Man kann sich der psychiatrischen Begutachtung auf verschiedene Weise nähern: Als Teil der Rechtsmedizin, die aber ungleich mehr umfasst (allgemeine Empfehlung: Fritze, Die ärztliche Begutachtung, Springer Vlg.); oder aus der Sicht des Psychiaters, der mit Gutachten konfrontiert wird bzw. - was nicht selten ist - ins "kalte Wasser" der forensischen Psychiatrie geworfen wird; und natürlich auch aus der Sicht des Juristen.
Für den ärztlichen Forensik-Crashkurs gibt es Einiges z.B. von Norbert Nedopil (etwa die "Beispiel-Gutachten", wirklich praktisch und realitätsnah). Bei allem Verständnis für *schnell wirkende*, kompakte Darstellung in derlei Büchern muss ich trotzdem dringend zum "Venzlaff/Foerster" raten! Und zwar explizit in allen Fragen rund um Schuld(un)fähigkeit, Durchführung der Maßregel (des -vollzugs, §§ 63, 64 StGB), Sicherungsverwahrung, incl. Prognosestellung.
Die Herausgeber bemühen sich auch um "Randgebiete", in der 4. Auflage ist das jetzt noch spürbarer (Zivil-, Verkehrsrecht etc.). Doch die eigentliche Domäne des Venzlaff/Foerster ist und bleibt die strafrechtliche Strecke. Hier gibt es kein vergleichbares Werk. Das fängt an mit dem Hinterfragen des Schuldbegriffs im hiesigen Strafrecht an sich - und über diese doch sehr fragile Basis der Rechtsprechung MUSS m.E. jeder Beteiligte im Bilde sein, ob Jurist oder Gutachter! - und geht mit der Positionsbestimmung der Forensik im deutschen Sprachraum weiter... Auch das ist absolut essenziell; denn wenn der Trend der letzten Jahre anhält, werden in Deutschland in Kürze mehr Forensik-Patienten "einsitzen" als Strafgefangene im Justizvollzug (!). Und dafür sind alle verantwortlich, die an De- oder Exkulpierungsentscheidungen mitwirken, d.h. wegen ihrer faktischen Bedeutung für Urteil und weiteren Verlauf natürlich die psychiatrischen Gutachter!
Die bequeme Lösung: "Fakten sprechen lassen". Man möge mir den Sarkasmus verzeihen! Doch ich kann kaum ein med. Fachgebiet mit ähnlich "variablen" Diagnosen anführen, wie ich das im forensisch-psychiatrischen Bereich erlebt habe. Die Überzeugung, die eigene Einschätzung sei korrekt und zwingend reproduzierbar, bleibt ggf. davon unberührt ;-)
Scherz beiseite: Genau hier liegt die Stärke des Venzlaff/Foerster. Rigoros weist das Buch auf die Fehlerquellen hin (klassisch: der Schluss von der Tat auf den Täter bzw. auf dessen Schuldfähigkeit). Dabei fehlen jegliche vermeintliche "Ratschläge" à la "hinterfragen Sie sich!", das wirkt ausgesprochen wohltuend und ist der Qualität angemessen. Die Autoren setzen auf realistische Szenarien, wenn sie ihre exakt dosierten und platzierten Kasuistiken entwickeln. Wo es möglich ist, geben sie klare Regeln und Algorithmen vor (wie sollte die Befragung erfolgen, welche Informationen bezieht man woher, was sind Kernpunkte guter vs. schlechter Gutachten usw.).
Generell spielt das Argument "Erfahrung des Verfassers" hier fast keine Rolle, mit kleinen Unterschieden zwischen den Kapiteln; die persönliche Note z.B. von Friedemann Pfäfflin beim Thema Sexualstraftaten ist durchaus vorhanden. - Und auch das spricht wieder für das Gesamtwerk, d.h. weil eben diese Nuance auffällt, diese nur minimale Abweichung vom strikten Grundsatz der jederzeitigen Nachprüfbarkeit. Gäbe es tatsächlich so etwas wie "evidenz-basierte forensische Psychiatrie" (was angesichts der Übermacht nicht-medizinischer "Störfaktoren" leider unrealistisch ist), die "Psychiatrische Begutachtung" von Venzlaff/Foerster wäre in dieser Form ebenso das Buch der Wahl, konkurrenzlos.
Einstweilen stellt es zweifellos, in jeder Hinsicht, die brauchbarste Grundlage dar, um Gutachten fach- und sachgerecht zu erstellen, grobe Fehler zu vermeiden und Diagnosen soweit es die Umstände erlauben abzusichern. Dabei zielt es genau auf den Kern der Tätigkeit des psychiatrischen Gutachters, auf seine eigentliche Aufgabe: nämlich als Sachverständiger die dem Gericht - und nur diesem - zustehende Entscheidung zu ermöglichen, ohne mittels überzogener Aussagen dessen Optionen einzuschränken. Für "Richter in Weiß" findet das Buch treffende Worte (denn tendenziöse Gutachten stellen nun einmal einen *Missbrauch* der gutachterlichen Stellung dar). Im Gegenzug liefert es absolut überzeugende Argumentations- und Formulierungshilfen, um das andere Extrem, d.h. womöglich unbrauchbare Gutachten auszuschließen.
Für jeden Psychiater mit Forensik-Bezug eine Anschaffung ohne Reue; ein MUSS für alle psychiatrischen Gutachter.