Die kranken Habsburger" )

Kurzbeschreibung

Starb der Mann mit den 16 Messerstichen im Rücken tatsächlich an Herzversagen? Hans Bankl, der Meister aus der Zunft der Detektive mit dem Skalpell, entführt den Leser auf einen humorvollen und informativen Streifzug durch die Welt des gewaltsamen Todes. Für Liebhaber skurriler Geschichten, ein Buch „zum Schmökern, Schmunzeln und Schenken.“



Klappentext

"Unkonventionell und amüsant"
Die Welt

"Ein Mediziner legt ein feines, zynisches Stück Satire vor - mit dem Vorzug, sich auf exakte Tatsachen zu berufen."
News zu "Die kranken Habsburger"

Über den Autor

Hans Bankl, Jahrgang 1940, wurde mit 31 Jahren der jüngste Pathologie-Dozent Österreichs und war lange Jahre eine international anerkannte Kapazität auf seinem Gebiet. An der Wiener Kunsthochschule unterrichtete er "Anatomie für Künstler". Über seine 180 wissenschaftlichen Publikationen hinaus hat er sich mit Bestsellern wie "Der Pathologe weiß alles" und "Im Rücken steckt das Messer" sowie "Kolumbus brachte nicht nur die Tomaten" bei einer breiten Leserschaft einen Namen gemacht. Hans Bankl verstarb im Dezember 2004.

Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.

Vom Detektiv mit dem Skalpell zur Hightech-Wissenschaft

Ärzte und Juristen
Es ist höchst erstaunlich, dass sich zwei so grundverschiedene Wissenschaften wie Medizin und Juristerei doch in einem Fachgebiet treffen - der Gerichtsmedizin. Wenn man ärztliche Angelegenheiten in die Hände von Juristen legt, so wird die Sache einem ungewissen Ausgang zusteuern. Denn, so sagen zumindest maßvolle Rechtsgelehrte, es ist niemals sicher, wie ein Rechtsproblem beurteilt wird und ein Rechtshandel ausgeht.

Nicht umsonst heißt es:
»Auf hoher See und vor Gericht ist man nur mehr in Gottes Hand.«

Damit bestehen erstaunliche Parallelen und Gemeinsamkeiten zur Medizin. Auch in der Medizin ist die Prognose, d. h. das Vorhersagen, wie es ausgeht, stets zweifelhaft. Aber die Denkweise von Medizinern und Juristen ist grundsätzlich verschieden:
• Die Juristen berufen sich auf feste Anhaltspunkte und Eckpfeiler. In den Gesetzbüchern gibt es praktisch für alle Situationen entsprechend gültige Paragrafen, die das weitere Vorgehen im juristischen Bereich regeln.
• Bei den Medizinern ist dies völlig anders. Unsere Lehrbücher weisen eine Beständigkeit von weniger als fünf Jahren auf, dann müssen sie überarbeitet und ergänzt werden, weil neue Kenntnisse hinzugekommen sind und Diagnosemethoden wie Therapien sich geändert haben.

Was ist gerichtliche Medizin?
Gerichtliche Medizin bedeutet, und wir nehmen das dankbar zur Kenntnis, keine Verbindung von Juristerei und Medizin, sondern, wie es der Gerichtsmediziner Leopold Breitenecker (1902-1981) immer bezeichnet hat, medizinische Kriminalistik. Gerichtsmediziner werden mit einer Fragestellung, mit einem völlig undurchsichtigen Problem, mit einer konkreten Spur oder mit der Feststellung von Befunden an einem Tatopfer konfrontiert. Daraus die nötigen Schlüsse und Konsequenzen zu ziehen, bewegt sich derzeit auf zwei Ebenen:
1. die pathologisch-anatomische Befunderhebung mittels Obduktion. Dies ist die klassische Vorgehensweise der Gerichtsmediziner als »Detektive mit dem Skalpell«.
2. Die Anwendung modernster Labormethoden zur Lösung bestimmter Fragen. Das ist die chemisch-analytische und molekularbiologische Vorgehensweise einer »Hightech-Wissenschaft«.

In der Praxis ist Gerichtsmedizin das Mitwirken ärztlicher Experten bei der Aufklärung von Kriminalfällen.
Die Gerichtsmedizin hat in den letzten Jahrzehnten einen enormen Wissenszuwachs erfahren und befindet sich heute weltweit in einem technischen, aber auch organisatorischen Umbruch. Hoch spezialisierte Ausrüstung und immer feinere Analysemethoden sind moderne Werkzeuge der einstigen Detektive mit dem Skalpell geworden, die es gestatten, das Netz einer sicheren Beweisführung zur Verbrechensaufklärung immer engmaschiger und sicherer zu knüpfen.

Wie alles begann
Die Geschichte der Gerichtsmedizin begann, als Ärzte von Behörden den Auftrag erhielten, Todesfälle, aber auch Wunden und Verletzungen zu begutachten. In Europa erfolgte dies nicht früher als um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert. Was dem voranging, muss als Urgeschichte der Rechtsmedizin und wissenschaftliche Eiszeit gelten. Weder in der klassischen Antike Griechenlands noch in den frühen Hochkulturen Ägyptens, Assyriens und Babyloniens oder auch in den Vorschriften der mosaischen Bibel werden rechtsmedizinische Probleme angesprochen bzw. tritt der Arzt als Sachverständiger in Erscheinung. Dies ist erstaunlich, da in den Gesetzestexten ganz spezielle Delikte wie Kindestötung, Abtreibung, sexueller Missbrauch von Minderjährigen, Vergiftung, Mord und Totschlag sowie Magie, Hexerei und ärztliche Kunstfehler auftauchen, lauter Delikte, die einer ärztlichen Beurteilung bedurft hätten. Von Seiten des Staates wurden die Ärzte lediglich als Gutachter für das Militär herangezogen. Es war wichtig, ob ein Soldat dienstfähig war oder nicht, ob er als Invalide ausgemustert werden sollte oder ob eine Kriegsverletzung entschädigungspflichtig war. Die ärztlichen Belange der Zivilbevölkerung waren dem Staat nicht so wichtig, denn das gemeine Volk sorgte selbst für Nachwuchs, einen Soldaten jedoch muss man ausbilden, und das ist teuer. Allerdings entstand im alten Rom der Begriff »forensisch«. Die Gerichtsverhandlungen fanden nämlich auf dem großen Platz des Forum statt, und dort waren auch die zwölf Gesetzestafeln aufgestellt. Seit damals bedeutet forensisch soviel wie gerichtlich.
Es war nicht die zentraleuropäische Heilkunde, die auf die Entstehung der Gerichtsmedizin Einfluss nahm, sondern arabisch-jüdische Strömungen. In diesem Kulturkreis spielte das Recht eine große Rolle und eine Rechtsmedizin kann ja erst im Zusammenhang mit etablierten juristischen Grundlagen entstehen. Durch die Kreuzzüge kam es zum ärztlichen Kontakt mit dem Orient, andererseits fand der Kulturaustausch im arabisch besiedelten Spanien statt. Im ältesten deutschen Rechtsbuch, dem »Sachsenspiegel« aus der Zeit um 1235, findet man die ersten gerichtsmedizinischen Anklänge. Später kam es in den Statuten der aufblühenden Städte zur Integration der Medizin ins öffentliche Leben. Die Städte stellten besoldete Ärzte und Hebammen ein, die sich mit medizinischen Fragen des öffentlichen Wohls und natürlich auch der Aufklärung von Straftaten zu beschäftigen hatten. Das Denken der Menschen verließ die auf das Jenseits gerichtete Welt des Mittelalters und wandte sich der auf das Diesseits gerichteten Neuzeit zu. In der »Peinlichen Gerichtsordnung« des Kaiser Karl V., der so genannten »Carolina« von 1532, steht beispielsweise über die ärztliche Begutachtungspflicht »Von besichtigung eines entleibten vor der Begrebnuss« oder »So einer geschlagen wirdt und stirbt, und man zweiffelt, ob er an der Wunden gestorben sei«. In der »Carolina« ist auch vermerkt, dass der Gesetzgeber sich von ärztlichen Spezialisten beraten ließ. Das war eine ungeheure Erweiterung des Einflusses der Mediziner. Ärzte können bekanntlich sehr mächtig werden, sobald die Herrscher sich von ihnen gesundheitlich abhängig fühlen.

»Der Leibarzt eines Mächtigen betreut nicht nur dessen innere Organe, er hat vor allem auch dessen Ohr.«

Das galt für Kaiser und Könige und gilt für Präsidenten, Minister und den Rest der Politiker ebenso.

Die frühesten gerichtsmedizinischen Gutachten
Im Februar 1289 untersuchten zwei Ärzte über Auftrag der Behörde die Leiche des in der Kirche der heiligen Katharina von Saracocia niedergeschlagenen Jacob Rustighelli. In ihrem Bericht stand unter anderem:
»In primis, in pectore: septem vulnera mortallia. Item, in medietate frontis: duo vulnera mortallia. Item, in maxilla dextra: unum vulnus non mortalle.«
Zunächst, in der Brust: sieben tödliche Wunden. Ferner in der Stirnmitte: zwei tödliche Wunden. Weiters im rechten Oberkiefer: eine nicht tödliche Wunde.
Das ist schon ein ganz ordentliches Gutachten, wobei die Wunden des Opfers nach Zahl und Lokalisation angegeben und vor allem deren Tödlichkeit oder Nichttödlichkeit bestimmt wurde.

Berühmt ist ein Gutachten aus Bologna von 1302. Im Auftrag des Richters Jacobus wurde die Leiche eines gewissen Azzolino auf Spuren eines Giftmordes untersucht. Doktor Bartholomeus de Varignana und vier Magister der Medizin und Chirurgie stellten bei der Leichenöffnung »gestocktes Blut in verschiedenen Gefäßen der Leberregion« fest und schlossen daraus auf eine »tödliche mechanische Behinderung der Lebensfunktionen«. Ein von außen eingebrachtes Gift war nach ihrer Ansicht nicht für den raschen Eintritt der schwärzlichen Verfärbung der Leiche verantwortlich. Hier wurde also eine gerichtsmedizinische Obduktion durchgeführt. Die Befunde und ihre Interpretation sind aus heutiger Sicht völlig unbrauchbar, jedoch für die damalige Zeit war es der Beginn einer grundsätzlich neuen Untersuchungsmethode. Die Sektion wurde in der Folge für die Gerichtsmedizin zum wichtigsten...
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