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Psychologische und  psychiatrische Sachverständige im Strafverfahren: Verteidigung bei Schuldfähigkeits- und Prognosebegutachtung: Verteidigen bei ... (Praxis der Strafverteidigung)
 
 
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Psychologische und psychiatrische Sachverständige im Strafverfahren: Verteidigung bei Schuldfähigkeits- und Prognosebegutachtung: Verteidigen bei ... (Praxis der Strafverteidigung) [Taschenbuch]

Günter Tondorf , Babette Tondorf
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Produktinformation

  • Taschenbuch: 360 Seiten
  • Verlag: C.F. Müller; Auflage: 3., neu bearbeitete Auflage 2011 (20. Dezember 2010)
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3811436554
  • ISBN-13: 978-3811436558
  • Größe und/oder Gewicht: 21,1 x 14,7 x 2 cm
  • Durchschnittliche Kundenbewertung: 4.0 von 5 Sternen  Alle Rezensionen anzeigen (1 Kundenrezension)
  • Amazon Bestseller-Rang: Nr. 343.459 in Bücher (Siehe Top 100 in Bücher)

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Günter Tondorf
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Produktbeschreibungen

Kurzbeschreibung

DAS HANDBUCH: Die Sachverständigenthematik hat durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 30.1.1998 stark an Aktualität und Brisanz gewonnen. Die Einbindung von Sachverständigen in das Strafverfahren zur Begutachtung prognostischer Fragen wird zukünftig in viel weiterem Umfang erfolgen als bisher. Das Handbuch von Tondorf vermittelt dem Verteidiger das notwendige Wissen, um im Strafverfahren die Tätigkeit des Gutachters richtig zu verstehen und zu bewerten. Es hilft ihm, in der Hauptverhandlung die richtigen Fragen an den Sachverständigen zu stellen und zeigt ihm, Fehler im Gutachten oder bei der Auswahl des Sachverständigen zu erkennen. Wertvolle Hinweise zur richtigen Verteidigungsstrategie, zum Beweisantragsrecht und zu vielen den Sachverständigen betreffenden Fragen helfen dem Strafverteidiger, die Interessen seines Mandanten optimal wahrzunehmen. Es zeigt aber auch Konfliktvermeidungsstrategien für alle Verfahrensbeteiligten bei Verfahren auf, in denen Schuldfähigkeits-, Prognose- und Jugendgutachten erstattet werden. Viele Beispiele, Checklisten, Fragenkataloge und Tabellen machen das Werk zu einem nützlichen Handbuch für die Praxis. DIE ERWEITERTE NEUAUFLAGE berücksichtigt insbesondere auch die grundlegenden und richtungsweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 9.10.2001 und des Bundesgerichtshofes vom 10.9.2002, durch die in dieser Form erstmals grundsätzliche Maßstäbe und auch Grenzen für die psychiatrische Begutachtungspraxis und deren methodische Vorgehensweise formuliert wurden. -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.

Über den Autor

Prof. Dr. Günter Tondorf ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf und Honorarprofessor an der Universität Köln. -- Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.


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Die hilfreichsten Kundenrezensionen
13 von 14 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
Sollte man gelesen haben 8. September 2006
Format:Taschenbuch
Als mir dieses Buch zur Rezension angeboten, habe ich sofort akzeptiert und hätte es dann doch fast nicht gelesen. Als Mitarbeiter eines Universitätsinstituts wird man gelegentlich von den umliegenden Gerichten aufgefordert zu unterschiedlichen Problemen aus dem Sozial-, Familien- oder Strafrecht als Sachverständiger aufzutreten. Eine immer wieder interessante Herausforderung, die auch mit hoher Verantwortung verbunden ist. Von daher erschien mir das Buch eine gute Möglichkeit zu sein, das eigene Wissen zu aktualisieren, denn auch die Anforderungen an psychologische Sachverständige unterliegen Strömungen der Zeit. Als das Päckchen vom Verlag dann ankam und ich den Untertitel las, legte ich es zunächst enttäuscht wieder weg. Die Unterzeile auf dem Buchcover lautete: "Verteidigung bei Schuldfähigkeits- und Prognosebegutachtung". Schon die Lektüre des Vorwortes untermauerte sofort meinen leisen Verdacht: Dieses Buch ist keine Anleitung für den psychologischen Sachverständigen, sondern es wurde geschrieben, um Rechtsanwälten das Wissen und Geschick zu vermitteln, mit einem solchen Sachverständigen die Klingen zu kreuzen. Oder, genauer gesagt, dem Verteidiger die juristischen Instrumente zu vermitteln, um einen solchen Gutachter vor Gericht abzukanzeln, wenn das Ergebnis der Begutachtung nicht im Sinne des vom Rechtsanwalt vertretenen Klienten endete. Detailliert wird darin beschrieben, welche Fragen der Verteidiger dem psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen stellen kann, um sich von dessen Kompetenz zu überzeugen, woran er prüfen kann, ob das Gutachten wirklich gut ist, welche Standards es gibt, welche Wissensfragen man ihm stellen kann, wie man einen unerwünschten Gutachter aus dem Feld katapultieren kann, d.h. wie man ihn ablehnt, ablöst oder entbindet.

Enttäuschend. Gar kein Buch für Psychologen also, sondern eins für Rechtsverdreher. Sogar ein gefährliches Buch, denn wenn ein Verteidiger es gelesen hatte, könnte dieser vor Gericht ziemlich unbequem werden. Erst über diesen verschleiften Gedankengang wurde mir klar, dass das Buch auch für den Sachverständigen selbst ein kleines Juwel ist, denn es beinhaltet genau die Aspekte, auf die man sich als Gutachter vor der mündlichen Darstellung seiner Ergebnisse unbedingt vorbereiten muss, um nicht in die peinliche Situation zu geraten, dass der Rechtsanwalt des Angeklagten mehr von forensischer Psychologie versteht als man selbst. Mit diesem Band kann man sich als Gutachter auf diverse kleine Fettnäpfchen vorbereiten, in die man sonst vielleicht tritt, wenn man es als Gelegenheitsgutachter mit den juristischen Vollprofis zu tun hat.

Professor Dr. Günter Tondorf, der Verfasser, ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und hier insbesondere als Fachanwalt für Strafrecht zuständig, er hat außerdem einen Lehrauftrag an der Universität Köln. Der im A5-Format eng bedruckte Band umfasst exakt 333 Seiten, was 8 Seiten Stichwortverzeichnis und 7 Seiten Literaturangaben umfasst. Etwas gewöhnungsbedürftig für Nichtjuristen ist sicherlich die Nummerierung jedes einzelnen Absatzes. Auf Bilder hofft der Leser bis zum Schluss vergeblich, sieht man einmal von einem Flussdiagramm zur integrativen Prognosebildung ab. Aus Gründen, die ich nicht verstanden habe, ist das Inhaltsverzeichnis zweimal abgedruckt, zunächst als Kurzversion und dann nochmals mit sämtlichen Unter-, Unterunter- und Unterunterunter-Kapiteln. Etliche wichtige Textteile, insbesondere solche mit den wirklich fiesen Tricks wie man das Gutachten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Kompetenz prüft und den Sachverständigen mit üblen Fragen aufs Kreuz legen kann, sind grau unterlegt.

Der Band gliedert sich in drei große Teile, einen halbwegs netten über Konfliktvermeidungsstrategien und einen wirklich bösartigen mit dem Titel "Konfliktbereite Verteidigung". Der dritte Teil beinhaltet eine Dokumentation, die aus unterschiedlichen Schriftstücken anderer Autoren zu diesem Thema besteht.

Das von Tondorf an die Rechtsanwälte vermittelte Hintergrundwissen ist absolut fundiert, exakt und scharf wie ein frisch ausgepacktes Einmal-Skalpell. So darf der Rechtsanwalt den Sachverständigen nach mündlicher Erstattung des Gutachtens durchaus fragen, worin das methodische Grundprinzip eines Prognosegutachtens besteht? Er kann sich von der Kompetenz des Gutachters überzeugen, indem er sich berichten lässt, welche wissenschaftlichen Zeitschriften selbiger zu diesem Bereich regelmäßig liest und ob er Kongresse zur Fortbildung besucht? Erlaubt ist auch die Frage, was die Deklaration der WPA von Mailand aus dem Jahr 1996 besagt? Oder auf welcher Seite des Agnostizismusstreit der Gutachter sich sieht? Hinsichtlich der Anwendung von Tests muss man mit konkreten Fragen nach den Testgütekriterien der benutzten Verfahren rechnen. Tondorf gibt auch erstaunlich spezifische Hinweise darauf, wann das Ergebnis eines Intelligenztets anzuzweifeln ist und warum man dem Gutachter auf den großen Zeh treten darf, wenn projektive Verfahren benutzt wurden. Da kann man als Sachverständiger gehörig ins Schwitzen kommen, wenn man den Band von Tondorf nicht auch gelesen und sich auf genau diese Fragen vorbereitet hat.

Noch schrecklicher sind die Checklisten am Ende jedes einzelnen Teils, die nicht nur die notwendigen Schritte noch einmal übersichtlich aufsummieren, sondern auch Rubriken zum Abhaken über "Gutachtermängel" enthalten. Von derartigen Listen finden sich immerhin 33 an der Zahl über das Buch verteilt. Damit der Anwalt selbige auch im laufenden Verfahren schnell finden und dem während des Prozesses ohnehin aufgeregten Psychologen damit dann den allerletzten Nerv rauben kann, gibt es am Buchende noch eine Liste über die Listen.

Der Band ist trotz der sonst Jura-eigenen Trockenheit anderer Fachbücher zu diesem Gebiet durchaus gut zu lesen, was unter anderem auch an vielen lebendigen Fallbeispielen und etlichen zum Teil geradezu tragikomischen Auszügen aus misslungenen Gutachten liegt, etwa: "Der Täter ist ein Abstauber und gewissenloser Rohling und ein klassischer Gewaltverbrecher." Oder: "Er trägt immer noch die gleiche Handschrift und aus diesem Grunde muss er als Hangtäter eingestuft werden."

Zum Glück steht man dann mit dem Schaden und dem Spott nicht alleine da, denn Tondorf summiert ebenso exakt die Richtlinien auf, was Richter und Staatsanwalt bei der Beauftragung und Anhörung des Sachverständigen alles hätten befolgen müssen.

Wohl oder übel sollte man dieses Buch daher besser sehr intensiv gelesen haben, wenn man als psychologischer oder psychiatrischer Gutachter regelmäßig oder gelegentlich von Gerichten beauftragt wird.
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